Ein Drittel der Rentenbescheide sind nicht richtig

Etwa ein Drittel aller Rentenbescheide sind rechtlich nicht korrekt, weshalb niemand sich darauf verlassen sollte, dass die Rentenberechnung automatisch stimmt. Gerade bei Altersrenten ist das wichtig, weil der Bescheid für den Rest des Lebens gilt und Fehler im Versicherungskonto oder bei der Berechnung zu dauerhaft finanziellen Nachteilen führen können. Viele Versicherte vertrauen fälschlicherweise den automatisierten Berechnungen der Rentenkasse, obwohl dort Fehler bei der Datenerfassung oder im Programm auftreten können. Daher sollte jeder Rentenbescheid gründlich geprüft werden, unabhängig davon, wie häufig Fehler auftreten.

Als Ansprechpartner für eine seriöse Überprüfung sind registrierte Rentenberater da, die den Bescheid detailliert analysieren und bei Bedarf Fehler gegenüber der Rentenkasse im Widerspruchs- oder Klageverfahren korrigieren lassen können. Auch wenn die gesetzliche Widerspruchsfrist von einem Monat (bzw. drei Monaten bei Zustellung im Ausland) abgelaufen ist, kann über einen Überprüfungsantrag eine Korrektur noch erfolgen. Bei einer Prüfung werden insbesondere die verschiedenen Anlagen des Bescheids – etwa zur Rentenberechnung, zum Versicherungskonto und zu Hinzuverdienstgrenzen – genau kontrolliert, da Fehler an diesen Stellen große Auswirkungen auf die Rentenhöhe haben können.

Weiterlesen: Rentenbescheidprüfung kompetent durchführen lassen

Fehlerhafte Bescheide können korrigiert werden

Fehlerhafte Rentenbescheide können immer wieder vorkommen, etwa wenn falsche Daten oder Berechnungen zu einer zu niedrigen Rente führen oder die Rentenkasse eine hohe Rückzahlung aufgrund einer fehlerhaften, zu hohen Rentenzahlung verlangt. Darum wird dringend empfohlen, nach Erhalt eines Rentenbescheids sofort eine unabhängige Prüfung durch einen Experten durchführen zu lassen, da nur so Fehler rechtzeitig erkannt und korrigiert werden können. Innerhalb der gesetzlichen Widerspruchsfrist von einem Monat (bei Zustellung im Ausland drei Monate) sollte – falls nötig – Widerspruch eingelegt werden, um Korrekturen zu erreichen. Auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist ist eine Korrektur möglich über einen sogenannten Überprüfungsantrag, allerdings greifen dabei andere Fristen und Regelungen.

Bei einem Widerspruch oder einer Klage kann eine Rentennachzahlung ab dem Beginn des Rentenanspruchs erreicht werden und im Erfolgsfall übernimmt die Rentenversicherung die Kosten für Rechtsbeistand. Beim reinen Überprüfungsantrag werden Nachzahlungen nur für die letzten vier Jahre berücksichtigt und die Kosten für einen Rechtsbeistand werden nicht erstattet. Da Rentenbescheide sehr komplex sind und viele mögliche Fehlerquellen enthalten – etwa bei den Berechnungen, rentenrechtlichen Zeiten oder Zu-/Abschlägen – lohnt sich eine sorgfältige Prüfung, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Weiterlesen: Korrektur fehlerhafter Rentenbescheide

Die Neuregelungen ab Juli 2014

Ab Juli 2014 wurde die Mütterrente eingeführt. Im Zuge der Mütterrente wurde erstmals die unterschiedliche Bewertung der Kindererziehungszeiten, für Kinder, die vor dem 01.01.1992 und für Kinder, die nach dem 31.12.1991 geboren wurden, angeglichen.

Im Zuge der Mütterrente wurde für Versicherte, die in ihrem Rentenversicherungskonto eine Kindererziehungszeit für vor dem 01.01.1992 geborene Kinder anerkannt bekommen haben, ein weiteres Jahr Kindererziehungszeit anerkannt. Rentenrechtlich bedeutet dies eine Gutschrift eines Entgeltpunktes.

In der Folgezeit kam es ab Juli 2017 zur Einführung der Mütterrente II und ab Januar 2027 schließlich zur Einführung der Mütterrente III. Mit der Mütterrente III werden die Kindererziehungszeiten nun für alle Versicherten gleichgestellt; es wird einheitlich eine Kindererziehungszeit von drei Jahren anerkannt und berücksichtigt, ohne dass nach dem Geburtsdatum des Kindes differenziert wird.

Weiterlesen: Die neue Mütterrente

Registrierte Rentenberater prüfen Rentenbescheide fachkundig

Ein Rentenbescheid ist komplex und enthält viele Daten zur Rentenberechnung und zum Versicherungsverlauf. Viele Rentnerinnen und Rentner tun sich schwer, diesen vollständig und korrekt zu prüfen.

Wichtig ist auf jeden Fall, dass der Versicherungsverlauf sämtliche Zeiten korrekt aufführt – dazu gehören Pflichtversicherungszeiten, freiwillige Beiträge, Kinder­erziehungszeiten sowie Ersatz- und Anrechnungszeiten. Zusätzlich sollte zwingend darauf geachtet werden, ob zum Beispiel Ausbildungs- oder Fortbildungszeiten richtig berücksichtigt wurden.

Bei Sonderfällen wie Altersteilzeit sind ebenfalls häufiger Fehler feststellbar.

Wenn Unstimmigkeiten erkannt werden, sollte innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Widerspruch eingelegt werden – unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine längere Frist möglich (z. B. bei fehlender Rechts­behelfs­belehrung). Eine Prüfung kann auch noch im Nachhinein erfolgen, und im Fall eines abgelehnten Widerspruchs besteht der Weg über das Sozialgericht.

Die richtige Prüfung eines Rentenbescheides ist wichtig, weil anhand des Bescheides bewertet wird, wie viele rentenrechtliche Zeiten anerkannt wurden. Das beeinflusst die Höhe der Rente maßgeblich. Fehlerhaft oder unvollständig erfasste Zeiten können also zu einer geringeren Rente führen als eigentlich möglich.

Weiterlesen: Richtige Prüfung von Rentenbescheiden

Überprüfung Rentenbescheid dringend angeraten

Zehntausende Renten in Deutschland wurden falsch berechnet wurden. Ursache sind häufig fehlerhafte oder unvollständige Versicherungsverläufe, etwa fehlende Zeiten für Ausbildung, Kindererziehung, Arbeitslosigkeit oder Pflege. Studien und Medienberichte (u. a. ZDF) zeigen, dass ein erheblicher Teil der Rentenbescheide Abweichungen enthält, die sich dauerhaft negativ auf die Rentenhöhe auswirken können.

Betroffene werden daher dringend aufgefordert, ihren Rentenbescheid sorgfältig zu prüfen. Es wird empfohlen, frühzeitig fachkundige Hilfe in Anspruch zu nehmen, da Korrekturen oft möglich sind – entweder über einen Widerspruch innerhalb der Frist oder später über einen Überprüfungsantrag. Eine rechtzeitige Kontrolle kann dazu beitragen, finanzielle Nachteile zu vermeiden oder auszugleichen.

Weiterlesen: Zehntausende Renten wurden falsch berechnet

30 Prozent der Rentenbescheide sind unvollständig oder fehlerhaft

In der ZDF-Sendung „Heute-Journal“, welche am 02.08.2004 ausgestrahlt wurde, wurde über falsche und lückenhafte Rentenbescheide berichtet. Spezialisten hatten eindringlich darauf hingewiesen, dass sich die Versicherten nicht auf die Rentenberechnungen verlassen sollten, welche die Rentenversicherungsträger vornehmen. Von den erfolgreichen Widersprüchen, welche gegen die Rentenbescheide eingelegt werden, ist eine hohe Anzahl erfolgreich. Hieraus lässt sich ableiten, dass jeder dritte Rentenbescheid fehlerbehaftet ist.

In der ZDF-Sendung wurde von einem Rentner berichtet, der selbst zu Wort kam. Seine Rente wurde falsch berechnet und über viele Jahre hinweg zu gering bezahlt. Im Laufe der Jahre kam es zu einer zu geringen Rentenzahlung, die sich auf mehrere zehntausend Euro summierte.

Der Beitrag zeigt auf, dass es zwingend erforderlich ist, die Rentenbescheide von einem registrierten Rentenberater überprüfen zu lassen.

Weiterlesen: Jeder dritte Rentenbescheid ist lückenhaft

Rentenbescheide prüfen

durch registrierte Rentenberater

Helmut Göpfert

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