30 Prozent der Rentenbescheide sind unvollständig oder fehlerhaft
Das Heute-Journal im ZDF nahm sich am 02.08.2004 in einer Sendung ausführlich der Problematik mit falschen und lückenhaften Rentenbescheiden an.
In der Sendung wurde von Spezialisten ausführlich und dringend darauf hingewiesen, nicht den Rentenberechnungen der Rentenversicherungsträger zu vertrauen und sich den eigenen Rentenbescheid, besonders hinsichtlich der beitragsfreien Zeiten genau anzusehen. Die hohe Zahl der erfolgreichen Widersprüche bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), nämlich 150.000, zeigen deutlich, dass jeder dritte Rentenbescheid mit Fehlern behaftet ist.
Die Experten wiesen eindringlich darauf hin, einen vom Rentenversicherungsträger erlassenen Rentenbescheid unbedingt durch eine unabhängige Person prüfen zu lassen. Besonders wurden hier die registrierten Rentenberater genannt, die den Rentenbescheid gründlich und ausführlich auf eventuelle Mängel überprüfen können und den Betroffenen auch in einem weiteren Verfahren vertreten können.
Nehmen Sie deshalb zur Kontrolle Ihres Rentenbescheides unbedingt Kontakt zu einem professionellen Rentenberater auf.
Im nachfolgenden Beispiel des Heute-Journals wird deutlich dass sich eine Kontrolle in jedem Fall rechnet.
Helmut Behrend war 78 Jahre alt und stritt 12 Jahre mit dem Rentenversicherungsträger um seinen vollen Rentenanspruch. Herr Behrend und seine Frau merkten sofort, dass am ersten Rentenbescheid, der 1992 erging, etwas nicht stimmen konnte. Die Rente erschien ihnen viel zu niedrig. Hierzu gibt Herr Behrend an: "Das war einfach zu wenig. Ich habe Widerspruch eingelegt, doch der gleiche Betrag kam wieder. Daraufhin bin ich selbst nach Düsseldorf gefahren, um das mit dem Sachbearbeiter zu klären, da das nicht stimmen konnte. Ich bin dort so erniedrigend behandelt worden, das kann man gar nicht erklären. Heulend bin ich aus dem Gebäude gelaufen."
Rentenberechnungen komplex und fehleranfällig
Die Berechnungen der Renten sind aufgrund der komplizierten Rechtsvorschriften äußerst komplex. Damit können sich auch schnell Fehler in die Rentenberechnungen einschleichen. Zwar erklärte die Rentenversicherung nach den zehntausenden entdeckten falschen Rentenbescheiden, dass sie alle Maßnahmen ergriffen habe, damit künftig bei den festgestellten Fallkonstellationen keine Fehler mehr passieren. Dennoch unterliegen die Rentenbescheide nach Auffassung unabhängiger Experten weiterhin einer hohen Fehleranfälligkeit.
Wer seinen Bescheid erhält, erkennt die Komplexität der Rentenberechnung bereits am Umfang des Rentenbescheides. Der Rentenbescheid umfasst sieben Seiten. Hinzu kommen noch diverse Anlage (s. auch Anlagen des Rentenbescheides), in denen die Berechnung der Rente dargestellt wird.
Tipps zur Überprüfung des Rentenbescheides
Wichtig ist, dass auf jeden Fall der Versicherungsverlauf – also die Darstellung der eigenen Erwerbsbiographie – abgeglichen wird. Fehlen im Versicherungsverlauf bestimmte Zeiten, in denen Rentenversicherungsbeiträge tatsächlich geleistet wurden oder sind die aufgelisteten Zeiten nicht schlüssig, bedeutet dies einen Rentenverlust. Generell ist anzumerken, dass die Fehleranfälligkeit höher ist, wenn es öfters Veränderungen im Erwerbsleben gab.
Aber auch bei kurzen Erwerbsbiographien, beispielsweise wenn eine Erwerbsminderungsrente bewilligt wird, sollte der Rentenbescheid „auf Herz und Nieren“ geprüft werden. Denn hier werden geringere rentenrechtliche Zeiten aus der Erwerbsbiographie für die Rentenberechnung herangezogen mit der Folge, dass sich eventuelle Fehler oder Lücken gravierender auf die berechnete Rentenhöhe auswirken.
Von enormer Bedeutung ist auch, die aufgelisteten Entgeltbeträge im Versicherungsverlauf zu überprüfen. Die Beträge in den Entgeltmeldungen, welche der Arbeitgeber jährlich erstellt hat oder mit denen ein Sozialversicherungsträger den Bezug einer Entgeltersatzleistung nachgewiesen hat, müssen mit denen des Rentenversicherungsverlaufs identisch sein.
Zeitnahe Überprüfung
Ein Rentenbescheid sollte zeitnah geprüft werden. Die Widerspruchsfrist beträgt grundsätzlich einen Monat, bei Bescheiden, die im Ausland zugestellt werden, drei Monate. Aber auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist kann eine Korrektur im Rahmen eines Überprüfungsantrags herbeigeführt werden. Eine Rentenbescheidprüfung sollte allerdings deswegen nicht auf die lange Bank geschoben werden. Ist der Rentenbescheid nämlich tatsächlich fehler- oder lückenhaft, werden die ursprünglich zu niedrig bezahlten Renten nur für vier Jahre – im Rahmen der Verjährungsfristen – nachgezahlt.
Auf https://Rentenbescheid-ueberpruefen.de sind Sie genau richtig, wenn es um die Überprüfung von Rentenbescheiden geht. Nutzen Sie das Kontaktformular und nehmen Sie für eine Prüfung Ihres Rentenbescheides Kontakt mit einem registrierten Rentenberater auf.
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