Renten steigen ab Juli 2016 überdurchschnittlich hoch

Ab Juli 2016 dürfen sich die etwa 20 Millionen Rentner über die stärkste Rentenerhöhung der letzten 23 Jahren freuen. Die Renten steigen nämlich zum 01.07.2016 im 4,25 Prozentpunkte in den alten Bundesländern (Rechtskreis West) und um 5,95 Prozentpunkte in den neuen Bundesländern (Rechtskreis Ost).

Aufgrund der Rentenerhöhung, welche am 21.03.2016 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekannt gegeben wurde, steigt der aktuelle Rentenwert in den alten Bundesländern auf 30,45 Euro (bis Juni 2016: 29,21 Euro) und in den neuen Bundesländern auf 28,66 Euro (bis Juni 2016: 27,05 Euro). Der aktuelle Rentenwert ist der Wert, den ein Entgeltpunkt in der Gesetzlichen Rentenversicherung hat.

Die überdurchschnittliche Rentensteigerung im Jahr 2016 hat ihre Hauptgründe in den gestiegenen Einkommen und die gute Beschäftigungslage.

Befürchtungen der Beitragszahler, dass es aufgrund der hohen Rentensteigerung und der damit zusammenhängenden höheren Leistungsausgaben zu Beitragssatzsteigerungen kommen kann, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ausgeräumt. Nach Angaben des Ministeriums wird der Beitragssatz von 18,7 Prozent – auch in den kommenden Jahren – stabil gehalten.

Rentenbescheid prüfen

Die Rentner werden schriftlich von der zuständigen Rentenkasse über die neuen, ab 01.07.2016 geltenden Rentenbeträge informiert. Bis die erste höhere Rentenzahlung auf die Konten der Rentner überwiesen wird, dauert es allerdings bis Ende Juli 2016, da die Renten im Regelfall erst am Monatsende zur Auszahlung kommen.

Die Informationen über die Renteninformationen bauen grundsätzlich auf den ursprünglichen Rentenbescheid auf, mit dem die Rente bewilligt wurde. Das heißt, dass – sofern der ursprüngliche Rentenbescheid fehler- oder lückenhaft sein sollte – auch die Information über die ab Juli 2016 geltenden Rentenhöhen nicht korrekt sein kann.

Nachdem ein Teil der Rentenbescheide rechtlich nicht korrekt ist (s. unter anderem: Rentenbescheidprüfung kompetent durchführen lassen) wird dringend geraten, die Bewilligungsbescheide einer gesetzlichen Rente von einem Experten prüfen zu lassen!

Hier können Sie für eine Rentenbescheidprüfung mit einem registrierten Rentenberater Kontakt aufnehmen.

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