Ein Drittel der Rentenbescheide sind nicht richtig

„Drum prüfe wer sich ewig bindet…“ ist ein Auszug aus Friedrich Schillers „Lied der Glocke“. Genau dieser Passus aus dem Gedicht wird schon über Jahre hinweg allen Rentnern vorgesagt, die ihren Rentenbescheid erhalten. Denn durch die praktischen Erfahrungen von registrierten Rentenberatern und den kontinuierlichen Berichterstattungen laut den Medien ist etwa ein Drittel aller Rentenbescheide rechtlich nicht korrekt. Und gerade in den Rentenbescheiden – insbesondere in den Bescheiden, mit denen Altersrenten bewilligt werden – sollten keine Fehler sein. Denn die Rentenberechnung gilt bis ans Lebensende und ggf. auch für später aus dem Versicherungskonto zu leistende Hinterbliebenenrenten. Daher sollte sich niemand auf Rentenbescheide nicht ungeprüft verlassen!

Oftmals verlassen sich Rentner blind auf die Berechnungen der Rentenkasse, da diese mit einem Computerprogramm berechnet wurden. Doch je komplexer ein Programm ist, desto vielfältiger sind auch die möglichen Fehlerquellen. Hinzu kommt, dass es bereits bei der Datenerfassung zu Fehlern kommen kann. Daher sollte jeder Rentenbescheid – auch aufgrund des grundsätzlichen Dauercharakters des Bescheides – generell geprüft werden. In diesem Zusammenhang ist auch ohne Bedeutung, welcher Anteil an Rentenbescheiden tatsächlich nicht korrekt berechnet wurde, wenn der eigene Rentenbescheid falsch ist.

Für die Rentenbescheidprüfung sind registrierte Rentenberater die richtigen Ansprechpartner. Die nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz registrierten Spezialisten prüfen die Bescheide sachgerecht bis in jedes Detail. Sollte der Rentenbescheid einen oder mehrere Fehler enthalten, können die Rentenberater diese auch gegenüber der Rentenkasse im Rahmen von Widerspruchsverfahren oder in anschließenden Klageverfahren (Sozial- und Landessozialgericht) korrigieren lassen.

Wichtig ist im Zusammenhang mit der Rentenbescheidprüfung, dass ein Rentenbescheid grundsätzlich im Rahmen der Widerspruchsfrist (innerhalb eines Monats, bei Zustellung im Ausland innerhalb von drei Monate) angefochten werden kann. Ist die Widerspruchsfrist abgelaufen, bedeutet dies nicht, dass dieser nicht mehr geprüft werden kann. Im Rahmen eines Überprüfungsantrags kann eine Korrektur auch nach einem jahrelangen Rentenbezug veranlasst werden.

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Weiterlesen: Rentenbescheidprüfung kompetent durchführen lassen

Fehlerhafte Bescheide können korrigiert werden

Immer wieder wird in verschiedenen Fernsehsendungen und Printmedien von fehlerhaften Rentenbescheiden berichtet. Dabei werden Fälle aufgezeigt, in denen Versicherte über Jahre hinweg eine zu niedrige Rente erhalten haben oder die Rentenkassen aufgrund einer fehlerhaft berechneten Rente eine Rückzahlung – teilweise im hohen fünfstelligen Bereich – fordern.

Was ist empfehlenswert, wenn ein Rentenbescheid erteilt wird?

Wenn die Rentenkasse einen Rentenbescheid erteilt, sollte dieser von einem unabhängigen Experten überprüft werden. Nur dadurch können Fehler in dem Rentenbescheid entdeckt und zeitnah korrigiert werden. Einem Rentenbescheid kann innerhalb der Widerspruchsfrist von einem Monat (bei Zustellung im Ausland drei Monate) widersprochen werden.

Doch auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist ist eine Korrektur des Rentenbescheides möglich. Im Rahmen eines sogenannten Überprüfungsantrags (Korrekturverfahren) kann veranlasst werden, dass Fehler im Rentenbescheid korrigiert werden.

Ein Widerspruchs- und ggf. Klageverfahren unterscheidet sich von einem Korrekturverfahren nur in wenigen Punkten. Während bei einem Widerspruchs-/Klageverfahren eine Rentennachzahlung ab Beginn des Rentenanspruchs erfolgt, kann eine Rentennachzahlung bei einem Korrekturverfahren nur innerhalb der Verjährungsfrist von vier Jahren erfolgen. Ein weiterer Unterschied in einem Widerspruchs-/Klageverfahren besteht darin, dass hierfür die Kosten für die Inanspruchnahme eines Rentenberaters/Rechtsanwalts vom Rentenversicherungsträger zu übernehmen sind, wenn dieses erfolgreich verläuft. Bei einem reinen Überprüfungsantrag werden die Kosten für einen Rechtsbeistand hingegen nicht übernommen.

Daher sollten aus oben genannten Gründen Rentenbescheide innerhalb der Widerspruchsfrist überprüft werden. Für eine zeitnahe Überprüfung Ihres Rentenbescheides können Sie hier einen registrierten Rentenberater kontaktieren:

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Die Überprüfung des Rentenbescheides erfolgt kompetent und ist für die Betroffenen unbürokratisch!

Fehlerquellen im Rentenbescheid

Wer sich einen Rentenbescheid genauer durchliest, wird schnell feststellen, dass dieser äußerst umfangreich und für einen Laien nur sehr schwer nachvollziehbar ist. So wird in dem Rentenbescheid eine komplexe Berechnung aufgeführt, wie sich die ausgewiesene Brutto-Rente errechnet. Daneben wird mit dem Rentenbescheid auch die Rentenart (z. B. „Altersrente für...

Weiterlesen: Korrektur fehlerhafter Rentenbescheide

Die Neuregelungen ab Juli 2014

Mit dem RV-Leistungsverbesserungsgesetz hat der Gesetzgeber die rentenrechtliche Honorierung von Kindererziehungszeiten aufgewertet. In der Praxis spricht man hier von der sogenannten „Mütterrente“, auch wenn es sich dabei um keine eigenständige Rentenart handelt und von der Verbesserung durchaus auch Väter profitieren können.

Nach dem bisherigen Rentenrecht erhielten Mütter, deren Kinder vor dem 01.01.1992 geboren wurden, ein Jahr Kindererziehungszeit. Mütter, deren Kinder ab dem 01.01.1992 geboren wurden, erhalten hingegen drei Entgeltpunkte. Diese Ungleichbehandlung hat der Gesetzgeber dahingehend minimiert, dass nun für vor dem 01.01.1992 geborene Kinder ein zusätzliches Jahr an Kindererziehungszeit anerkannt wird. Dies entspricht eine um 28,61 Euro in den alten Bundesländern (Rechtskreis West) und 26,39 Euro in den neuen Bundesländern (Rechtskreis Ost) höhere Rente.

Rentenbezieher am 30.06.2014

Die Neuregelungen der Mütterrente werden für alle Versicherte, die bereits am 30.06.2014 im Rentenbezug waren, über eine „Zuschlagslösung“ umgesetzt. Dies bedeutet, dass die Rente um einen persönlichen Entgeltpunkt erhöht wird, sofern im 12. Kalendermonat nach Ablauf des Monats der Geburt des Kindes eine Kindererziehungszeit im Versicherungskonto gespeichert ist. Dies gilt auch für alle Hinterbliebenenrentner, sofern im Rentenkonto der/des Verstorbenen eine Kindererziehungszeit für vor dem 01.01.1992 geborene Kinder enthalten ist.

Mit dieser Zuschlagslösung muss für die Bestandsrentner die Mütterrente nicht vollständig neu festgestellt werden.

Neurentner ab 01.07.2014

Für alle Rentenzugänge ab dem 01.07.2014 wird das neue Recht der Mütterrente durch die korrekte Berücksichtigung der erweiterten Kindererziehungszeit geregelt. Die o. g. Zuschlagslösung wird hier nicht mehr angewandt. Für die weitere Kindererziehungszeit gelten dann die gleichen Regeln wie für alle anderen Kindererziehungszeiten.

Genereller Rentenanspruch kann nun bestehen

Sofern ein Versicherter lediglich Kindererziehungszeiten und sonstige rentenrechtliche Zeiten im Rentenversicherungskonto abgespeichert hat, mit denen die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren für die Regelaltersrente nicht erfüllt wird, kann durch das neue Recht ggf. einen Rentenanspruch erwerben. Durch die neuen Regelungen der Mütterrente werden anstatt...

Weiterlesen: Die neue Mütterrente

Registrierte Rentenberater prüfen Rentenbescheide fachkundig

Da ein Rentenbescheid der Deutschen Rentenversicherung ziemlich umfangreich ist, kann er von vielen Rentnern nicht oder nur sehr mühevoll überprüft werden, ob er ganz und gar dem gängigen Recht entspricht und auch komplett ist. Für die Laien sind die Sachverhalte oft viel zu komplex und es bedarf hier der qualifizierten Hilfe eines registrierten Rentenberaters.

Durch den Rentenbescheid erstellt der Rentenversicherungsträger ein Dokument, das die vorhandenen Zeiten und Gegebenheiten rechtlich bewertet. Es ist deshalb sehr wichtig in erster Linie die im Versicherungsverlauf angegebenen Daten auf Vollständigkeit sowie die Rentenberechnung der Höhe nach genau zu überprüfen.

Da die Höhe der Rente unter anderem auch stark von den bisher erarbeiteten rentenrechtlichen Zeiten abhängig ist, sollte man sich den Versicherungsverlauf sehr genau ansehen und auf Vollständigkeit überprüfen. Wichtig ist, ob neben allen Pflichtversicherungszeiten auch freiwillige Beitragszeiten, Kindererziehungszeiten sowie Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung, aber auch Ersatz- und Anrechnungszeiten aufgeführt sind. Zeiten die länger zurückliegen sollten nicht vergessen werden. So dürfen Ausbildungszeiten und die entsprechende Ausbildungsvergütung nicht fehlen. Selbst Zeiten für Fortbildungen können aufgrund aktueller Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (BSG) heute oft anders bewertet werden als im Rentenbescheid. Die Anrechnung von Fortbildungszeiten wurde nämlich durch das Bundessozialgericht ausführlich und handfest beanstandet.

Die Altersteilzeit bzw. die entsprechende Berechnung führt in der Praxis auch immer wieder zu Fehlern. Überprüfen Sie deshalb Ihren Rentenbescheid sehr genau und legen Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides Widerspruch bei Ihrem Rentenversicherungsträger ein, wenn Sie glauben dass etwas nicht stimmt. Aber sogar bis zu einem Jahr kann Widerspruch eingelegt werden, allerdings nur dann wenn im Rentenbescheid die Rechtsbehelfsbelehrung fehlt. Eine Überprüfung des Rentenbescheides für die Zukunft ist aber in jedem Fall möglich. Haben Sie einen Widerspruch eingelegt und wurde diesem durch die Rentenversicherung nicht abgeholfen, so ergeht ein entsprechender Widerspruchsbescheid. Hier haben Sie dann das Recht den Klageweg...

Weiterlesen: Richtige Prüfung von Rentenbescheiden

Überprüfung Rentenbescheid dringend angeraten

Wie der Tätigkeitsbericht des Bundesversicherungsamtes offenlegt, wurden zehntausende Renten falsch berechnet. Über Jahre hinweg haben damit zehntausende Rentner zu wenig Rente erhalten und damit finanzielle Nachteile in Kauf nehmen müssen.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund hatte im Jahr 2011 etwa 26.000 Rentenbescheide überprüft. In mehr als in jedem dritten Fall musste die Rentenkasse Rentenleistungen nachzahlen, da die Ursprungsberechnung nicht korrekt war. Etwa 20 Millionen Euro wurden daher an die betroffenen Rentner nachgezahlt. Durchschnittlich erhielten die Betroffenen etwa 57 Euro mehr an Rente als ursprünglich errechnet.

Auch bei der Berechnung der Ausbildungszeiten ist der Rentenversicherung ein Fehler unterlaufen. Insgesamt wurden 215.000 Rentenbescheide überprüft; in 148.000 Fällen ergab sich durch die erforderliche Neuberechnung eine Rentenerhöhung. Diese betrug zwar im Durchschnitt „nur“ 2,80 Euro, die ursprüngliche Rentenberechnung war jedoch nicht korrekt.

Rentenberechnungen komplex und fehleranfällig

Die Berechnungen der Renten sind aufgrund der komplizierten Rechtsvorschriften äußerst komplex. Damit können sich auch schnell Fehler in die Rentenberechnungen einschleichen. Zwar erklärte die Rentenversicherung nach den zehntausenden entdeckten falschen Rentenbescheiden, dass sie alle Maßnahmen ergriffen habe, damit künftig bei den festgestellten Fallkonstellationen keine Fehler mehr passieren. Dennoch unterliegen die Rentenbescheide nach Auffassung unabhängiger Experten weiterhin einer hohen Fehleranfälligkeit.

Wer seinen Bescheid erhält, erkennt die Komplexität der Rentenberechnung bereits am Umfang des Rentenbescheides. Der Rentenbescheid umfasst sieben Seiten. Hinzu kommen noch diverse Anlage (s. auch Anlagen des Rentenbescheides), in denen die Berechnung der Rente dargestellt wird.

Tipps zur Überprüfung des Rentenbescheides

Wichtig ist, dass auf jeden Fall der Versicherungsverlauf – also die Darstellung der eigenen Erwerbsbiographie – abgeglichen wird. Fehlen im Versicherungsverlauf bestimmte Zeiten, in denen Rentenversicherungsbeiträge tatsächlich geleistet wurden oder sind die aufgelisteten Zeiten nicht schlüssig, bedeutet dies einen Rentenverlust. Generell ist anzumerken, dass die Fehleranfälligkeit höher ist, wenn es öfters Veränderungen im Erwerbsleben gab.

Aber auch bei kurzen Erwerbsbiographien, beispielsweise wenn eine Erwerbsminderungsrente...

Weiterlesen: Zehntausende Renten wurden falsch berechnet

30 Prozent der Rentenbescheide sind unvollständig oder fehlerhaft

Das Heute-Journal im ZDF nahm sich am 02.08.2004 in einer Sendung ausführlich der Problematik mit falschen und lückenhaften Rentenbescheiden an.

In der Sendung wurde von Spezialisten ausführlich und dringend darauf hingewiesen, nicht den Rentenberechnungen der Rentenversicherungsträger zu vertrauen und sich den eigenen Rentenbescheid, besonders hinsichtlich der beitragsfreien Zeiten genau anzusehen. Die hohe Zahl der erfolgreichen Widersprüche bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), nämlich 150.000, zeigen deutlich, dass jeder dritte Rentenbescheid mit Fehlern behaftet ist.

Die Experten wiesen eindringlich darauf hin, einen vom Rentenversicherungsträger erlassenen Rentenbescheid unbedingt durch eine unabhängige Person prüfen zu lassen. Besonders wurden hier die registrierten Rentenberater genannt, die den Rentenbescheid gründlich und ausführlich auf eventuelle Mängel überprüfen können und den Betroffenen auch in einem weiteren Verfahren vertreten können.

Nehmen Sie deshalb zur Kontrolle Ihres Rentenbescheides unbedingt Kontakt zu einem professionellen Rentenberater auf.

Im nachfolgenden Beispiel des Heute-Journals wird deutlich dass sich eine Kontrolle in jedem Fall rechnet.

Helmut Behrend war 78 Jahre alt und stritt 12 Jahre mit dem Rentenversicherungsträger um seinen vollen Rentenanspruch. Herr Behrend und seine Frau merkten sofort, dass am ersten Rentenbescheid, der 1992 erging, etwas nicht stimmen konnte. Die Rente erschien ihnen viel zu niedrig. Hierzu gibt Herr Behrend an: "Das war einfach zu wenig. Ich habe Widerspruch eingelegt, doch der gleiche Betrag kam wieder. Daraufhin bin ich selbst nach Düsseldorf gefahren, um das mit dem Sachbearbeiter zu klären, da das nicht stimmen konnte. Ich bin dort so erniedrigend behandelt worden, das kann man gar nicht erklären. Heulend bin ich aus dem Gebäude gelaufen."

Widerspruch ohne Ergebnis

Trotz der negativen Widerspruchsbescheide des Rentenversicherungsträgers war Herr Behrend der Auffassung, dass er im Recht sei. Er sah aber keine Möglichkeit mehr sich gegen die Fehlberechnung zu wehren. Aufgrund der niedrigen Rente musste er sogar eine Arbeit an...

Weiterlesen: Jeder dritte Rentenbescheid ist lückenhaft

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