Rentenbescheidprüfung

Ein Drittel der Rentenbescheide sind nicht richtig

„Drum prüfe wer sich ewig bindet…“ ist ein Auszug aus Friedrich Schillers „Lied der Glocke“. Genau dieser Passus aus dem Gedicht wird schon über Jahre hinweg allen Rentnern vorgesagt, die ihren Rentenbescheid erhalten. Denn durch die praktischen Erfahrungen von registrierten Rentenberatern und den kontinuierlichen Berichterstattungen laut den Medien ist etwa ein Drittel aller Rentenbescheide rechtlich nicht korrekt. Und gerade in den Rentenbescheiden – insbesondere in den Bescheiden, mit denen Altersrenten bewilligt werden – sollten keine Fehler sein. Denn die Rentenberechnung gilt bis ans Lebensende und ggf. auch für später aus dem Versicherungskonto zu leistende Hinterbliebenenrenten. Daher sollte sich niemand auf Rentenbescheide nicht ungeprüft verlassen!

Oftmals verlassen sich Rentner blind auf die Berechnungen der Rentenkasse, da diese mit einem Computerprogramm berechnet wurden. Doch je komplexer ein Programm ist, desto vielfältiger sind auch die möglichen Fehlerquellen. Hinzu kommt, dass es bereits bei der Datenerfassung zu Fehlern kommen kann. Daher sollte jeder Rentenbescheid – auch aufgrund des grundsätzlichen Dauercharakters des Bescheides – generell geprüft werden. In diesem Zusammenhang ist auch ohne Bedeutung, welcher Anteil an Rentenbescheiden tatsächlich nicht korrekt berechnet wurde, wenn der eigene Rentenbescheid falsch ist.

Für die Rentenbescheidprüfung sind registrierte Rentenberater die richtigen Ansprechpartner. Die nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz registrierten Spezialisten prüfen die Bescheide sachgerecht bis in jedes Detail. Sollte der Rentenbescheid einen oder mehrere Fehler enthalten, können die Rentenberater diese auch gegenüber der Rentenkasse im Rahmen von Widerspruchsverfahren oder in anschließenden Klageverfahren (Sozial- und Landessozialgericht) korrigieren lassen.

Wichtig ist im Zusammenhang mit der Rentenbescheidprüfung, dass ein Rentenbescheid grundsätzlich im Rahmen der Widerspruchsfrist (innerhalb eines Monats, bei Zustellung im Ausland innerhalb von drei Monate) angefochten werden kann. Ist die Widerspruchsfrist abgelaufen, bedeutet dies nicht, dass dieser nicht mehr geprüft werden kann. Im Rahmen eines Überprüfungsantrags kann eine Korrektur auch nach einem jahrelangen Rentenbezug veranlasst werden.

Einige Anlagen des Rentenbescheides

Im Rahmen einer Überprüfung des Rentenbescheides werden sämtliche Daten geprüft. Insbesondere werden die einzelnen Anlagen geprüft, mit denen die einzelnen Tatbestände der Rentenberechnung dargestellt werden.

So ist in der Anlage 1 die Berechnung der Rente dargestellt. Im Wegweiser für die Rentenberechnung werden hier u. a. die errechneten Gesamt-Entgeltpunkte, der Rentenwert und die Beiträge zur Sozialversicherung dargestellt. Der Rentenartfaktor orientiert sich nach dem Sicherungsziel der Rente.

Eine enorme Bedeutung hat die Anlage 2. Hier ist das individuelle Versicherungskonto mit den einzelnen rentenrechtlichen Zeiten mit dem jeweiligen beitragspflichtigen Entgelt dargestellt. Diese Zeiten und die Entgeltbeträge sollte jeder genau prüfen. Kam es hier nämlich zu einer Fehlerfassung, hat dies sofort Auswirkungen auf die gesamte Rentenberechnung.

In der Anlage 3 werden schließlich die Entgeltpunkte ermittelt, welche sich aus den Beitragszeiten ergeben.

Sollte ein Versorgungsausgleich oder Rentensplitting durchgeführt worden sein, wird dies in Anlage 5 des Rentenbescheides dargestellt. Auch diese Berechnung ist zu überprüfen. In der Praxis kam es bereits vor, dass anstatt des erforderlichen Abzugs an Entgeltpunkten ein Zuschlag berechnet wurde. In einer späteren Überprüfung des Rentenversicherungsträgers wurde dieser Fehler entdeckt und dem Rentner zur Last gelegt. Die Folge war eine sehr hohe Rückforderung der Rentenzahlungen.

In der Anlage 6 werden die persönlichen und errechneten Entgeltpunkte dargestellt.

Eine hohe Bedeutung hat auch die Anlage 19, in der die Hinzuverdienstgrenzen dargestellt werden.

Je nach Einzelfall kann der Rentenbescheid noch über weitere Anlagen verfügen. Näheres kann unter Anlagen des Rentenbescheides nachgelesen werden.

Kontaktaufnahme für Rentenbescheidprüfung

Eine Rentenbescheidprüfung kann bei registrierten Rentenberater unkompliziert veranlasst werden. Über das

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können Sie Kontakt mit einem Rentenberater aufnehmen und die weiteren Details bzw. die Vorgehensweise erfragen und absprechen! Wichtig dabei ist, dass Sie das Büro des Rentenberaters nicht persönlich aufsuchen müssen. Die Rentenberater arbeiten bundesweit bzw. haben ihre Mandanten teilweise auch im Ausland. Daher ist die Organisation auch darauf ausgelegt, die Rentenbescheidprüfungen – je nach Erfordernis im Einzelfall  postalisch, per E-Mail, Fax und/oder telefonisch vornehmen zu können.


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