Rentenerhöhung 2017

Vor allem Ost-Rentner freuen sich über hohes Rentenplus

Am 22.03.2017 hat das Bundesarbeitsministerium die Rentenerhöhung zum 01.07.2017 bekannt gegeben. Danach steigen die Renten im Westen um 1,90 Prozent. Am meisten freuen dürfen sich die Ost-Rentner; in den neuen Bundesländern werden die Renten um 3,59 Prozent zur Jahresmitte 2017 angehoben.

Wie Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles im Zuge der Bekanntgabe der Prozentsätze der Rentenerhöhung 2017 erläuterte, bleibt gerade auch in Zeiten mit niedrigen Zinsen die umlagefinanzierte Rente die zentrale Säule des Alterssicherungssystems.

Auch wenn die Rentenerhöhung im Jahr 2017 nicht so üppig wie im Vorjahr ausfällt profitieren die etwa 21 Millionen Rentner von der guten Lohnentwicklung, welche ein maßgebender Faktor bei der Berechnung der Rentenerhöhung ist.

Ein Rentner mit einer aktuellen Rente von monatlich 800,00 Euro erhält in den alten Bundesländern ab Juli 2017 15,20 Euro und in den neuen Bundesländern 28,72 Euro mehr Rente. In diesem Zusammenhang muss erwähnt werden, dass es sich hierbei um die Brutto-Beträge handelt. Hiervon kommen noch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in Abzug.

Erhöhung es aktuellen Rentenwertes

Die Rentenerhöhung wird mit der Erhöhung des aktuellen Rentenwertes umgesetzt. Der aktuelle Rentenwert spiegelt den Wert eines Entgeltpunktes wider. In den alten Bundesländern steigt der aktuelle Rentenwert von derzeit 30,45 Euro auf 31,03 Euro, in den neuen Bundesländern von 28,66 Euro auf 29,69 Euro. Damit gleichen sich die Rentenwerte im Westen und Osten immer mehr an, was der Gesetzgeber als großes Ziel für die kommenden Jahre ausgegeben hat.

Näheres unter: Rentendynamisierung 2017

Wurde Rentenbescheid überprüft?

Die Medien berichten in regelmäßigen Abständen, dass ein Großteil der Rentenbescheide falsch oder lückenhaft ist. Dies hat finanzielle Einbußen für die Rentenberechtigten zur Folge.

Da ein Rentenbescheid eine Rentenberechnung zur Grundlage hat, die – zumindest was die Altersrenten betrifft – eine Dauerwirkung bis zum Lebensende hat, sollte jeder Rentenbescheid von einer unabhängigen Stelle geprüft werden. Nur dadurch besteht die Gewissheit, dass die Rentenberechnung nach den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt ist. Sollte sich ein Fehler eingeschlichen haben, kann dieser im Rahmen einer Rentenbescheidprüfung ermittelt und die Berichtigung veranlasst werden.

Nehmen Sie bezüglich der Rentenbescheidprüfung mit einem registrierten Rentenberater Kontakt auf, der unabhängig von den Rentenversicherungsträgern arbeitet und Ihren Rentenbescheid „auf Herz und Nieren“ überprüft.

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