Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung werden nun individuell berechnet
Die Netto-Rente kann sich im März 2015 ändern. Da die Renten im Regelfall erst am Ende des Monats ausgezahlt werden, wird die geänderte Rentenzahlung erst Ende März 2015 bemerkbar sein.
Hintergrund der geänderten Rentenüberweisung ist, dass ab März 2015 die Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung individual berechnet werden. Damit können sich geringfügige Änderungen bei den Rentenüberweisungen ergeben.
Hintergrund
Durch Gesetzesänderungen wurde der bisherige Sonderbeitrag zur Gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von 0,9 Prozentpunkte zum 01.01.2015 abgeschafft. Sollten den Krankenkassen aufgrund des entfallenen Sonderbeitrags die Einnahmen nicht mehr ausreichen und die Ausgaben zu decken, muss diese seit Jahresbeginn 2015 Zusatzbeiträge erheben. Die Zusatzbeiträge, die von den Versicherten und damit auch von den Rentnern alleine getragen werden müssen, müssen auch auf die Renten erhoben werden. Da allerdings eine Änderung der Zusatzbeiträge einen enormen Verwaltungsaufwand für die Rentenkassen bedeutet, werden sich die Änderungen bei den Rentenzahlungen immer erst mit einer zweimonatigen Verspätung bemerkbar machen. Daher werden auch die seit Jahresbeginn 2015 geltenden Zusatzbeiträge erst im März 2015 umgesetzt.
Für Rentner, die bei einer Krankenkasse versichert sind, die einen Zusatzbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent – also in Höhe des bisherigen Sonderbeitrags – erhebt, ändert sich an der Netto-Rente nichts. Diese Rentner werden über die Umstellung erst mit der nächsten Rentenanpassungsmitteilung informiert. Alle anderen (pflichtversicherten) Rentner erhalten die Information über den Kontoauszug mit der März 2015-Rentenüberweisung.
Der Zusatzbeitrag bei den gesetzlichen Krankenkassen variiert derzeit von 0,0 Prozent bis zu 1,3 Prozent.
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