Der Berufsstand und das Tätigkeitsprofil eines Rentenberaters

Rentenbescheide der Gesetzlichen Rentenversicherung können von registrierten Rentenberatern kompetent geprüft werden. Wenden Sie sich daher in diesem Bereich an einen Rentenberater, der Sie unabhängig von den Rentenversicherungsträgern berät. Folgend finden Sie einige Informationen über den Berufsstand und das Tätigkeitsprofil der registrierten Rentenberater.

Geschichte des Berufsstandes und Stellung des Rentenberaters

Der Berufsstand des Rentenberaters existiert ungefähr seit der Mitte des letzten Jahrhunderts. Das Sozialversicherungssystem war zu diesem Zeitpunkt in Deutschland bereits länger existent. Im Jahre 1883 wurde mit der Gesetzlichen Krankenversicherung der erste Sozialversicherungszweig eingeführt.

Grund für die Entstehung des Berufsstandes des Rentenberaters waren die zahlreichen Änderungen im Sozialversicherungsbereich. So wurde im Jahre 1957 die Rentenversicherung reformiert (Einführung der dynamischen Rente). Aber auch bedingt durch die Komplexität dieses Rechtsgebietes ist der Rentenberater ein bedeutender Bestandteil der Rechtspflege.

Der Rentenberater ist ähnlich wie Rechtsanwälte oder Notare freiberuflich, auch in größeren Kanzleien, tätig. Die Arbeit des Rentenberaters wird nach festen Sätzen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer Honorarvereinbarung bezahlt. Auch in dieser Hinsicht ähnelt der Berufsstand dem der Anwälte und Notare.

Zulassung | Registrierung als Rentenberater

Als Rentenberater kann nur tätig werden, wer eine Zulassung vom Amts- bzw. Landgericht und damit eine Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister erhalten hat. Voraussetzungen für eine solche Zulassung/Registrierung sind die Eignung und Zuverlässigkeit der Person und die Sachkunde auf dem Gebiet der Sozialversicherung, die durch eine Ausbildung und praktische Berufserfahrung im Sozialversicherungsbereich nachgewiesen werden muss.

Erfüllt ein Rentenberater die Voraussetzungen, wird dieser auf Antrag im Rechtsdienstleistungsregister registriert. In diesem Register wird vermerkt, in welchen Sozialversicherungsbereichen (z. B. Gesetzliche Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfallversicherung) der Rentenberater die Erlaubnis erhält, als ein solcher tätig zu werden.

Das Tätigkeitsprofil eines Rentenberaters

Die Tätigkeiten eines Rentenberaters lassen sich mit den Stichworten beraten, vertreten, überprüfen und berechnen umreißen. In allen Angelegenheiten, die Berührungspunkte zu einer gesetzlichen Rente haben, können Rentenberater für die Sozialversicherungsbereiche tätig werden, für die sie registriert sind. Da das Rentenrecht breit gefächert ist und sehr viele Bereiche des Sozialversicherungsrechts berührt, sollten Rentenberater der erste Ansprechpartner in den Angelegenheiten der Gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung sein. So stehen die Rentenberater, die für den Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung registriert sind, auch in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Leistung „Krankengeld“ kompetent zur Verfügung.

Beraten

Ein Rentenberater berät seine Mandanten in allen Rechtsfragen auf dem Gebiet der gesetzlichen Sozialversicherung. Dabei sind die Rentenberater nicht auf die Rentenversicherung beschränkt. So können Rentenberater auch in allen Angelegenheiten auf den Gebieten der Gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung mit einem Berührungspunkt zu einer gesetzlichen Rente umfassend und kompetent weiterhelfen. Je nach beruflicher Spezialisierung erstellen sie Gutachten jeder Art.

Bei der Beratung sind die Rentenberater unabhängig von den gesetzlichen Sozialversicherungsträgern und stehen ganz im Dienste ihres Mandanten.

Überprüfen

Der Rentenberater überprüft unter anderem umfassend die Rentenbescheide auf sachliche Richtigkeit und begleitet das Verfahren der Kontenklärung. Gerade für diese „Prüftätigkeit“ spielen registrierte Rentenberater eine wichtige Rolle, da in etwa jeder dritte Rentenbescheid fehler- oder lückenhaft ist.

Vertreten

Der Rentenberater kann seine Mandanten gegenüber den Sozialversicherungsträgern außergerichtlich – also in Widerspruchsverfahren – und gerichtlich (Sozial- und Landessozialgerichte) vertreten. Er tritt dabei als Prozessagent wie ein Anwalt auf, wenn es darum geht, Renten- bzw. Leistungsansprüche durchzusetzen.

Berechnen

Registrierte Rentenberater können künftige Renten berechnen bzw. hochrechnen. Dabei können verschiedene Varianten unterstellt werden, die im weiteren Berufsleben des Mandanten eintreten können. Durch die Erstellung von Rentengutachten, mit denen die gesetzlichen Rentenansprüche aufgezeigt werden, kann den Mandanten ein Instrumentarium an die Hand gegeben werden, um die private Altersvorsorge zu disponieren.


Rentenberater Helmut Göpfert

Der im Rechtsdienstleistungsregister registrierte Rentenberater Helmut Göpfert arbeitet unabhängig von den Sozialversicherungsträgern für seine Kunden bzw. Mandanten.

Die Fachkunde wurde auf den Gebieten der

  • Gesetzlichen Krankenversicherung
  • Gesetzlichen Rentenversicherung
  • Gesetzlichen Unfallversicherung
  • Gesetzlichen Pflegeversicherung und dem
  • jeweiligen Verfahrensrecht

gerichtlich geprüft.

Auf den Gebieten, für die die Registrierung als Rentenberater vorliegt, berät der Rentenberater Helmut Göpfert seine Mandanten in allen Belangen, die einen Berührungspunkt zu einer gesetzlichen Rente haben. Die Beratung erstreckt sich sowohl auf die möglichen Leistungsansprüche und Gestaltungsmöglichkeiten bis hin zur Überprüfung von Leistungsbescheiden. Insbesondere bei Rentenbescheiden ist es empfehlenswert, diese auf deren Richtigkeit überprüfen zu lassen.

Neben der Beratung kann der Rentenberater Helmut Göpfert auch in Widerspruchsverfahren gegenüber den Sozialversicherungsträgern als Bevollmächtigter tätig werden, um die Leistungsansprüche rechtlich durchzusetzen. Auch als Prozessagent besteht vor allen deutschen Sozial- und Landessozialgerichten die Erlaubnis, Mandanten gerichtlich zu vertreten.

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