Rentenbescheid

Fehlerhafte Bescheide können korrigiert werden

Immer wieder wird in verschiedenen Fernsehsendungen und Printmedien von fehlerhaften Rentenbescheiden berichtet. Dabei werden Fälle aufgezeigt, in denen Versicherte über Jahre hinweg eine zu niedrige Rente erhalten haben oder die Rentenkassen aufgrund einer fehlerhaft berechneten Rente eine Rückzahlung – teilweise im hohen fünfstelligen Bereich – fordern.

Was ist empfehlenswert, wenn ein Rentenbescheid erteilt wird?

Wenn die Rentenkasse einen Rentenbescheid erteilt, sollte dieser von einem unabhängigen Experten überprüft werden. Nur dadurch können Fehler in dem Rentenbescheid entdeckt und zeitnah korrigiert werden. Einem Rentenbescheid kann innerhalb der Widerspruchsfrist von einem Monat (bei Zustellung im Ausland drei Monate) widersprochen werden.

Doch auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist ist eine Korrektur des Rentenbescheides möglich. Im Rahmen eines sogenannten Überprüfungsantrags (Korrekturverfahren) kann veranlasst werden, dass Fehler im Rentenbescheid korrigiert werden.

Ein Widerspruchs- und ggf. Klageverfahren unterscheidet sich von einem Korrekturverfahren nur in wenigen Punkten. Während bei einem Widerspruchs-/Klageverfahren eine Rentennachzahlung ab Beginn des Rentenanspruchs erfolgt, kann eine Rentennachzahlung bei einem Korrekturverfahren nur innerhalb der Verjährungsfrist von vier Jahren erfolgen. Ein weiterer Unterschied in einem Widerspruchs-/Klageverfahren besteht darin, dass hierfür die Kosten für die Inanspruchnahme eines Rentenberaters/Rechtsanwalts vom Rentenversicherungsträger zu übernehmen sind, wenn dieses erfolgreich verläuft. Bei einem reinen Überprüfungsantrag werden die Kosten für einen Rechtsbeistand hingegen nicht übernommen.

Daher sollten aus oben genannten Gründen Rentenbescheide innerhalb der Widerspruchsfrist überprüft werden. Für eine zeitnahe Überprüfung Ihres Rentenbescheides können Sie hier einen registrierten Rentenberater kontaktieren:

Kontakt zum Rentenberater »

Die Überprüfung des Rentenbescheides erfolgt kompetent und ist für die Betroffenen unbürokratisch!

Fehlerquellen im Rentenbescheid

Wer sich einen Rentenbescheid genauer durchliest, wird schnell feststellen, dass dieser äußerst umfangreich und für einen Laien nur sehr schwer nachvollziehbar ist. So wird in dem Rentenbescheid eine komplexe Berechnung aufgeführt, wie sich die ausgewiesene Brutto-Rente errechnet. Daneben wird mit dem Rentenbescheid auch die Rentenart (z. B. „Altersrente für langjährig Versicherte“), der individuelle Rentenversicherungsverlauf – also die einzelnen rentenrechtlichen Zeiten -, die Rentenabschläge und ein evtl. Zu- oder Abschlag aufgrund eines durchgeführten Versorgungsausgleichs aufgeführt und dargestellt. So komplex ein Rentenbescheid auch ist, so vielschichtig können die möglichen Fehlerquellen sein. Hinsichtlich der finanziellen Bedeutung kann ein Fehler mit „nur“ 0,50 Euro, aber auch mit einem Betrag von 50,00 bis 100,00 Euro ins Gewicht fallen.

Eine Rentenbescheidprüfung wird auf jeden Fall dringend empfohlen. Hierdurch können Fehler und dadurch finanzielle Nachteile gefunden und anschließend korrigiert werden. Und sollte der Rentenbescheid korrekt erlassen worden sein, haben die Betroffenen die Sicherheit, dass sie keine Nachteile in Kauf nehmen müssen. Schließlich handelt es sich bei einer Altersrente um eine Rentenart, welche bis zum Lebensende bezogen wird.


Bildnachweis: ©vege - Fotolia

Rentenbescheide prüfen

durch registrierte Rentenberater

Helmut Göpfert

Ihr Berater

Helmut Göpfert

Kontakt

Kontaktformular von Rentenbescheid-ueberpruefen.de

Rentenbescheide

der Gesetzlichen Rentenversicherung überprüfen lassen.

Copyright 2014 - 2024 by Rentenbescheid-ueberpruefen.de
All rights reserved
Helmut Göpfert, registrierter Rentenberater
nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG)