Rentenbescheid prüfen – wie geht das?

Wie prüft man einen Rentenbescheid?

Immer wieder stellt das Bundesversicherungsamt fest, dass tausende Renten falsch berechnet wurden.

Wer ist betroffen? Was wurde falsch gemacht und warum?

Rentenantrag – Rentenbescheid - Versicherungsverlauf

Fehler entstehen oft bereits beim Rentenantrag. Dieser ist relativ kompliziert, so dass viele Antragsteller damit bereits überfordert sind. Oft werden sie aber von den Sachbearbeitern nicht ausreichend oder sogar falsch beraten. Weitere Fehler entstehen dann auch bei der Eingabe der entsprechenden Daten. Hier kann es zu Zahlendrehern kommen oder sogar zu Weglassen von wichtigen Daten.

Im Folgenden ist eine Auswahl der am häufigsten auftretenden Fehler aufgelistet.

Sehr oft kommt es zu Fehlern bei den Anrechnungszeiten z. B. bei Ausbildungszeiten oder Zeiten eines Auslandsaufenthaltes. Häufig betroffen sind hier:

Die Witwen- und Witwerrenten

Hier kommt es oft zu Fehlern bei der Anrechnung von Einkommen auf die Hinterbliebenenrente, speziell dann, wenn der überlebende Partner ein eigenes Geschäft hatte. Dabei kommt es oft, wegen schwankender Einkommen zu viel zu hohen Rentenkürzungen. Man sollte deshalb immer darauf achten, dass sämtliche Einkommensbelege überprüft und aufbewahrt werden.

Die Frührente

Versicherte die eine Frührente wegen einer Minderung der Erwerbsfähigkeit beziehen und nebenher noch arbeiten, müssen ihren Verdienst melden und auch gewisse Verdienstgrenzen einhalten. Bei Überschreiten dieser Hinzuverdienstgrenzen erfolgt eine Kürzung der Rente. Hier kommt es aber oft dazu, dass die zu zahlende Teilrente zu niedrig angesetzt wird. Ein weiterer Fehler ist, dass vorläufig befristete Erwerbsminderungsrenten bei ihrer Verlängerung nicht richtig berechnet werden, d. h. sie werden nicht so erhöht wie dies durch höchstrichterliche Rechtsprechung festgelegt wurde.

Die Unfallrente

Unfallrenten müssen mit einer Altersrente verrechnet werden. Hier entstehen, besonders bei höheren Unfallrenten (mehr als 500 Euro monatlich) Fehlberechnungen, d. h. die Altersrente wird zu stark gekürzt.

Der Pflegefall

Die Altersrente wird bei Frührentnern, die einen Pflegefall in der Familie betreuen, oft falsch berechnet. Diese Angehörigen können für eine mindestens 14-stündige Betreuung Rentenbeiträge erhalten. Hier ist zu beachten, dass Pflegestufe 1 aber bereits bei einem Betreuungsbedarf von 10,5 Stunden zugesprochen wird. Wichtig ist hier deshalb, dass man eine Pflegezeit von 14 oder mehr Stunden unbedingt dokumentieren und belegen sollte um dies der Pflegekasse bei einem Antrag auf Zahlung von Rentenbeiträgen nachweisen zu können. Dies ist sehr wichtig, da sich diese Beiträge später bei der Rentenberechnung auswirken.

Ab dem Jahr 2017 werden die Pflegestufen durch Pflegegrade ersetzt. Zeitgleich werden die Zugangsvoraussetzungen für eine Beitragszahlung zur Rentenkasse erleichtert, wenn man eine ehrenamtliche Pflege ausübt. Ab Januar 2017 besteht bereits dann Rentenversicherungspflicht – die Beiträge hierfür übernimmt die Pflegekasse alleine! – wenn die Pflege an zehn Stunden verteilt auf zwei Tage wöchentlich ausgeübt wird.

Wie stelle ich fest, dass mein Rentenbescheid nicht richtig ist?

Wenn man den Rentenbescheid erhält, sollte man als erstes den Versicherungsverlauf überprüfen. Im Versicherungsverlauf sind alle Zeiten des Erwerbslebens dargestellt. Er ist allerdings meist nicht in der Renteninformation enthalten, man erhält ihn mit einem gesonderten Bescheid oder bei einer Kontenklärung. Stellt man hier ganz offensichtliche Lücken oder anderweitige Fehleingaben fest, sollte man eine Kontenklärung beantragen oder, wenn man bereits eine Rente bezieht, ein sogenanntes Überprüfungsverfahren.

Ist eine Rentenüberprüfung jederzeit möglich, und was kostet das?

Eine Überprüfung bei der Rentenversicherung ist jederzeit möglich und ist beim Rentenversicherungsträger in jedem Falle kostenfrei. Es sollte aber ein begründeter Verdacht bestehen, dass eine fehlerhafte Rentenberechnung vorliegt. Dies ist meist dann der Fall, wenn wichtige Zeiten im Rentenverlauf fehlen. Dies sind z. B. Ausbildung- oder Kindererziehungszeiten.

Wer kann Rentenbescheide sonst überprüfen?

Haben sie Zweifel an der Berechnung und vertrauen aber den Sachbearbeitern dort nicht, können sie ihren Bescheid zum Beispiel auch von einem registrierten Rentenberater überprüfen lassen. Rentenberater sind unabhängige Sachverständige, die den komplexen Rentenbescheid auf Fehler durchforsten und auch die Berichtigung veranlassen. Oft führt dies dann auch zu einer nachträglichen Erhöhung der Rente. Die Kosten für eine individuelle Rentenbescheidprüfung durch einen registrierten Rentenberater können Sie auf dieser Seite erfragen; nutzen Sie hierfür einfach das Kontaktformular.

Erfolgt bei einer Korrektur dann auch eine rückwirkende Nachzahlung?

Ja – allerdings nur für das laufende Jahr in dem die Überprüfung erfolgte und dann noch rückwirkend für längstens vier Jahre.

Hierzu ein Beispiel: Eine Frau erhält ab Mai 2011 Altersrente, die sie 2016 überprüfen lässt. Es werden Fehler festgestellt, sie muss mehr Rente bekommen. Die Frau erhält für die Jahre von 2012 bis 2016 eine Nachzahlung. Für die Zeit von Mai bis Dezember 2011 erhält sie keine Nachzahlung. Es wird daher empfohlen, den Rentenbescheid direkt nach seiner Erstellung – bestenfalls noch während der Widerspruchsfrist – überprüfen zu lassen.

Die Rente ist zu hoch – Was ist dann?

Sollte sich bei einer Überprüfung herausstellen, dass die Rente zu hoch berechnet wurde, ist dies leider nicht allgemeingültig geregelt. Hier ist man dann auf eine Entscheidung eines Sozialgerichtes angewiesen. Die Sozialgerichte entscheiden dann im Einzelfall ob die Berichtigung der Rente nur für die Zukunft zu gelten hat oder ob eventuell nur begrenzt zurückgezahlt werden muss.

Wie kann ich selber Fehlberechnungen vermeiden?

  • Sammeln Sie alle Belege über Beschäftigungs-, Ausbildungs- und Erziehungszeiten und Arbeitslosigkeit und melden Sie diese dem Rentenversicherungsträger lückenlos und zeitnah.
  • Lassen Sie von ihren früheren Schulen, Universitäten oder Bundeswehrverwaltungen entsprechende Zeitnachweise ausstellen und reichen Sie diese ein.
  • Lassen Sie von Ihrer Krankenkasse entsprechende Bescheinigungen ausstellen, wenn alte Firmen nicht mehr existieren. Die Kassen müssen Daten 30 Jahre aufbewahren.
  • Lassen Sie Zeiten der Arbeitslosigkeit vom Arbeitsamt bestätigen. Hier ist aber zu beachten dies relativ zeitnah zu erledigen, da Arbeitsämter Daten nur zehn Jahre aufbewahren müssen.

Kontakt zur Rentenbescheidprüfung

Nehmen Sie hier mit einem registrierten Rentenberater Kontakt zur Überprüfung Ihres Versicherungskontos oder zur Überprüfung Ihres Rentenbescheides auf.

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