Rentenangleichung

Soziale Einheit ab 2025 durch Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz

Am 17.07.2017 wurde im Bundesgesetzblatt das Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz (Gesetz über den Abschluss der Rentenüberleitung) verkündet. Dieses Gesetz tritt zum 01.07.2018 in Kraft und wird die soziale Einheit für Versicherte in den alten und neuen Bundesländern schaffen.

Einheitlicher Rentenwert ab 2024

Aktuell gibt es bei der Berechnung der Renten zwei unterschiedliche aktuelle Rentenwerte: den aktuellen Rentenwert, die für die alten Bundesländer (Rechtskreis West) gilt und den aktuellen Rentenwert (Ost), der für die neuen Bundesländer gilt. Der aktuelle Rentenwert (Ost) ist geringer als der aktuelle Rentenwert (West). Beide Rentenwerte haben sich allerdings in den letzten Jahren immer mehr angeglichen.

Der aktuelle Rentenwert spiegelt den Wert eines Entgeltpunktes wider.

Die endgültige Angleichung der beiden Rentenwerte erfolgt nun ab Juli 2018 (zum 01.07. eines Jahres werden die Renten dynamisiert/der Einkommensentwicklung angepasst) in insgesamt sieben Schritten. Der aktuelle Rentenwert (Ost) beträgt dann mindestens den folgend genannten Prozentsatz des aktuellen Rentenwertes (West):

  • 01.07.2018: 95,8 Prozent des aktuellen Rentenwertes
  • 01.07.2019: 96,5 Prozent des aktuellen Rentenwertes
  • 01.07.2020: 97,2 Prozent des aktuellen Rentenwertes
  • 01.07.2021: 97,9 Prozent des aktuellen Rentenwertes
  • 01.07.2022: 98,6 Prozent des aktuellen Rentenwertes
  • 01.07.2023: 99,3 Prozent des aktuellen Rentenwertes

Ab dem 01.07.2024 wird die letzte Angleichung des aktuellen Rentenwertes (Ost) auf 100 Prozent des aktuellen Rentenwertes (West) erfolgen.

Sollte es in einem Jahr aufgrund einer schnelleren Steigerung der Durchschnittslöhne in den neuen Bundesländern zu einem noch höheren Rentenwert (Ost) kommen, ist dieser maßgebend. Das heißt, dass dann die Rente nach dem höheren Rentenwert gezahlt wird, als die o. g. sieben Schritte vorsehen.

Ab dem Jahr 2025 wird dann die Rentenanpassung/Rentendynamisierung aufgrund der gesamtdeutschen Lohnentwicklung errechnet. Es gibt dann keine Unterscheidung mehr zwischen den alten und neuen Bundesländern.

Hochwertung der Ost-Verdienste wird abgeschmolzen

Ab dem 01.01.2019 wird die Hochwertung der Ost-Verdienste schrittweise abgeschmolzen und damit den Bewertungen der Arbeitsentgelte in den alten Bundesländern angepasst. Ab dem 01.01.2025 entfällt die Hochwertung der Ost-Verdienste bei der Rentenberechnung somit komplett.

Damit wird ab dem Jahr 2025 die soziale Einheit vollendet sein!

Auffang Mehrausgaben durch höheren Bundeszuschuss

Durch die Schaffung der sozialen Einheit wurden für die Rentenversicherungsträger höhere Ausgaben errechnet, weshalb der Zuschuss aus dem Bundeshaushalt ab dem Jahr 2022 erhöht wird. Im Jahr 2022 gibt es einen um 200 Millionen Euro höheren Bundeszuschuss und in den Jahren 2023 bis 2025 einen um jeweils 600 Euro höheren Bundeszuschuss.

Damit die langfristigen Ziele im Zusammenhang mit dem Rentenversicherungsbeitrag eingehalten werden, wird der Bundeszuschuss ab dem Jahr 2025 damit um zwei Milliarden Euro höher sein, als dies bislang der Fall war.

Bezugsgröße und Beitragsbemessungsgrenze wird auch angeglichen

Mit dem Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz werden ab dem Jahr 2019 auch die Bezugsgröße (Ost) und die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) schrittweise an die jeweiligen Westwerte angepasst. Damit gibt es ab dem Jahr 2025 auch bei diesen Werten keine Rechtskreistrennung mehr.

Hintergrund

Die Alterssicherung der ehemaligen DDR wurde zum 01.01.1992 in die Gesetzliche Rentenversicherung mit dem Renten-Überleitungsgesetz übergeleitet. Bereits mit diesem Gesetz wurde festgelegt, dass im Vergleich zu den alten Bundesländern in den neuen Bundesländern andere Berechnungsgrößen gelten sollen, bis in ganz Deutschland einheitliche Einkommensverhältnisse hergestellt sind.

Nachdem sich der aktuelle Rentenwert (Ost) seit dem Jahr 1991 nahezu verdreifacht hat, wollte der Gesetzgeber diesen Angleichungsprozess fortsetzen und hat dies bereits im Koalitionsvertrag 2013 fixiert. Im November 2016 erfolgte dann durch die Spitzen der Koalitionsfraktionen eine Einigung, dass die Angleichung der unterschiedlichen Werte bis zum Jahr 2025 abgeschlossen ist, was nun mit dem Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz gesetzlich geregelt ist und erreicht wird.

Rentenberechnung und Rentenbescheid überprüfen!

Die Rentenberechnungen sind komplex, sodass die Rentenbescheide und die umfangreichen Berechnungsschritte der Rentenhöhe für einen Laien schwer bis gar nicht nachvollziehbar sind. Es wird daher zwingend empfohlen, dass die Rentenbescheide durch einen registrierten Rentenberater überprüft werden; registrierte Rentenberater arbeiten unabhängig von den Rentenversicherungsträgern und vertreten damit ausschließlich die Interessen ihrer Mandanten.

Hier können Sie Kontakt für die Prüfung Ihres Rentenbescheides aufnehmen:

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