Rentenniveau

Rentenniveau und Rente sind nicht das Gleiche

Überall wird derzeit wieder über das Rentenniveau diskutiert. Fast kein Politiker der zurzeit nicht über diesen Begriff und sein Absinken auf lange Frist spricht. Aber was ist eigentlich das „Rentenniveau“, dazu mehr im Folgenden.

Viele Menschen wissen eigentlich nicht was der Begriff Rentenniveau bedeutet. Mancher versteht darunter das, was Senioren monatlich an Rente bekommen. Viele verstehen darunter auch einen festen Betrag. Aber das ist das Rentenniveau nicht.

Das Rentenniveau bezeichnet das Verhältnis zwischen einer Standartrente (auch Eckrente genannt) und dem Durchschnittseinkommen der Erwerbstätigen in einem Jahr.

Die Berechnung des Rentenniveaus

Ausgangspunkte für die Berechnung sind zwei Rechengrößen. Zum einen ist dies eine standardisierte Rente und zum anderen ein durchschnittliches Arbeitnehmerentgelt, diese beiden Werte werden miteinander verglichen. Als Standartrente, auch Eckrente, bezeichnet man die Regelaltersrente eines Durchschnittsverdieners nach einer Zahlung von 45 Jahren Rentenbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung. Dieser Betrag stellt aber nur eine fiktive Rente dar. Aufgrund der jeweils voneinander abweichenden Lebensläufe der Versicherten wird dieser Betrag anstelle aller Altersrenten für die Berechnung herangezogen.

Der für die Berechnung heranzuziehende Brutto-Durchschnittsverdienst wird vom Statistischen Bundesamt ermittelt, er beträgt für das Jahr 2017 37.103 Euro. Das Verhältnis zwischen der Standartrente und dem Durchschnittsverdienst eines Jahres stellt dann prozentual das Rentenniveau dar. Über die Jahre lässt sich dann sehr genau die leistungsmäßige Entwicklung in der Rentenversicherung ablesen.

Das Rentenniveau – Netto vor Steuerabzug

Das Rentenniveau wird seit 2005 immer als Netto-Rentenniveau vor dem Abzug von Steuern angegeben. Bei der Ermittlung zieht man von der Brutto-Standartrente die wirklichen Sozialversicherungsbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab. Vom Brutto-Durchschnittsentgelt werden dann die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Hierbei handelt es sich um Durchschnittswerte aus der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung. Das Durchschnittsentgelt wird hierbei auch noch um den durchschnittlichen Aufwand zur zusätzlichen Altersvorsorge vermindert.

Das Netto-Rentenniveau vor Steuerabzug belief sich im Jahr 2016 auf 48 Prozent, es soll im Jahr 2017 auf 48,2 Prozent ansteigen. Allerdings ist zu bedenken, dass das Rentenniveau in den vergangenen Jahren nach und nach gesunken ist. Experten sind der Meinung, dass ohne entsprechende Gesetzesänderungen dieser Prozess nicht aufzuhalten ist.

Renten sind vom sinkenden Rentenniveau nicht direkt betroffen

Von einem sinkenden Rentenniveau sind die Renten in ihrer unmittelbaren Höhe nicht direkt betroffen. Auch die eigene Rente ist durch die Höhe der Kennzahl nicht zu beurteilen, weil das Rentenniveau nicht den Prozentsatz widerspiegelt, der einem Rentner von seinem letzten Verdienst als Rente ausgezahlt wird.

Entgegen der allgemeinen Darstellung ist ein sinkendes Rentenniveau nicht der Grund für Altersarmut. Niedrige Renten resultieren meistens aus Erwerbsminderung, Niedriglohnzeiten und auch Lücken im Arbeits- bzw. Erwerbsleben.

Solche „Fehlzeiten“ finden aber bei der Darstellung eines Standardrentners keine Berücksichtigung. So wurde im Rahmen einer Studie festgestellt, dass „Selbst bei einer erheblichen Erhöhung des gesetzlichen Rentenniveaus würden zwei Drittel der heute von Altersarmut Betroffenen nicht auf ein Einkommen oberhalb des Grundsicherungsanspruchs kommen“.

Rentenbescheid überprüfen

Wichtig ist bei der Rentenberechnung vor allem auch, dass einem Rentner die Rente gewährt wird, die ihm auch zusteht. Sollte es zu einer Fehlberechnung bei der Bescheiderteilung kommen, kann es zu einer zu niedrigen Rentenzahlung kommen. Um dies zu vermeiden, wird die Überprüfung des Rentenbescheides dringend empfohlen.

Für die Überprüfung der umfangreichen Rentenbescheide einschließlich der komplexen Berechnungsschritte stehen registrierte Rentenberater zur Verfügung. Diese prüfen den Rentenbescheid als Experten, die unabhängig von den Rentenversicherungsträgern arbeiten.

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