Rentenanspruch

Mütterrente ist nun auch in Renteninformationen aufgelistet

Im Juli 2014 wurde mit dem RV-Leistungsverbesserungsgesetz die sogenannte Mütterrente eingeführt. Damit erhalten Versicherte, deren Kinder vor dem 01.01.1992 geboren wurden, ein weiteres Jahr an Kindererziehungszeit anerkannt. Statt bislang einem Jahr Kindererziehungszeit werden nun zwei Jahre Kindererziehungszeit je Kind anerkannt, was zu einer - im Jahr 2014 - um 28,61 Euro (alte Bundesländer) bzw. 26,39 Euro (neue Bundesländer) monatlich höheren Rente.

Im Kalenderjahr 2023 entspricht dieser zusätzliche Entgeltpunkt einer um 36,02 Euro (alte Bundesländer) bzw. 35,52 Euro (neue Bundesländer) monatlich höheren Rente.

Die Mütterrente erhalten die Versicherten, die bereits im Rentenbezug stehen, bereits laufend ausbezahlt. Aber auch in den Rentenkonten der Versicherten, die noch nicht im Rentenbezug stehen, wurde die zusätzliche Kindererziehungszeit abgespeichert. Das bedeutet, dass die Mütterrente auch in den Renteninformationen erscheint. Damit ist hier ersichtlich, zu welcher Rentensteigerung die neue Mütterrente führt.

Im Januar 2019 wurde die Mütterrente II eingeführt, im Rahmen derer nochmals ein halber Entgeltpunkt (0,5 Entgeltpunkte) für Kinder gutgeschrieben wird, die vor dem 01.01.1992 geboren wurden.

Renteninformation

Die Renteninformation erhalten die Versicherten jährlich von der zuständigen Rentenkasse übersandt. In der Renteninformation ist die Rente ausgewiesen, welche aktuell bereits „erwirtschaftet“ wurde. Ebenfalls ist die künftig zu erwartende Rentenhöhe ausgewiesen. Hierbei handelt es sich um eine voraussichtliche Hochrechnung, welche als Grundlage für die Planung der privaten Zusatzversicherung herangezogen werden kann. Mit der Renteninformation kann nun allerdings auch konkret nachvollzogen werden, wie sich die Einführung der Mütterrente und auch der Mütterrente II auswirkt.

Rentenkonto sollte aktuell sein

Damit die Renteninformationen eine hohe Aussagekraft haben, muss das Rentenkonto geklärt sein. Das heißt, dass sämtliche rentenrechtlichen Zeiten im Rentenkonto abgespeichert sein müssen. Sollte dies nicht der Fall sein, ist die zeitnahe Klärung des Rentenkontos zu empfehlen.

Für die Klärung des Rentenkontos stehen registrierte Rentenberater zur Verfügung. Die Rentenberater, die als Experten unabhängig von den Versicherungsträgern arbeiten, prüfen auch Rentenbescheide, ob diese korrekt entsprechend den gesetzlichen Vorschriften erlassen wurden.

Hier können Sie mit einem Rentenberater Kontakt zur Klärung des Rentenkontos oder zur Überprüfung des Rentenbescheides aufnehmen!

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