Rentenbescheide prüfen
Rentenbescheide der Gesetzlichen Rentenversicherung haben eine hohe Bedeutung für die Versicherten. Wenn es sich um eine Altersrente handelt, wird mit einem Rentenbescheid eine Leistung bewilligt, die die Versicherten bis an ihr Lebensende erhalten. Aber auch Rentenbescheide, mit denen eine Erwerbsminderungsrente oder eine Hinterbliebenenrente bewilligt wird, gelten für einen sehr langen Zeitraum. Von daher haben Rentenbescheide eine enorm hohe finanzielle Bedeutung.
Sofern der Rentenbescheid fehlerhaft oder auch „nur“ lückenhaft ist, können sich aufgrund der langen Laufzeiten der Renten schnell hohe finanzielle Nachteile ergeben. Eine Überprüfung der Rentenbescheide durch externe und neutrale Stellen wird daher dringend empfohlen.
Überprüfung von Rentenbescheiden
Regelmäßig wird in den Medien von Rentenbescheiden berichtet, die falsch- oder lückenhaft sind. Den Betroffenen entgehen damit hohe Rentenzahlungen, auf die sie eigentlich einen Anspruch hätten. Im Rahmen der Berichterstattung wird oftmals von einer Fehlerhaftigkeit bei jedem dritten Rentenbescheid berichtet. Daher sollten Rentenbescheide dringend überprüft werden, ob diese korrekt erstellt wurden und auch die Rente in der Höhe errechnet wurde, die die gesetzlichen Berechnungsvorschriften vorsehen.
Für die Überprüfung von Rentenbescheiden stehen registrierte Rentenberater zur Verfügung. Die Rentenberater sind nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz registriert und arbeiten als freiberuflich tätige Experten unabhängig von den Versicherungsträgern bzw. Rentenkassen. Damit werden ausschließlich die Interessen der Mandanten verfolgt und die Mandanten erhalten eine kompetente und neutrale Beratung.
Auch negative Rentenbescheide überprüfen lassen
Wird ein Rentenbescheid vom zuständigen Rentenversicherungsträger abgelehnt, sollte auch diese Entscheidung von einem Experten überprüft werden. Eine Ablehnung kommt bei den Altersrenten beispielsweise in Betracht, wenn die erforderliche Wartezeit (Vorversicherungszeit) nicht erfüllt wird. Bei den Erwerbsminderungsrenten erfolgt die Ablehnung in der Praxis meist aus dem Grund, dass keine Erwerbsminderung im Sinne des gesetzlichen Rentenrechts bestätigt wurde.
Bei den negativen – ablehnenden – Rentenbescheiden prüfen die registrierten Rentenberater, ob die Gründe der Ablehnung rechtmäßig sind. Hierbei können auch die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs erörtert werden. Im Rahmen von Widerspruchs- oder anschließenden sozialgerichtlichen Klageverfahren (erste und zweite sozialgerichtliche Instanz) stehen die registrierten Rentenberater als Prozessagenten zur rechtlichen Durchsetzung der Leistungsansprüche zur Verfügung.
FAQ
Häufige Fragen, welche im Zusammenhang mit der Prüfung von Rentenbescheiden gestellt werden, können unter F A Q nachgelesen werden.