Rentenbescheid kontrollieren

Bei der Rente zählt jeder Monat

Wie viel Rente man von der Deutschen Rentenversicherung bekommt, kann man aus seinem Rentenbescheid ersehen. Doch bei den Rentenbescheiden tauchen immer wieder Fehler auf, so dass es sich auf jeden Fall lohnt den Bescheid genau zu prüfen. Das Bundesversicherungsamt hat bei stichprobenartigen Prüfungen nämlich festgestellt, dass sehr oft Zahlendreher oder anderweitig falsche Angaben vorliegen, die sich auf die Höhe der Rente auswirken.

Man sollte also auf jeden Fall seinen Rentenbescheid genauestens unter die Lupe nehmen oder sogar von einem unabhängigen Rentenberater prüfen lassen. Jede falsche Angabe kann bei der Rente zu Verlusten führen.

Laut Angaben der Deutschen Rentenversicherung wird jährlich für ca. 1,5 Millionen Rentenantragsteller die Rentenberechnung durchgeführt und der Rentenbescheid erlassen. Der Rentenbescheid ist für seinen Empfänger von äußerster Wichtigkeit, weshalb die darin enthalten Daten und Informationen sehr genau geprüft werden sollten.

Über mehrere Seiten hinweg sind im Rentenbescheid die Versicherungszeiten aufgelistet. Zudem steht im Rentenbescheid, um welche Rentenart es sich handelt, wann die Rente genau beginnt und wie hoch die monatliche Rentenzahlung ist. Ebenfalls enthalten die Rentenbescheide eine Rechtsbehelfsbelehrung, mit der auf die Möglichkeit eines Widerspruchs hingewiesen wird. Sollte ein Rentenbescheid fehlerhaft sein, kann dieser mit einem Widerspruch angefochten werden.

Seinen Rentenbescheid sollte man sich genau ansehen. Einige Punkte kann man selber überprüfen, wie zum Beispiel den Versicherungsverlauf oder die berücksichtigten Einkommenswerte. Außerdem sollte man die angegebenen Rentenbeiträge mit seinen Sozialversicherungsbescheinigungen, die man jedes Jahr von seinem Arbeitgeber erhalten hat, vergleichen.

Kontenklärung beantragen

Wer bei der Überprüfung seiner Rentenauskunft, welche ab dem 55. Lebensjahr im Drei-Jahres-Turnus von der Rentenkasse erstellt wird, Fehler oder Lücken feststellt, kann diese natürlich klären und bereinigen lassen. Er muss dazu lediglich eine Kontenklärung bei der Rentenversicherung beantragen. Hierbei sollte man Kopien aller wichtigen Unterlagen beilegen. Dies sind unter anderem Ausbildungs- oder Schulzeugnisse oder auch Nachweise über Bundeswehr- oder Zivildienstzeiten. Wichtig ist es aber diese Klärung so bald wie möglich durchführen zu lassen, denn umso später eine Kontenklärung erfolgt, umso schwieriger kann es sein, entsprechende Dokumente beizubringen.

Im Laufe seiner Erwerbstätigkeit werden von jedem Versicherten auf seinem Versicherungskonto Entgeltpunkte angesammelt. Die Anzahl der Entgeltpunkte ist maßgebend für die Höhe der Rente. Für Versicherte, die in den neuen Bundesländern arbeiten oder gearbeitet haben, ist bei der Anrechnung der Entgeltpunkte ein Umrechnungsfaktor vorgesehen. Wichtig ist deshalb auch, ob Wohnungswechsel entsprechend berücksichtigt wurden. Ein Bruttojahreseinkommen von 37.103 Euro im Jahr 2017 führte nämlich in den alten Bundesländern genau zu einem Entgeltpunkt. In den neuen Bundesländern reichte hierzu bereits ein Bruttojahreseinkommen von 33.148 Euro. Es sollte also genau geprüft werden, ob die Verdienste dem richtigen Bundesland zugeordnet wurden.

Die Höhe des Einkommens ist grundsätzliche entscheidend für die Höhe der Entgeltpunkte, ein niedrigeres Einkommen führt also zu weniger Entgeltpunkten. Allerdings gibt es hier Ausnahmen. So werden insbesondere Ausbildungszeiten günstiger bewertet. Auszubildende können für bis zu drei Jahre höhere Entgeltpunkte auf ihrem Rentenkonto gutgeschrieben bekommen. Hierzu zählen auch Zeiten einer Fachschulausbildung, die regelmäßig bis zum Ende der Ausbildung besonders bewertet werden. Und zwar auch dann, wenn eine berufliche Ausbildung erfolgte aber kein Abschluss zustande kam.

Selbst eine Scheidung kann sich auf die Höhe der Rente auswirken. Hier ist es so, dass durch den Gesetzgeber ein so genannter Versorgungsausgleich vorgesehen ist, bei dem die von beiden Partnern erworbenen Rentenansprüche zu gleichen Teilen aufgeteilt werden.

Wer einen Rentenbescheid erhalten hat, kann innerhalb eines Monats dagegen Widerspruch einlegen. Der Widerspruch kann formlos erfolgen. Im Widerspruchsschreiben sollten die Versicherungsnummer sowie die fehlerhaft erscheinenden Stellen genannt werden. Sollte der Widerspruch abgelehnt werden, hat man natürlich auch noch die Möglichkeit eine Klage beim Sozialgericht einzureichen. Es ist also in jedem Fall ratsam sich vor Auszahlung der Rente um die Klärung seines Versicherungskontos zu kümmern, spätestens wenn man seine erste Rentenauskunft erhält.

Wenn sie Zweifel an der Berechnung haben, können sie ihren Bescheid aber auch von einem registrierten Rentenberater überprüfen lassen. Rentenberater sind unabhängige Sachverständige die den komplexen Rentenbescheid auf Fehler durchforsten und auch die Berichtigung veranlassen. Oft führt dies dann auch zu einer nachträglichen Erhöhung der Rente.

Ansprechpartner für Prüfung Rentenbescheid

Für die Prüfung von Rentenbescheiden und auch Rentenauskünften stehen registrierte Rentenberater zur Verfügung. Die Rentenberater arbeiten unabhängig von den Rentenversicherungsträgern und vertreten damit ausschließlich die Interessen ihrer Mandanten.

Kontakt für Rentenbescheidprüfung »


Bildnachweis: © WWD-ak, Images4u.de