Fehlerhafte Rentenbescheide

Anzahl fehlerhafter Rentenbescheide sehr hoch

Sehr oft geben Rentenbescheide wegen ihrer Fehlerhaftigkeit Grund zur Klage, stellte das Bundesversicherungsamt bei seinen Überprüfungen fest. Da natürlich nicht sämtliche Bescheide überprüft werden können, ist die Zahl der nicht entdeckten falschen Bescheide noch sehr hoch.

Man sollte deshalb seinen Rentenbescheid immer von einem unabhängigen und registrierten Rentenberater rechtlich überprüfen lassen, da dieser die komplizierten und unübersichtlichen Sachverhalte besser überblickt als der Laie und bei Fehlern im Bescheid auch entsprechend tätig werden kann.

Welche Fehler wurden durch das Bundesversicherungsamt am häufigsten entdeckt:

  • Anrechnung von Berufsausbildungszeiten.
  • Berücksichtigung von Zeiten der Schul-, Fachschul- oder Hochschulausbildung, hauptsächlich bei Zeiten im Ausland.
  • Zuordnung zum richtigen Rechtskreis, also Zeiten in den alten (Rechtskreis West) oder neuen Bundesländern (Rechtskreis Ost).
  • Erfasste Bruttoentgelte, z. B nicht erfasste Entgelte, Zahlendreher etc.
  • Nicht erfasste Sozialversicherungsmeldungen, hier werden Änderungsmeldungen gerne vergessen.
  • Nicht erfasster Wehrdienst während eines Hochschulstudiums. Viele Versicherte vergessen dies zu melden.
  • Nicht erfasste Ausfallzeiten, z. B. bei Schwangerschaft, Mutterschutz, Krankheit, Arbeitslosigkeit. Hier ist besonders darauf zu achten, dass im Falle einer Ausfallzeitmeldung auch das entsprechende Entgelt als Beitragszeit wegen Sozialleistungsbezug angegeben ist.
  • Rentenzeiten und Arbeitsausfalltage aus dem DDR-Sozialversicherungsausweis. Auch hier unbedingt auf das Entgelt achten.
  • Schätzung bzw. jetzt Hochrechnung der letzten Beitragsentgelte vor Beginn der Rente, wobei Schätzungen/Hochrechnungen nur mit Zustimmung des Versicherten erfolgen dürfen.
  • Berücksichtigung von Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten.
  • Anrechnung von glaubhaft gemachten Beitragszeiten.
  • Bei Zeiten, die während eines Zusatz- oder Sonderversorgungssystems der DDR geleistet wurden, sind oft Fehler bei der Entgelthöhe enthalten.
  • Wer in der DDR politisch verfolgt wurde, kann diese Zeiten geltend machen. Bei der Anrechnung von solchen Zeiten schleichen sich häufig Fehler ein.

Sie sehen also, es gibt jede Menge Fehlerquellen die in einer Rentenberechnung auftauchen können, weshalb es erforderlich ist den Rentenbescheid genauestens zu prüfen bzw. prüfen zu lassen.

Wie prüfe ich meinen Rentenbescheid

Wenn Sie einen Rentenbescheid erhalten, können Sie einfache, offensichtliche Daten ruhigen Gewissens selbst überprüfen und mit Ihren Unterlagen abgleichen. Sie sehen dann selbst ob alle Zeiten und Entgelte, die für die Rentenberechnung erforderlich sind, im Versicherungsverlauf aufgeführt sind.

Gehen Sie bei der Durchsicht systematisch vor und ordnen Sie Ihre Unterlagen datumsgenau. Dann können Sie die Daten im Rentenbescheid genau den Daten in Ihren Unterlagen gegenüberstellen. Falsche Angaben und Lücken im Bescheid können dann leicht erkannt werden.

Was tun bei Fehlern?

Wer bereits einen Rentenbescheid mit entsprechender Berechnung erhalten hat, kann gegen diesen innerhalb eines Monats nach Erhalt einen Widerspruch beim zuständigen Rentenversicherungsträger einlegen. Wird noch keine Rente gezahlt, besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Kontenklärung bzw. Kontenergänzung zu stellen. Auch gegen die erfolgte Kontenklärung kann ein Widerspruch eingelegt werden.

Aber auch wenn die Monatsfrist zur Widerspruchführung abgelaufen ist, hat man die Möglichkeit eventuelle Fehler feststellen und beseitigen zu lassen.

In solchen Fällen ist es möglich einen Antrag auf Neufeststellung der Rente zu stellen (§ 44 SGB X).

Wichtig ist aber, bei jedem Antrag, Widerspruch oder Neufeststellungsantrag alle Angaben, Daten oder Fehler genauestens aufzuführen und zu begründen, da sonst eine Überprüfung durch den Rentenversicherungsträger nicht erfolgen oder nur sehr schwer erfolgen kann. Ein günstiger Bescheid ist dann kaum zu erwarten.

Am besten ist, gerade bei einem schwierigen und umfassenden Versicherungsverlauf seinen Rentenbescheid durch eine unabhängige Person prüfen zu lassen.

Hier sind Sie bei einem registrierten Rentenberater an der richtigen Stelle. Dieser kann den Rentenbescheid gründlich und ausführlich auf evtl. Mängel überprüfen und sie auch in einem weiteren Verfahren vertreten.

Nehmen Sie deshalb zur Überprüfung Ihres Rentenbescheides unbedingt Kontakt zu einem Rentenberater auf.


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