Rentenbescheid

Rentenversicherungsträger optimieren schon seit Jahren die Rentenbescheide

Versicherte, die von der Gesetzlichen Rentenversicherungsträger bereits eine Rente bewilligt und damit einen Rentenbescheid erhalten haben, können es nur bestätigen. Für einen Laien, der vom gesetzlichen Rentenrecht nur wenig versteht, waren die Rentenbescheide nur schwer nachzuvollziehen und aufgrund des großen Umfangs auch sehr unübersichtlich. Dies nahm die Deutsche Rentenversicherung zum Anlass, die Rentenbescheide neu zu gestalten. Dieser Prozess hat bereits im Jahr 2015 begonnen, wurde schrittweise umgesetzt und wurde nun im ersten Quartal 2018 abgeschlossen.

Ziel der Neugestaltung war, dass die Rentenbescheide für die Versicherten verständlicher werden. Allein die Anzahl der Rentenbescheide, welche die Rentenkassen jährlich an ihre Versicherten verschicken, verdeutlicht die Notwendigkeit zur Anpassung der Bescheid, damit diese auch ein Laie gut versteht; jährlich werden nämlich von den Rentenkassen etwa 1,35 Millionen Rentenbescheide erstellt und verschickt.

Änderungen im Rahmen der Neugestaltung

In der Vergangenheit waren die Anlagen des Rentenbescheides nummeriert. Diese Nummerierung wurde bereits im Jahr 2015 abgeschafft; die Anlagen enthalten seitdem nur noch die entsprechenden Bezeichnungen.

In einem nächsten Schritt wurden im Jahr 2016 die Anlagen der Rentenbescheide nochmals angepasst. Hier kam es zu einer neuen Strukturierung der Anlagen, wobei auch die Inhalte teilweise zusammengefasst wurden.

Im Jahr 2017 kam es zu redaktionellen Änderungen und zu zusätzlichen Erläuterungen, die in den Bescheiden aufgenommen wurden. Damit die Textpassagen nicht mehr nur im Juristendeutsch abgedruckt, sondern auch für die Bürger und Versicherten klar verständlich sind, wurden von der Deutschen Rentenversicherung Sprachberater einbezogen, die bei der Neugestaltung der Rentenbescheide und Textbausteine beratend zur Seite standen. Nach Informationen der Deutschen Rentenversicherung wird ein Rentenbescheid aus zirka 10.000 Textbausteinen zusammengesetzt. Die Texte wurden allesamt überarbeitet und auch dahingehend verständlicher gestaltet, dass Fachbegriffe besser erläutert werden.

Im Jahr 2018 kam es nochmals zu einer Neusortierung der Anlagen der Rentenbescheide. Damit der Umfang der Rentenbescheide reduziert wird, enthalten die Bescheide standardmäßig bestimmte Anlagen gar nicht mehr. Hier wird beispielsweise die Anlage „Ermittlung der Entgeltpunkte“ überhaupt nicht mehr verschickt, was von vielen negativ bzw. kritisch gesehen wird.

Wo Licht ist, ist auch Schatten

Sicherlich trägt die Verkürzung der Rentenbescheide der Übersichtlichkeit Rechnung. Die Rentenbescheide an sich werden für die Versicherten damit deutlich weniger Seiten enthalten, führt allerdings auch dazu, dass die Nachvollziehbarkeit der komplexen Rentenberechnung eingebüßt wird. Sollte ein Versicherter einen Rentenbescheid dennoch im Detail nachvollziehen wollen, müssen bestimmte Anlagen – die jetzt nicht mehr standardmäßig verschickt werden – gesondert angefordert werden.

Empfehlung: Überprüfung des Rentenbescheides

Mit einem Rentenbescheid wird eine Rentenleistung bewilligt, welche über einen sehr langen Zeitraum bezogen wird. So wird eine Rente größtenteils über Jahre bzw. Jahrzehnte hinweg geleistet. Hat sich in die Berechnung der Rente ein Fehler eingeschlichen, kann dies zu finanziellen Nachteilen führen. Der finanzielle Nachteil kann sich aufgrund der langen Rentenbezugsdauer schnell zu einem stattlichen Betrag summieren.

Da das Rentenrecht und auch die Rentenberechnungen komplex sind, können sich in einen Rentenbescheid schnell Fehler einschleichen. Daran ändert auch die Neugestaltung der Rentenbescheide nichts!

Für eine kompetente und vollumfängliche Überprüfung von Rentenbescheiden stehen registrierte Rentenberater zur Verfügung. Sollte ein Rentenbescheid fehlerhaft sein, kann ein Rentenberater diesen im Rahmen von Widerspruchsverfahren oder auch im Rahmen von sozialgerichtlichen Klageverfahren bereinigen lassen.

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