Renten steigen ab Juli 2016 überdurchschnittlich hoch

Ab Juli 2016 dürfen sich die etwa 20 Millionen Rentner über die stärkste Rentenerhöhung der letzten 23 Jahren freuen. Die Renten steigen nämlich zum 01.07.2016 im 4,25 Prozentpunkte in den alten Bundesländern (Rechtskreis West) und um 5,95 Prozentpunkte in den neuen Bundesländern (Rechtskreis Ost).

Aufgrund der Rentenerhöhung, welche am 21.03.2016 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekannt gegeben wurde, steigt der aktuelle Rentenwert in den alten Bundesländern auf 30,45 Euro (bis Juni 2016: 29,21 Euro) und in den neuen Bundesländern auf 28,66 Euro (bis Juni 2016: 27,05 Euro). Der aktuelle Rentenwert ist der Wert, den ein Entgeltpunkt in der Gesetzlichen Rentenversicherung hat.

Die überdurchschnittliche Rentensteigerung im Jahr 2016 hat ihre Hauptgründe in den gestiegenen Einkommen und die gute Beschäftigungslage.

Befürchtungen der Beitragszahler, dass es aufgrund der hohen Rentensteigerung und der damit zusammenhängenden höheren Leistungsausgaben zu Beitragssatzsteigerungen kommen kann, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ausgeräumt. Nach Angaben des Ministeriums wird der Beitragssatz von 18,7 Prozent – auch in den kommenden Jahren – stabil gehalten.

Rentenbescheid prüfen

Die Rentner werden schriftlich von der zuständigen Rentenkasse über die neuen, ab 01.07.2016 geltenden Rentenbeträge informiert. Bis die erste höhere Rentenzahlung auf die Konten der Rentner überwiesen wird, dauert es allerdings bis Ende Juli 2016, da die Renten im Regelfall erst am Monatsende zur Auszahlung kommen.

Die Informationen über die Renteninformationen bauen grundsätzlich auf den ursprünglichen Rentenbescheid auf, mit dem die Rente bewilligt wurde. Das heißt, dass – sofern der ursprüngliche Rentenbescheid fehler- oder lückenhaft sein sollte – auch die Information über die ab Juli 2016 geltenden Rentenhöhen nicht korrekt sein kann.

Nachdem ein Teil der Rentenbescheide rechtlich nicht korrekt ist (s. unter anderem: Rentenbescheidprüfung kompetent durchführen lassen) wird dringend geraten, die Bewilligungsbescheide einer gesetzlichen Rente von einem Experten prüfen zu lassen!

Hier können Sie für...

Weiterlesen: Rentensteigerung 2016

Anzahl fehlerhafter Rentenbescheide sehr hoch

Sehr oft geben Rentenbescheide wegen ihrer Fehlerhaftigkeit Grund zur Klage, stellte das Bundesversicherungsamt bei seinen Überprüfungen fest. Da natürlich nicht sämtliche Bescheide überprüft werden können, ist die Zahl der nicht entdeckten falschen Bescheide noch sehr hoch.

Man sollte deshalb seinen Rentenbescheid immer von einem unabhängigen und registrierten Rentenberater rechtlich überprüfen lassen, da dieser die komplizierten und unübersichtlichen Sachverhalte besser überblickt als der Laie und bei Fehlern im Bescheid auch entsprechend tätig werden kann.

Welche Fehler wurden durch das Bundesversicherungsamt am häufigsten entdeckt:

  • Anrechnung von Berufsausbildungszeiten.
  • Berücksichtigung von Zeiten der Schul-, Fachschul- oder Hochschulausbildung, hauptsächlich bei Zeiten im Ausland.
  • Zuordnung zum richtigen Rechtskreis, also Zeiten in den alten (Rechtskreis West) oder neuen Bundesländern (Rechtskreis Ost).
  • Erfasste Bruttoentgelte, z. B nicht erfasste Entgelte, Zahlendreher etc.
  • Nicht erfasste Sozialversicherungsmeldungen, hier werden Änderungsmeldungen gerne vergessen.
  • Nicht erfasster Wehrdienst während eines Hochschulstudiums. Viele Versicherte vergessen dies zu melden.
  • Nicht erfasste Ausfallzeiten, z. B. bei Schwangerschaft, Mutterschutz, Krankheit, Arbeitslosigkeit. Hier ist besonders darauf zu achten, dass im Falle einer Ausfallzeitmeldung auch das entsprechende Entgelt als Beitragszeit wegen Sozialleistungsbezug angegeben ist.
  • Rentenzeiten und Arbeitsausfalltage aus dem DDR-Sozialversicherungsausweis. Auch hier unbedingt auf das Entgelt achten.
  • Schätzung bzw. jetzt Hochrechnung der letzten Beitragsentgelte vor Beginn der Rente, wobei Schätzungen/Hochrechnungen nur mit Zustimmung des Versicherten erfolgen dürfen.
  • Berücksichtigung von Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten.
  • Anrechnung von glaubhaft gemachten Beitragszeiten.
  • Bei Zeiten, die während eines Zusatz- oder Sonderversorgungssystems der DDR geleistet wurden, sind oft Fehler bei der Entgelthöhe enthalten.
  • Wer in der DDR politisch verfolgt wurde, kann diese Zeiten geltend machen. Bei der Anrechnung von solchen Zeiten schleichen sich häufig Fehler ein.

Sie sehen also, es gibt jede Menge Fehlerquellen die in einer Rentenberechnung auftauchen können, weshalb es erforderlich ist den Rentenbescheid genauestens zu prüfen bzw. prüfen zu lassen.

Wie prüfe ich meinen Rentenbescheid

Wenn Sie einen Rentenbescheid...

Weiterlesen: Fehlerhafte Rentenbescheide

Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung werden nun individuell berechnet

Die Netto-Rente kann sich im März 2015 ändern. Da die Renten im Regelfall erst am Ende des Monats ausgezahlt werden, wird die geänderte Rentenzahlung erst Ende März 2015 bemerkbar sein.

Hintergrund der geänderten Rentenüberweisung ist, dass ab März 2015 die Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung individual berechnet werden. Damit können sich geringfügige Änderungen bei den Rentenüberweisungen ergeben.

Hintergrund

Durch Gesetzesänderungen wurde der bisherige Sonderbeitrag zur Gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von 0,9 Prozentpunkte zum 01.01.2015 abgeschafft. Sollten den Krankenkassen aufgrund des entfallenen Sonderbeitrags die Einnahmen nicht mehr ausreichen und die Ausgaben zu decken, muss diese seit Jahresbeginn 2015 Zusatzbeiträge erheben. Die Zusatzbeiträge, die von den Versicherten und damit auch von den Rentnern alleine getragen werden müssen, müssen auch auf die Renten erhoben werden. Da allerdings eine Änderung der Zusatzbeiträge einen enormen Verwaltungsaufwand für die Rentenkassen bedeutet, werden sich die Änderungen bei den Rentenzahlungen immer erst mit einer zweimonatigen Verspätung bemerkbar machen. Daher werden auch die seit Jahresbeginn 2015 geltenden Zusatzbeiträge erst im März 2015 umgesetzt.

Für Rentner, die bei einer Krankenkasse versichert sind, die einen Zusatzbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent – also in Höhe des bisherigen Sonderbeitrags – erhebt, ändert sich an der Netto-Rente nichts. Diese Rentner werden über die Umstellung erst mit der nächsten Rentenanpassungsmitteilung informiert. Alle anderen (pflichtversicherten) Rentner erhalten die Information über den Kontoauszug mit der März 2015-Rentenüberweisung.

Der Zusatzbeitrag bei den gesetzlichen Krankenkassen variiert derzeit von 0,0 Prozent bis zu 1,3 Prozent.

Ist Ihre Rente korrekt berechnet?

Jede Rentenberechnung hat für die Versicherten eine enorm hohe finanzielle Bedeutung. Fehler im Rentenbescheid können sich daher nachteilig für die Versicherten auswirken. Daher sollten alle Rentenbescheide, mit denen eine Rente bewilligt wird, von einem unabhängigen Experten geprüft werden.

Für die kompetente und umfassende Prüfung von Rentenbescheiden stehen registrierte Rentenberater zur Verfügung.

Hier können Sie

...

Weiterlesen: Netto-Rente kann sich im März 2015 ändern

Mütterrente ist nun auch in Renteninformationen aufgelistet

Im Juli 2014 wurde mit dem RV-Leistungsverbesserungsgesetz die sogenannte Mütterrente eingeführt. Damit erhalten Versicherte, deren Kinder vor dem 01.01.1992 geboren wurden, ein weiteres Jahr an Kindererziehungszeit anerkannt. Statt bislang einem Jahr Kindererziehungszeit werden nun zwei Jahre Kindererziehungszeit je Kind anerkannt, was zu einer - im Jahr 2014 - um 28,61 Euro (alte Bundesländer) bzw. 26,39 Euro (neue Bundesländer) monatlich höheren Rente.

Im Kalenderjahr 2023 entspricht dieser zusätzliche Entgeltpunkt einer um 36,02 Euro (alte Bundesländer) bzw. 35,52 Euro (neue Bundesländer) monatlich höheren Rente.

Die Mütterrente erhalten die Versicherten, die bereits im Rentenbezug stehen, bereits laufend ausbezahlt. Aber auch in den Rentenkonten der Versicherten, die noch nicht im Rentenbezug stehen, wurde die zusätzliche Kindererziehungszeit abgespeichert. Das bedeutet, dass die Mütterrente auch in den Renteninformationen erscheint. Damit ist hier ersichtlich, zu welcher Rentensteigerung die neue Mütterrente führt.

Im Januar 2019 wurde die Mütterrente II eingeführt, im Rahmen derer nochmals ein halber Entgeltpunkt (0,5 Entgeltpunkte) für Kinder gutgeschrieben wird, die vor dem 01.01.1992 geboren wurden.

Renteninformation

Die Renteninformation erhalten die Versicherten jährlich von der zuständigen Rentenkasse übersandt. In der Renteninformation ist die Rente ausgewiesen, welche aktuell bereits „erwirtschaftet“ wurde. Ebenfalls ist die künftig zu erwartende Rentenhöhe ausgewiesen. Hierbei handelt es sich um eine voraussichtliche Hochrechnung, welche als Grundlage für die Planung der privaten Zusatzversicherung herangezogen werden kann. Mit der Renteninformation kann nun allerdings auch konkret nachvollzogen werden, wie sich die Einführung der Mütterrente und auch der Mütterrente II auswirkt.

Rentenkonto sollte aktuell sein

Damit die Renteninformationen eine hohe Aussagekraft haben, muss das Rentenkonto geklärt sein. Das heißt, dass sämtliche rentenrechtlichen Zeiten im Rentenkonto abgespeichert sein müssen. Sollte dies nicht der Fall sein, ist die zeitnahe Klärung des Rentenkontos zu empfehlen.

Für die Klärung des Rentenkontos stehen registrierte Rentenberater zur Verfügung. Die Rentenberater, die als Experten unabhängig von den Versicherungsträgern...

Weiterlesen: Mütterrente auch in Renteninformation

Ein Drittel der Rentenbescheide sind nicht richtig

„Drum prüfe wer sich ewig bindet…“ ist ein Auszug aus Friedrich Schillers „Lied der Glocke“. Genau dieser Passus aus dem Gedicht wird schon über Jahre hinweg allen Rentnern vorgesagt, die ihren Rentenbescheid erhalten. Denn durch die praktischen Erfahrungen von registrierten Rentenberatern und den kontinuierlichen Berichterstattungen laut den Medien ist etwa ein Drittel aller Rentenbescheide rechtlich nicht korrekt. Und gerade in den Rentenbescheiden – insbesondere in den Bescheiden, mit denen Altersrenten bewilligt werden – sollten keine Fehler sein. Denn die Rentenberechnung gilt bis ans Lebensende und ggf. auch für später aus dem Versicherungskonto zu leistende Hinterbliebenenrenten. Daher sollte sich niemand auf Rentenbescheide nicht ungeprüft verlassen!

Oftmals verlassen sich Rentner blind auf die Berechnungen der Rentenkasse, da diese mit einem Computerprogramm berechnet wurden. Doch je komplexer ein Programm ist, desto vielfältiger sind auch die möglichen Fehlerquellen. Hinzu kommt, dass es bereits bei der Datenerfassung zu Fehlern kommen kann. Daher sollte jeder Rentenbescheid – auch aufgrund des grundsätzlichen Dauercharakters des Bescheides – generell geprüft werden. In diesem Zusammenhang ist auch ohne Bedeutung, welcher Anteil an Rentenbescheiden tatsächlich nicht korrekt berechnet wurde, wenn der eigene Rentenbescheid falsch ist.

Für die Rentenbescheidprüfung sind registrierte Rentenberater die richtigen Ansprechpartner. Die nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz registrierten Spezialisten prüfen die Bescheide sachgerecht bis in jedes Detail. Sollte der Rentenbescheid einen oder mehrere Fehler enthalten, können die Rentenberater diese auch gegenüber der Rentenkasse im Rahmen von Widerspruchsverfahren oder in anschließenden Klageverfahren (Sozial- und Landessozialgericht) korrigieren lassen.

Wichtig ist im Zusammenhang mit der Rentenbescheidprüfung, dass ein Rentenbescheid grundsätzlich im Rahmen der Widerspruchsfrist (innerhalb eines Monats, bei Zustellung im Ausland innerhalb von drei Monate) angefochten werden kann. Ist die Widerspruchsfrist abgelaufen, bedeutet dies nicht, dass dieser nicht mehr geprüft werden kann. Im Rahmen eines Überprüfungsantrags kann eine Korrektur auch nach einem jahrelangen Rentenbezug veranlasst werden.

...

Weiterlesen: Rentenbescheidprüfung kompetent durchführen lassen

Fehlerhafte Bescheide können korrigiert werden

Immer wieder wird in verschiedenen Fernsehsendungen und Printmedien von fehlerhaften Rentenbescheiden berichtet. Dabei werden Fälle aufgezeigt, in denen Versicherte über Jahre hinweg eine zu niedrige Rente erhalten haben oder die Rentenkassen aufgrund einer fehlerhaft berechneten Rente eine Rückzahlung – teilweise im hohen fünfstelligen Bereich – fordern.

Was ist empfehlenswert, wenn ein Rentenbescheid erteilt wird?

Wenn die Rentenkasse einen Rentenbescheid erteilt, sollte dieser von einem unabhängigen Experten überprüft werden. Nur dadurch können Fehler in dem Rentenbescheid entdeckt und zeitnah korrigiert werden. Einem Rentenbescheid kann innerhalb der Widerspruchsfrist von einem Monat (bei Zustellung im Ausland drei Monate) widersprochen werden.

Doch auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist ist eine Korrektur des Rentenbescheides möglich. Im Rahmen eines sogenannten Überprüfungsantrags (Korrekturverfahren) kann veranlasst werden, dass Fehler im Rentenbescheid korrigiert werden.

Ein Widerspruchs- und ggf. Klageverfahren unterscheidet sich von einem Korrekturverfahren nur in wenigen Punkten. Während bei einem Widerspruchs-/Klageverfahren eine Rentennachzahlung ab Beginn des Rentenanspruchs erfolgt, kann eine Rentennachzahlung bei einem Korrekturverfahren nur innerhalb der Verjährungsfrist von vier Jahren erfolgen. Ein weiterer Unterschied in einem Widerspruchs-/Klageverfahren besteht darin, dass hierfür die Kosten für die Inanspruchnahme eines Rentenberaters/Rechtsanwalts vom Rentenversicherungsträger zu übernehmen sind, wenn dieses erfolgreich verläuft. Bei einem reinen Überprüfungsantrag werden die Kosten für einen Rechtsbeistand hingegen nicht übernommen.

Daher sollten aus oben genannten Gründen Rentenbescheide innerhalb der Widerspruchsfrist überprüft werden. Für eine zeitnahe Überprüfung Ihres Rentenbescheides können Sie hier einen registrierten Rentenberater kontaktieren:

Kontakt zum Rentenberater »

Die Überprüfung des Rentenbescheides erfolgt kompetent und ist für die Betroffenen unbürokratisch!

Fehlerquellen im Rentenbescheid

Wer sich einen Rentenbescheid genauer durchliest, wird schnell feststellen, dass dieser äußerst umfangreich und für einen Laien nur sehr schwer nachvollziehbar ist. So wird in dem Rentenbescheid eine komplexe Berechnung aufgeführt, wie sich die ausgewiesene Brutto-Rente errechnet. Daneben wird mit dem Rentenbescheid auch die Rentenart (z. B. „Altersrente für...

Weiterlesen: Korrektur fehlerhafter Rentenbescheide

Die Neuregelungen ab Juli 2014

Mit dem RV-Leistungsverbesserungsgesetz hat der Gesetzgeber die rentenrechtliche Honorierung von Kindererziehungszeiten aufgewertet. In der Praxis spricht man hier von der sogenannten „Mütterrente“, auch wenn es sich dabei um keine eigenständige Rentenart handelt und von der Verbesserung durchaus auch Väter profitieren können.

Nach dem bisherigen Rentenrecht erhielten Mütter, deren Kinder vor dem 01.01.1992 geboren wurden, ein Jahr Kindererziehungszeit. Mütter, deren Kinder ab dem 01.01.1992 geboren wurden, erhalten hingegen drei Entgeltpunkte. Diese Ungleichbehandlung hat der Gesetzgeber dahingehend minimiert, dass nun für vor dem 01.01.1992 geborene Kinder ein zusätzliches Jahr an Kindererziehungszeit anerkannt wird. Dies entspricht eine um 28,61 Euro in den alten Bundesländern (Rechtskreis West) und 26,39 Euro in den neuen Bundesländern (Rechtskreis Ost) höhere Rente.

Rentenbezieher am 30.06.2014

Die Neuregelungen der Mütterrente werden für alle Versicherte, die bereits am 30.06.2014 im Rentenbezug waren, über eine „Zuschlagslösung“ umgesetzt. Dies bedeutet, dass die Rente um einen persönlichen Entgeltpunkt erhöht wird, sofern im 12. Kalendermonat nach Ablauf des Monats der Geburt des Kindes eine Kindererziehungszeit im Versicherungskonto gespeichert ist. Dies gilt auch für alle Hinterbliebenenrentner, sofern im Rentenkonto der/des Verstorbenen eine Kindererziehungszeit für vor dem 01.01.1992 geborene Kinder enthalten ist.

Mit dieser Zuschlagslösung muss für die Bestandsrentner die Mütterrente nicht vollständig neu festgestellt werden.

Neurentner ab 01.07.2014

Für alle Rentenzugänge ab dem 01.07.2014 wird das neue Recht der Mütterrente durch die korrekte Berücksichtigung der erweiterten Kindererziehungszeit geregelt. Die o. g. Zuschlagslösung wird hier nicht mehr angewandt. Für die weitere Kindererziehungszeit gelten dann die gleichen Regeln wie für alle anderen Kindererziehungszeiten.

Genereller Rentenanspruch kann nun bestehen

Sofern ein Versicherter lediglich Kindererziehungszeiten und sonstige rentenrechtliche Zeiten im Rentenversicherungskonto abgespeichert hat, mit denen die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren für die Regelaltersrente nicht erfüllt wird, kann durch das neue Recht ggf. einen Rentenanspruch erwerben. Durch die neuen Regelungen der Mütterrente werden anstatt...

Weiterlesen: Die neue Mütterrente

Registrierte Rentenberater prüfen Rentenbescheide fachkundig

Da ein Rentenbescheid der Deutschen Rentenversicherung ziemlich umfangreich ist, kann er von vielen Rentnern nicht oder nur sehr mühevoll überprüft werden, ob er ganz und gar dem gängigen Recht entspricht und auch komplett ist. Für die Laien sind die Sachverhalte oft viel zu komplex und es bedarf hier der qualifizierten Hilfe eines registrierten Rentenberaters.

Durch den Rentenbescheid erstellt der Rentenversicherungsträger ein Dokument, das die vorhandenen Zeiten und Gegebenheiten rechtlich bewertet. Es ist deshalb sehr wichtig in erster Linie die im Versicherungsverlauf angegebenen Daten auf Vollständigkeit sowie die Rentenberechnung der Höhe nach genau zu überprüfen.

Da die Höhe der Rente unter anderem auch stark von den bisher erarbeiteten rentenrechtlichen Zeiten abhängig ist, sollte man sich den Versicherungsverlauf sehr genau ansehen und auf Vollständigkeit überprüfen. Wichtig ist, ob neben allen Pflichtversicherungszeiten auch freiwillige Beitragszeiten, Kindererziehungszeiten sowie Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung, aber auch Ersatz- und Anrechnungszeiten aufgeführt sind. Zeiten die länger zurückliegen sollten nicht vergessen werden. So dürfen Ausbildungszeiten und die entsprechende Ausbildungsvergütung nicht fehlen. Selbst Zeiten für Fortbildungen können aufgrund aktueller Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (BSG) heute oft anders bewertet werden als im Rentenbescheid. Die Anrechnung von Fortbildungszeiten wurde nämlich durch das Bundessozialgericht ausführlich und handfest beanstandet.

Die Altersteilzeit bzw. die entsprechende Berechnung führt in der Praxis auch immer wieder zu Fehlern. Überprüfen Sie deshalb Ihren Rentenbescheid sehr genau und legen Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides Widerspruch bei Ihrem Rentenversicherungsträger ein, wenn Sie glauben dass etwas nicht stimmt. Aber sogar bis zu einem Jahr kann Widerspruch eingelegt werden, allerdings nur dann wenn im Rentenbescheid die Rechtsbehelfsbelehrung fehlt. Eine Überprüfung des Rentenbescheides für die Zukunft ist aber in jedem Fall möglich. Haben Sie einen Widerspruch eingelegt und wurde diesem durch die Rentenversicherung nicht abgeholfen, so ergeht ein entsprechender Widerspruchsbescheid. Hier haben Sie dann das Recht den Klageweg...

Weiterlesen: Richtige Prüfung von Rentenbescheiden

Rentenbescheide prüfen

durch registrierte Rentenberater

Demo

Ihr Berater

Helmut Göpfert

E-Mail

service@rentenbescheid-ueberpruefen.de

Telefon

+49 91 27.90 41 85

Copyright 2014 - 2023 by Rentenbescheid-ueberpruefen.de
All rights reserved
Helmut Göpfert, registrierter Rentenberater
nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG)