30 Prozent der Rentenbescheide sind unvollständig oder fehlerhaft

Das Heute-Journal im ZDF nahm sich am 02.08.2004 in einer Sendung ausführlich der Problematik mit falschen und lückenhaften Rentenbescheiden an.

In der Sendung wurde von Spezialisten ausführlich und dringend darauf hingewiesen, nicht den Rentenberechnungen der Rentenversicherungsträger zu vertrauen und sich den eigenen Rentenbescheid, besonders hinsichtlich der beitragsfreien Zeiten genau anzusehen. Die hohe Zahl der erfolgreichen Widersprüche bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), nämlich 150.000, zeigen deutlich, dass jeder dritte Rentenbescheid mit Fehlern behaftet ist.

Die Experten wiesen eindringlich darauf hin, einen vom Rentenversicherungsträger erlassenen Rentenbescheid unbedingt durch eine unabhängige Person prüfen zu lassen. Besonders wurden hier die registrierten Rentenberater genannt, die den Rentenbescheid gründlich und ausführlich auf eventuelle Mängel überprüfen können und den Betroffenen auch in einem weiteren Verfahren vertreten können.

Nehmen Sie deshalb zur Kontrolle Ihres Rentenbescheides unbedingt Kontakt zu einem professionellen Rentenberater auf.

Im nachfolgenden Beispiel des Heute-Journals wird deutlich dass sich eine Kontrolle in jedem Fall rechnet.

Helmut Behrend war 78 Jahre alt und stritt 12 Jahre mit dem Rentenversicherungsträger um seinen vollen Rentenanspruch. Herr Behrend und seine Frau merkten sofort, dass am ersten Rentenbescheid, der 1992 erging, etwas nicht stimmen konnte. Die Rente erschien ihnen viel zu niedrig. Hierzu gibt Herr Behrend an: "Das war einfach zu wenig. Ich habe Widerspruch eingelegt, doch der gleiche Betrag kam wieder. Daraufhin bin ich selbst nach Düsseldorf gefahren, um das mit dem Sachbearbeiter zu klären, da das nicht stimmen konnte. Ich bin dort so erniedrigend behandelt worden, das kann man gar nicht erklären. Heulend bin ich aus dem Gebäude gelaufen."

Widerspruch ohne Ergebnis

Trotz der negativen Widerspruchsbescheide des Rentenversicherungsträgers war Herr Behrend der Auffassung, dass er im Recht sei. Er sah aber keine Möglichkeit mehr sich gegen die Fehlberechnung zu wehren. Aufgrund der niedrigen Rente musste er sogar eine Arbeit an einer Tankstelle aufnehmen, um seine Rente aufzustocken um über die Runden zu kommen.

Erst einige Jahre später im Jahr 2002 wird Herr Behrend darüber informiert, dass es unabhängige Rentenberater gibt, die unter anderem Rentenbescheide überprüfen. Sofort nimmt er die Möglichkeit wahr und lässt seinen Rentenbescheid kontrollieren. Die Überprüfung hat Erfolg und die Landesversicherungsanstalt Rheinprovinz muss ihre damalige Rentenberechnung zugunsten Herrn Behrend korrigieren. Der damalige Präsident des Bundesverbandes der Rentenberater, Rolf Ponzelet, führte dazu aus: "Wenn ich bei mir allein eine Zahl nenne, dass jeder zweite Rentenbescheid irgendwo mit Fehlern behaftet ist, dann muss ich von einer hohen Dunkelziffer ausgehen. Und ich kann den Leuten nur raten, kümmert euch darum, befasst euch damit, schaut euch zumindest den Versicherungsverlauf an. Und wenn etwas unklar ist, Rat in Anspruch nehmen."

Verjährung beachten

Im Grunde ist es nicht sehr verwunderlich, dass sich bei einem so hohen Arbeitsaufwand von mehr als 100 Akten pro Sachbearbeiter hie und da der Fehlerteufel einschleicht und dadurch zehntausende Rentner zu wenig Geld bekommen ohne auch nur davon zu ahnen. Wie bereits oben erwähnt hatten bundesweit ca. 150.000 Widersprüche gegen Rentenbescheide im Jahr 2003.

Doch nicht nur Menschen machen Fehler. Beim Rentenbescheid des Herrn Behrend wurde festgestellt, dass hier ein Computerfehler zur Fehlberechnung geführt hatte. Wichtig ist auch darauf hinzuweisen, bei einem Bescheid immer schnell zu handeln. Im Fall des Herrn Behrend musste der Versicherte nämlich Einbußen wegen der Verjährungsfrist hinnehmen. Zu diesem Sachverhalt erklärte Heinz Krumnack von der (damaligen) LVA Rheinprovinz folgendes: „Bei Herrn Behrendt ist es im Jahr 1992 zu einem Computerfehler gekommen. Daraufhin ist die Rente zu niedrig festgestellt worden. Wir haben die Rente, nach dem wir sie neu berechnet haben, für einen Zeitraum von vier Jahren rückwirkend gezahlt. Wir bedauern das sehr, dass wir nur für vier Jahre zahlen können, aber dies ist aufgrund des Gesetzes anders nicht möglich."

Vom Staat allein gelassen?

Bei der Nachzahlung der Rente von Herrn Behrend wurden wegen der entsprechenden Gesetzeslage acht Jahr nicht gezahlt. Das bedeutet mehrere zehntausend Euro Einbuße für ihn, er fühlt sich deshalb vom Staat alleine gelassen. Doch nicht nur dem sechsfachen Vater geht es so und der größte Rentenversicherungsträger, die Bundesversicherungsanstalt für Angestellt in Berlin (BfA) – heute „Deutsche Rentenversicherung Bund“ weiß das auch. Die 150.000 im letzten Jahr eingegangen Widersprüche, von denen jeder dritte berechtigt war, sprechen eine deutliche Sprache. Dies möchte Rainer Helbig von der BfA aber nicht unkommentiert stehen lassen und schränkt deshalb ein: „Wo Menschen arbeiten, werden Fehler gemacht. Oft sind es Übertragungsfehler. Dass jeder dritte Bescheid fehlerhaft sei, ist völlig aus der Luft gegriffen. In vielen Fällen aber sind die Angaben der Anspruchsteller unzureichend und werden erst später nachgereicht, und selbstverständlich korrigiert."

Herr Behrend, der schwer herzkrank ist, will seinen Kampf um eine höhere Rente aber noch nicht aufgeben. Er will weiter streiten auch wenn dies noch lange dauern kann.


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