Renteninformation

Was ist bei der Renteninformation zu beachten, wie überprüfe ich sie richtig?

Die Renteninformation erhalten die meisten Berufstätigen einmal im Jahr von ihrem Rentenversicherungsträger. Aus ihr sollen die Versicherten die Höhe ihrer Rente ab dem Tag ihres Renteneintritts erfahren können. Experten haben aber herausgefunden, dass die Angaben nicht immer den Tatsachen entsprechen, sie warnen davor, den Zahlen kritiklos zu vertrauen.

Wer mindestens fünf Beitragsjahre zur Rentenversicherung geleistet hat, erhält einmal pro Jahr eine Aufstellung seiner derzeit zu erwartenden Rente. Bis zum 54. Geburtstag nennt sich dies „Renteninformation“ danach „Rentenauskunft“. Diese Informationsschreiben enthalten folgende Beträge:

Rente wegen voller Erwerbsminderung

Dies ist die monatliche Rente, die man zum heutigen Zeitpunkt erhalten würde, wenn man wegen gesundheitlicher Einschränkungen voll erwerbsgemindert wäre.

Höhe Ihrer künftigen Regelaltersrente

Dies ist die Rente die man nach heutigem Stand und nach den bislang einbezahlten Beiträgen erhalten würde.

Die zu erwartende Rente

Das ist der Betrag, den man bei Erreichen des Rentenalters voraussichtlich monatlich erhalten würde, wenn man bis zum Rentenbeginn Beiträge wie im Durchschnitt der letzten fünf Jahre gezahlt hat.

Unbedingt beachten – die Abzüge

Zuerst die Kranken- und Pflegeversicherung

Wichtig ist bei den genannten Beträgen, dass sie nicht in der Höhe ausgezahlt werden, wie angegeben. Von diesen Beträgen werden nämlich noch Krankenversicherungsbeiträge abgezogen. Auch die die Einkommensteuer muss vom Rentenbezieher aufgebracht werden. Diese Angaben sind aber in der Renteninformation bzw. Rentenauskunft nicht enthalten.

Jeder, der bis zum Eintritt des Rentenalters pflichtversichert war und dies nach dem Renteneintritt weiter ist, dem werden ungefähr zehn Prozent an Krankenversicherungsbeiträgen von dem genannten Betrag abgezogen werden. Bei den freiwillig oder privat Krankenversicherten sieht dies etwas anders aus, diese erhalten zu ihren Beiträgen einen Zuschuss von zurzeit 7,3 Prozent.

Neben den Krankenversicherungsbeiträgen müssen noch die Pflegeversicherungsbeiträge aufgebracht werden. An den Pflegeversicherungsbeiträgen gewährt die Rentenkasse keinen Zuschuss. Der Beitragssatz liegt seit dem 01.01.2017 bei 2,55 Prozent. Hinzu kommt noch ein evtl. Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung von 0,25 Prozent.

Zum Zweiten die Einkommensteuer

Der zweite wichtige Abzugsfaktor ist die Einkommensteuer. Nach politischem Beschluss muss jeder Rentner zumindest einen Teil seiner Rente als regelrechtes Einkommen versteuern. Bis zum Jahr 2005 musste jeder Rentner 23 Prozent seiner Rente versteuern, was noch vergleichsweise wenig war. Denn seitdem steigt der Anteil des zu versteuernden Anteils der Rente um jährlich zwei Prozent, ab dem Jahr 2020 dann um ein Prozent jährlich. Im Jahr 2017 muss jemand der in Rente geht bereits 72 Prozent seiner Rente versteuern. Der steuerpflichtige Anteil an der Rente steigt, je später man in Rente geht. Dies werden im Jahr 2030 schon 90 Prozent sein und ab dem Jahr 2040 muss man dann seine Rente komplett versteuern.

Rentenanpassungen

Ein weiterer wichtiger Punkt auf der Renteninformation bzw. Rentenauskunft ist unter der Angabe „Rentenanpassung“ zu finden. Hier ist angegeben, dass die errechnete Rente tatsächlich höher ausfallen kann, dass allerdings die Entwicklung nicht vorherzusehen ist.

Hinter dieser Angabe verbirgt sich lediglich die Einflussnahme der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung auf die Höhe der Renten, was bedeutet, dass der so genannte „aktuelle Rentenwert“ steigt, wenn die allgemeine Lohn- und Gehaltsentwicklung nach oben geht. Der aktuelle Rentenwert dient beim Errechnen des Rentenanspruches dazu, die Entgeltpunkte – auf der Rückseite der Renteninformation- bzw. Auskunft – damit zu multiplizieren. Bei den Entgeltpunkten handelt es sich um Angaben zum Verdienst, eventuelle Ausfall- oder Ausbildungszeiten und Anzahl der Kinder.

Rentenanpassung an die Lohnentwicklung

Jedes Jahr am 01. Juli wird der aktuelle Rentenwert entsprechend der aktuellen Lohnsteigerung angeglichen. Im Jahr 2016 waren es 4,25 Prozent in Westdeutschland und 5,95 Prozent in Ostdeutschland. Die zu erwartenden geringeren Rentenanpassungen (durch mehr Rentner und weniger Beitragszahler) sowie die Beitragssteigerungen führen für viele Rentner in der Zukunft zur oft erwähnten Altersarmut. Die weitere Entwicklung der Renten ist nicht genau vorherzusehen. Die ist natürlich auch von künftigen politischen Entscheidungen abhängig.

Unbedingt beachten – Die Renteninformation genau prüfen

Wichtig ist es in jedem Fall die Informationen, auf denen die Rentenauskunft bzw. Renteninformation beruht, genau zu überprüfen oder von einem registrierten Rentenberater überprüfen zu lassen. Die meisten Fehler in den Informationsschreiben sind bei den Entgeltpunkten zu finden:

  • Entgelte werden falsch angegeben (z. B. Zahlendreher),
  • Entgelte im letzten Ausbildungsjahr werden falsch aufgeteilt,
  • Schul-, Fachschul-, und/oder Hochschulausbildungszeiten sind falsch angegeben,
  • Kindererziehungszeiten fehlen oder sind falsch beurteilt,
  • Krankheitszeiten fehlen oder sind falsch angegeben,
  • Ausbildungszeiten fehlen oder sind falsch gekennzeichnet (Ausbildungszeiten sind höher zu bewerten),
  • Einkommen bei Hinterbliebenen- und Erwerbsminderungsrenten sind falsch angerechnet,
  • Versicherungsnachweise sind falsch ausgewertet worden.

Viele Faktoren können sich auf die Rentenberechnung auswirken und zu einer geringeren Rente führen. Häufige Wechsel des Arbeitsplatzes, eine zusätzliche Ausbildung oder ein Hochschulstudium aber auch Umbrüche im Lebenslauf können zu Fehlern und zu einem Durcheinander bei der Erfassung der Rentendaten und zu einer Fehlberechnung führen. Für die Erbringung und den Nachweis der Daten ist grundsätzlich der Versicherte bzw. Beitragszahler selbst verantwortlich, weshalb alle Unterlagen die mit Arbeit, Ausbildung, Studium, Krankheit und Erziehung zusammenhängen gut aufzubewahren und zu sammeln.

Fragen an registrierte Rentenberater

Fragen zur Renteninformation, Rentenauskunft oder zur Prüfung der Rentenversicherungsverläufe und Rentenbescheide beantworten registrierte Rentenberater. Diese Rentenberater arbeiten unabhängig von den Versicherungsträgern und vertreten ausschließlich die Interessen ihrer Mandanten.

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