Rentenerhöhung

Keine Rentenerhöhung im Westen, nur geringe Rentenerhöhung im Osten

Nachdem die gesetzlichen Renten in den vergangenen Jahren stark angehoben wurden, fällt die Rentendynamisierung im Jahr 2021 sehr mager aus.

Die Renten werden in den alten Bundesländern (Rechtskreis West) überhaupt nicht dynamisiert; hier müssen die Rentner also eine Nullrunde in Kauf nehmen. In den neuen Bundesländern (Rechtskreis Ost) fällt die Rentendynamisierung zum 01.07.2021 mit 0,72 Prozent sehr niedrig aus.

Die Rentenerhöhung orientiert sich im Wesentlichen an der Entwicklung der Löhne und Gehälter. Nachdem diese Entwicklung aufgrund der Corona-Pandemie mit einer steigenden Arbeitslosigkeit und einer starken Inanspruchnahme von Kurzarbeit im Jahr 2020 bereits die Beschäftigten hart getroffen hat, kommt diese negative Entwicklung nun zum 01.07.2021 auch bei den Rentnern an.

Durch die Nullrunde im Westen und die Rentenerhöhung von 0,72 Prozent im Osten gelten ab dem 01.07.2021 folgende aktuelle Rentenwerte:

  • aktueller Rentenwert: 34,19 Euro (unverändert seit 01.07.2020)
  • aktueller Rentenwert (Ost): 33,47 Euro (bis 30.06.2021: 33,23 Euro).

Rentengarantieklausel greift im Jahr 2021 und verhindert Rentenreduzierung

Bereits im Jahr 2009 wurde die sogenannte Rentengarantieklausel geschaffen. Mit der Rentengarantieklausel wird erreicht, dass es nicht zu einer sogenannten Minusanpassung der Renten kommen kann. Müssten also rein rechnerisch die Renten aufgrund der negativen Lohn- und Gehaltsentwicklung reduziert werden, sorgt die Rentengarantieklausel dafür, dass es zu keiner Minusanpassung kommt und dass die bisherige Rente unvermindert weitergewährt wird. Aufgrund der Berechnungen des Statistischen Bundesamtes lag die Lohn- und Gehaltsentwicklung im vergangenen Jahr bis minus 2,34 Prozent. Damit hätten ohne Garantieklausel die Rentenzahlungen zum 01.07.2021 reduziert werden müssen, was nun nicht geschieht.

Rentenerhöhung im Osten nur aufgrund Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz

Dass es in den neuen Bundesländern (Rechtskreis Ost) trotz der schlechten Lohn- und Gehaltsentwicklung dennoch zu einer positiven – wenn auch nur geringen – Rentenerhöhung zum 01.07.2021 kommt, ist auf die Regelungen des Rentenüberleitungs-Abschlussgesetzes zurückzuführen.

Mit dem Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz wird ab dem Jahr 2025 die soziale Einheit erreicht und es wird für Gesamt-Deutschland nur noch einheitliche Sozialversicherungswerte geben. So wird es bereits zum 01.07.2024 nur noch einen einheitlichen aktuellen Rentenwert geben; die Unterscheidung zwischen den alten und neuen Bundesländern entfällt damit.

Damit der einheitliche Rentenwert zum 01.07.2024 erreicht wird, werden die Renten in den neuen Bundesländern stärker angehoben, als dies rechnerisch erforderlich wäre. Daher kommt es trotz der Nullrunde im Westen zu der Rentenerhöhung im Osten im Umfang von 0,72 Prozent.

Näheres kann unter Rentenangleichung ab 2025 abgeschlossen nachgelesen werden.

Rentenbescheid prüfen

Große finanzielle Verluste entstehen durch einen fehlerhaften Rentenbescheid. Ist eine Rentenberechnung fehler- oder lückenhaft, kann sich hieraus eine zu niedrige Rente errechnen. Die finanziellen Verluste addieren sich dann schnell zu einer stattlichen Summe. Insbesondere bei Altersrenten handelt es sich um eine Leistung, welche bis zum Lebensende und damit über einen sehr langen Zeitraum geleistet werden.

Damit die Rentenbescheide korrekt sind, sollten diese von einer unabhängigen Stelle überprüft werden. Fehlberechnungen können hierdurch festgestellt und – auch nachdem die Widerspruchsfrist bereits abgelaufen ist – berichtigt werden.

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