Rente

Bescheide über Rentenbewilligung direkt nach Erstellung prüfen lassen

Mit dem Ende des aktiven Erwerbslebens beantragen die Beschäftigten und Versicherten ihre Rente. Diese Rente wird mit dem Rentenbescheid bewilligt, der für die Betroffenen eine extrem hohe finanzielle Bedeutung hat. Denn die bewilligte Rente wird einerseits bis zum Lebensende geleistet und ist zumeist die auch die wichtigste – wenn nicht sogar die einzige – Einnahmequelle im wohlverdienten Ruhestand.

Aufgrund der hohen finanziellen Bedeutung und der Komplexität der Rentenberechnung wird eine Überprüfung der Rentenbescheide durch eine neutrale Stelle dringend empfohlen. Hat sich nämlich ein Fehlerteufel in die Rentenberechnung eingeschlichen, können für die Betroffenen finanzielle Nachteile entstehen, welche sich im Laufe der Jahre zu einem stattlichen Betrag summieren.

Überprüfung innerhalb der Widerspruchsfrist

Grundsätzlich kann gegen einen Bescheid einer Behörde – und damit auch gegen einen Rentenbescheid – innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden (bei Empfängern im Ausland beträgt die Widerspruchsfrist drei Monate). Das bedeutet, dass evtl. Berechnungsfehler innerhalb der Widerspruchsfrist berichtigt werden können. In diesem Fällen wird der Rentenbescheid rückwirkend korrigiert und die korrekte Rentenzahlung wird von Beginn an geleistet.

Eine Rentenbescheidprüfung kann zwar auch noch nach Ablauf der Widerspruchsfrist erfolgen. Sollte dann ein Fehler im Rentenbescheid aufgedeckt werden, kann dieser im Rahmen eines sogenannten Überprüfungsantrags korrigiert werden lassen. Allerdings ist hier zu beachten, dass Leistungsbeträge, die aufgrund der ursprünglich falschen Berechnung nicht zur Auszahlung kamen, nur im Rahmen der vierjährigen Verjährungsfrist nachgezahlt werden. Von daher wird empfohlen, Rentenbescheide zeitnah nach deren Erstellung von einem registrierten Rentenberater überprüfen zu lassen. Zu niedrige Rentenzahlungen außerhalb der vierjährigen Verjährungsfrist sind dann „verloren“ und können von den Rentenkassen nicht nachgezahlt werden.

Professionelle Unterstützung in Widerspruchsverfahren

Wird ein Rentenbescheid fehlerhaft erlassen, können registrierte Rentenberater auch das erforderliche Widerspruchsverfahren kompetent durchführen und die rechtliche Begründung für den Widerspruch erstellen. Damit haben Versicherte den „Service aus einer Hand“.

Auch die Überprüfungsanträge – wenn die Widerspruchsfrist bereits abgelaufen ist – können von Rentenberatern gestellt und der zuständigen Rentenkasse entsprechende fachliche Hinweise gegeben werden.

Verschlankte Rentenbescheide ab 2018

Seit Frühjahr 2018 bewilligen die Rentenversicherungsträger die Renten mit Bescheiden, die einen wesentlich geringeren Umfang haben als die Rentenbescheide in der Vergangenheit. Dies hat damit zu tun, dass diese hinsichtlich Kundenorientierung und Verständlichkeit überarbeitet wurden. Ziel der Überarbeitung war, dass sich die überarbeiteten Rentenbescheide mehr an die Versicherten/Bürger als an Juristen richten sollen.

Durch die Überarbeitung und Verschlankung der Rentenbescheide sind allerdings auch einige Anlagen komplett entfallen, mit denen verschiedene Berechnungen aufgezeigt wurden. Als Beispiel ist die dezidierte Berechnung der Entgeltpunkte für Pflichtbeitragszeiten zu nennen. Das bedeutet, dass die gesamte Rentenberechnung mit den neuen Rentenbescheiden von den Rentnern überhaupt nicht mehr kontrolliert bzw. nachberechnet werden kann. Von daher ist eine Überprüfung der Rentenbescheide mehr denn je angezeigt. Registrierte Rentenberater können auch die neuen Rentenbescheide kompetent prüfen und ermitteln, ob diese Fehler enthalten.

Welche Kosten für die Überprüfung Ihres Rentenbescheides entstehen, kann unter

Kostenanfrage Rentenbescheidprüfung »

bei einem registrierten Rentenberater angefragt werden.

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