Überprüfung Rentenbescheid dringend angeraten

Wie der Tätigkeitsbericht des Bundesversicherungsamtes offenlegt, wurden zehntausende Renten falsch berechnet. Über Jahre hinweg haben damit zehntausende Rentner zu wenig Rente erhalten und damit finanzielle Nachteile in Kauf nehmen müssen.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund hatte im Jahr 2011 etwa 26.000 Rentenbescheide überprüft. In mehr als in jedem dritten Fall musste die Rentenkasse Rentenleistungen nachzahlen, da die Ursprungsberechnung nicht korrekt war. Etwa 20 Millionen Euro wurden daher an die betroffenen Rentner nachgezahlt. Durchschnittlich erhielten die Betroffenen etwa 57 Euro mehr an Rente als ursprünglich errechnet.

Auch bei der Berechnung der Ausbildungszeiten ist der Rentenversicherung ein Fehler unterlaufen. Insgesamt wurden 215.000 Rentenbescheide überprüft; in 148.000 Fällen ergab sich durch die erforderliche Neuberechnung eine Rentenerhöhung. Diese betrug zwar im Durchschnitt „nur“ 2,80 Euro, die ursprüngliche Rentenberechnung war jedoch nicht korrekt.

Rentenberechnungen komplex und fehleranfällig

Die Berechnungen der Renten sind aufgrund der komplizierten Rechtsvorschriften äußerst komplex. Damit können sich auch schnell Fehler in die Rentenberechnungen einschleichen. Zwar erklärte die Rentenversicherung nach den zehntausenden entdeckten falschen Rentenbescheiden, dass sie alle Maßnahmen ergriffen habe, damit künftig bei den festgestellten Fallkonstellationen keine Fehler mehr passieren. Dennoch unterliegen die Rentenbescheide nach Auffassung unabhängiger Experten weiterhin einer hohen Fehleranfälligkeit.

Wer seinen Bescheid erhält, erkennt die Komplexität der Rentenberechnung bereits am Umfang des Rentenbescheides. Der Rentenbescheid umfasst sieben Seiten. Hinzu kommen noch diverse Anlage (s. auch Anlagen des Rentenbescheides), in denen die Berechnung der Rente dargestellt wird.

Tipps zur Überprüfung des Rentenbescheides

Wichtig ist, dass auf jeden Fall der Versicherungsverlauf – also die Darstellung der eigenen Erwerbsbiographie – abgeglichen wird. Fehlen im Versicherungsverlauf bestimmte Zeiten, in denen Rentenversicherungsbeiträge tatsächlich geleistet wurden oder sind die aufgelisteten Zeiten nicht schlüssig, bedeutet dies einen Rentenverlust. Generell ist anzumerken, dass die Fehleranfälligkeit höher ist, wenn es öfters Veränderungen im Erwerbsleben gab.

Aber auch bei kurzen Erwerbsbiographien, beispielsweise wenn eine Erwerbsminderungsrente bewilligt wird, sollte der Rentenbescheid „auf Herz und Nieren“ geprüft werden. Denn hier werden geringere rentenrechtliche Zeiten aus der Erwerbsbiographie für die Rentenberechnung herangezogen mit der Folge, dass sich eventuelle Fehler oder Lücken gravierender auf die berechnete Rentenhöhe auswirken.

Von enormer Bedeutung ist auch, die aufgelisteten Entgeltbeträge im Versicherungsverlauf zu überprüfen. Die Beträge in den Entgeltmeldungen, welche der Arbeitgeber jährlich erstellt hat oder mit denen ein Sozialversicherungsträger den Bezug einer Entgeltersatzleistung nachgewiesen hat, müssen mit denen des Rentenversicherungsverlaufs identisch sein.

Zeitnahe Überprüfung

Ein Rentenbescheid sollte zeitnah geprüft werden. Die Widerspruchsfrist beträgt grundsätzlich einen Monat, bei Bescheiden, die im Ausland zugestellt werden, drei Monate. Aber auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist kann eine Korrektur im Rahmen eines Überprüfungsantrags herbeigeführt werden. Eine Rentenbescheidprüfung sollte allerdings deswegen nicht auf die lange Bank geschoben werden. Ist der Rentenbescheid nämlich tatsächlich fehler- oder lückenhaft, werden die ursprünglich zu niedrig bezahlten Renten nur für vier Jahre – im Rahmen der Verjährungsfristen – nachgezahlt.

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