Zum 01.07.2025 steigen die Renten um 3,74 Prozent
Auch im Kalenderjahr 2025 dürfen sich die etwa 21 Millionen Rentenbezieher über eine deutliche Rentenerhöhung freuen. Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 06.03.2025 mitteilte, werden die Renten zum 01.07.2025 um 3,74 Prozent erhöht und damit der Einkommensentwicklung angepasst.
Die Erhöhung der gesetzlichen Renten um 3,74 Prozent geht mit der Erhöhung des aktuellen Rentenwertes – dem Wert eines Entgeltpunktes – einher. Der aktuelle Rentenwert beträgt bis zum 30.06.2025 noch 39,32 Euro und wird ab 01.07.2025 auf 40,79 Euro erhöht.
Hintergrund der Rentenanpassung
Die jährliche Rentenerhöhung, die immer zur Jahresmitte erfolgt, haben Daten zur Grundlage, welche das Statistische Bundesamt ermittelt. Einerseits wird die Lohnentwicklung berücksichtigt, welche im letzten Jahr bei 3,69 Prozent lag. Andererseits fließt in die Berechnung auch die Veränderung des Verhältnisses der Beitragszahler zu den Rentenbeziehern mit ein.
Die Erhöhung der Renten zum 01.07.2025 um 3,74 Prozent hat sich in der Höhe letztendlich dadurch errechnet, da damit das Rentenniveau von 48 Prozent gehalten wird, was als Mindestsicherungsniveau aktuell noch definiert ist.
Die Rentenerhöhung im Kalenderjahr 2025 ist für die Rentnerinnen und Rentner laut Bundesarbeitsminister Hubertus Heil eine gute Nachricht und liegt über der derzeitigen Inflationsrate.
Rentenerhöhung wird automatisch umgesetzt
Die gesetzlichen Rentenversicherungsträger setzen die Rentenerhöhung von Amts wegen um. Die Rentenbezieher müssen hierfür keinen gesonderten Antrag stellen.
Die neuen Rentenhöhen werden mit den Rentenanpassungsmitteilungen mitgeteilt. In diesen schriftlichen Mitteilungen wird sowohl der bisherige Rentenbetrag (bis 30.06.2025) als auch der ab dem 01.07.2025 geltende Rentenbetrag aufgeführt.
Niedrigere Rentenzahlung im Juli 2025!
Auch wenn die Renten zum 01.07.2025 um 3,74 Prozent angehoben werden, wird sich dies im Juli 2025 noch nicht mit einem höheren Überweisungsbetrag bemerkbar machen. Hintergrund hierfür ist, dass der Pflegeversicherungsbeitrag bereits zum 01.01.2025 um 0,2 Prozent angehoben wurde. Für Rentenbezieher wurde ab Januar 2025 jedoch noch der bisherige Pflegeversicherungsbeitrag bei den Renten in Abzug gebracht. Die (bis Juni 2025) unterbliebene Beitragssatzerhöhung bei den Renten wird im Juli 2025 nachgeholt, sodass in diesem Monat einmalig 4,8 Prozent Pflegeversicherungsbeitrag von den Renten abgezogen werden. Damit macht sich die durch die Rentenerhöhung höhere Rentenzahlung noch nicht bemerkbar.
Erst im August 2025 wird daher die höhere, dynamisierte Rente für die Rentenbezieher im Überweisungsbetrag bemerkbar sein.
Rentenbescheide überprüfen lassen
Im Rahmen der Rentenerhöhungen kommt es nicht zu einer vollständigen Neuberechnung der Rente. Vielmehr wird die bisherige Brutto-Rente um den jeweiligen Prozentsatz – im Jahr 2025: 3,74 Prozent – erhöht.
Sollte in der ursprünglichen Berechnung der Rentenhöhe, die bei Bewilligung der Rente durchgeführt wird, ein Fehler sein, setzt sich dieser mit den Rentenerhöhungen fort. Es wird daher dringend empfohlen, Rentenbescheide auf die rechtliche Richtigkeit überprüfen zu lassen.
Hier können Sie einen registrierten Rentenberater kontaktieren und sich ein Kostengebot für die Prüfung Ihres Rentenbescheides einholen:
Bildnachweis: © Sutthiphong | Bigstock