Zehntausende Renten wurden falsch berechnet
Überprüfung Rentenbescheid dringend angeraten
Wie der Tätigkeitsbericht des Bundesversicherungsamtes offenlegt, wurden zehntausende Renten falsch berechnet. Über Jahre hinweg haben damit zehntausende Rentner zu wenig Rente erhalten und damit finanzielle Nachteile in Kauf nehmen müssen.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund hatte im Jahr 2011 etwa 26.000 Rentenbescheide überprüft. In mehr als in jedem dritten Fall musste die Rentenkasse Rentenleistungen nachzahlen, da die Ursprungsberechnung nicht korrekt war. Etwa 20 Millionen Euro wurden daher an die betroffenen Rentner nachgezahlt. Durchschnittlich erhielten die Betroffenen etwa 57 Euro mehr an Rente als ursprünglich errechnet.
Auch bei der Berechnung der Ausbildungszeiten ist der Rentenversicherung ein Fehler unterlaufen. Insgesamt wurden 215.000 Rentenbescheide überprüft; in 148.000 Fällen ergab sich durch die erforderliche Neuberechnung eine Rentenerhöhung. Diese betrug zwar im Durchschnitt „nur“ 2,80 Euro, die ursprüngliche Rentenberechnung war jedoch nicht korrekt.
Rentenberechnungen komplex und fehleranfällig
Die Berechnungen der Renten sind aufgrund der komplizierten Rechtsvorschriften äußerst komplex. Damit können sich auch schnell Fehler in die Rentenberechnungen einschleichen. Zwar erklärte die Rentenversicherung nach den zehntausenden entdeckten falschen Rentenbescheiden, dass sie alle Maßnahmen ergriffen habe, damit künftig bei den festgestellten Fallkonstellationen keine Fehler mehr passieren. Dennoch unterliegen die Rentenbescheide nach Auffassung unabhängiger Experten weiterhin einer hohen Fehleranfälligkeit.
Wer seinen Bescheid erhält, erkennt die Komplexität der Rentenberechnung bereits am Umfang des Rentenbescheides. Der Rentenbescheid umfasst sieben Seiten. Hinzu kommen noch diverse Anlage (s. auch Anlagen des Rentenbescheides), in denen die Berechnung der Rente dargestellt wird.
Tipps zur Überprüfung des Rentenbescheides
Wichtig ist, dass auf jeden Fall der Versicherungsverlauf – also die Darstellung der eigenen Erwerbsbiographie – abgeglichen wird. Fehlen im Versicherungsverlauf bestimmte Zeiten, in denen Rentenversicherungsbeiträge tatsächlich geleistet wurden oder sind die aufgelisteten Zeiten nicht schlüssig, bedeutet dies einen Rentenverlust. Generell ist anzumerken, dass die Fehleranfälligkeit höher ist, wenn es öfters Veränderungen im Erwerbsleben gab.
Aber auch bei kurzen Erwerbsbiographien, beispielsweise wenn eine Erwerbsminderungsrente...
Jeder dritte Rentenbescheid ist lückenhaft

30 Prozent der Rentenbescheide sind unvollständig oder fehlerhaft
Das Heute-Journal im ZDF nahm sich am 02.08.2004 in einer Sendung ausführlich der Problematik mit falschen und lückenhaften Rentenbescheiden an.
In der Sendung wurde von Spezialisten ausführlich und dringend darauf hingewiesen, nicht den Rentenberechnungen der Rentenversicherungsträger zu vertrauen und sich den eigenen Rentenbescheid, besonders hinsichtlich der beitragsfreien Zeiten genau anzusehen. Die hohe Zahl der erfolgreichen Widersprüche bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), nämlich 150.000, zeigen deutlich, dass jeder dritte Rentenbescheid mit Fehlern behaftet ist.
Die Experten wiesen eindringlich darauf hin, einen vom Rentenversicherungsträger erlassenen Rentenbescheid unbedingt durch eine unabhängige Person prüfen zu lassen. Besonders wurden hier die registrierten Rentenberater genannt, die den Rentenbescheid gründlich und ausführlich auf eventuelle Mängel überprüfen können und den Betroffenen auch in einem weiteren Verfahren vertreten können.
Nehmen Sie deshalb zur Kontrolle Ihres Rentenbescheides unbedingt Kontakt zu einem professionellen Rentenberater auf.
Im nachfolgenden Beispiel des Heute-Journals wird deutlich dass sich eine Kontrolle in jedem Fall rechnet.
Helmut Behrend war 78 Jahre alt und stritt 12 Jahre mit dem Rentenversicherungsträger um seinen vollen Rentenanspruch. Herr Behrend und seine Frau merkten sofort, dass am ersten Rentenbescheid, der 1992 erging, etwas nicht stimmen konnte. Die Rente erschien ihnen viel zu niedrig. Hierzu gibt Herr Behrend an: "Das war einfach zu wenig. Ich habe Widerspruch eingelegt, doch der gleiche Betrag kam wieder. Daraufhin bin ich selbst nach Düsseldorf gefahren, um das mit dem Sachbearbeiter zu klären, da das nicht stimmen konnte. Ich bin dort so erniedrigend behandelt worden, das kann man gar nicht erklären. Heulend bin ich aus dem Gebäude gelaufen."
Widerspruch ohne Ergebnis
Trotz der negativen Widerspruchsbescheide des Rentenversicherungsträgers war Herr Behrend der Auffassung, dass er im Recht sei. Er sah aber keine Möglichkeit mehr sich gegen die Fehlberechnung zu wehren. Aufgrund der niedrigen Rente musste er sogar eine Arbeit an...
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