Rentenerhöhung beträgt 5,35 Prozent im Westen und 6,12 im Osten
Nachdem die etwa 21 Millionen Rentner im vergangenen Jahr im Westen eine Nullrunde bzw. im Osten eine sehr geringfügige Rentenerhöhung von 0,73 Prozent in Kauf nehmen mussten, werden die Renten im Jahr 2022 kräftig angehoben. Zum 01.07.2022 werden die Renten im Westen (alte Bundesländer) um 5,35 Prozent und im Osten (neue Bundesländer) um 6,12 Prozent erhöht.
Durch die kräftige Rentenerhöhung zur Jahresmitte 2022, bei der es sich um die höchste Rentenanpassung der letzten vier Jahrzehnte handelt, steigt der aktuelle Rentenwert auf 36,02 Euro im Westen und 35,52 Euro im Osten. Der aktuelle Rentenwert bildet den Wert eines Entgeltpunktes ab.
Allgemeines zur Rentenerhöhung
Die gesetzlichen Renten werden immer zum 01.07. eines Jahres angepasst, womit auch die Entwicklung bei den Löhnen und Gehältern bei den Rentenhöhen berücksichtigt wird.
In welcher Höhe die Renten erhöht bzw. angepasst werden, wird durch die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates festgelegt. Da es im Jahr 2022 noch zu einer gesetzlichen Änderung bei der Rentenanpassung kommt, wird die Rentenerhöhung zum 01.07.2022 per Gesetz geregelt. Das Bundeskabinett hat die o. g. Prozentsätze der Rentenerhöhung zum 01.07.2022 am 13.04.2022 beschlossen.
Bei der Rentenanpassung zum 01.07.2022 wird der sogenannte Nachholfaktor eingepreist. Der Nachholfaktor sorgt dafür, dass eine erforderliche, jedoch nicht umgesetzte Rentenminderung aus den vergangenen Jahren in den Folgejahren wieder eingespart wird. Dies ist im Jahr 2022 der Fall. Im Jahr 2021 hätte es rein rechnerisch zu einer negativen Rentenanpassung (also zu einer Rentenminderung) kommen müssen. Die Rentengarantieklausel sorgte dafür, dass die Renten nicht reduziert und in der bisherigen Höhe weitergewährt wurde. Diese unterbliebene Rentenminderung wirkt sich damit zum 01.07.2022 auf die berechnete Rentenerhöhung dämpfend aus. Der Nachholfaktor wurde von der damaligen Bundesregierung bis zum Jahr 2025 ausgesetzt und durch die aktuelle Bundesregierung vorzeitig wieder aktiviert.
Dass die Rentenerhöhung im Osten stärker ausfällt als im Westen hat damit zu tun, dass die beiden Rentenwerte immer mehr angeglichen werden. Durch das Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz wird es ab dem Jahr 2024 einen einheitlichen aktuellen Rentenwert geben, welcher für Gesamt-Deutschland gilt. Die Unterscheidung bei den Rentenwerten zwischen West und Ost gehört dann der Vergangenheit an. Damit das Ziel des einheitlichen Rentenwertes erreicht wird, wird der aktuelle Rentenwert (Ost) stärker angehoben, als dies rein rechnerisch erforderlich wäre. Durch die diesjährige Rentenanpassung beträgt der aktuelle Rentenwert (Ost) bereits 98,6 Prozent des Rentenwertes, der für die alten Bundesländer gilt.
Erhöht werden die Brutto-Renten
Die Rentenerhöhung von 5,35 Prozent bzw. 6,12 Prozent nehmen die zuständigen Rentenkassen zum 01.07.2022 selbstständig (von Amts wegen) vor. Eine gesonderte Antragstellung ist hierfür nicht erforderlich.
Über die Anpassung der Renten erhält jeder Rentenbezieher eine Information, in der die bisherige Rentenhöhe (Rentenbetrag bis Juni 2022) und die neue Rentenhöhe (Rentenbetrag ab Juli 2022) ausgewiesen wird. Zu beachten ist, dass die Renten im Regelfall erst am Monatsende ausgezahlt werden. Die erste erhöhte Rentenzahlung wird damit erst Ende Juli 2022 geleistet. Auf den Rentenanpassungsmitteilung sind sowohl die Brutto- als auch die Netto-Rentenhöhen ausgewiesen.
Je 1.0000 Euro Brutto-Rente erhält ein Rentenbezieher im Westen durch die Rentenerhöhung zum 01.07.2022 eine um 53,50 Euro höhere Rente. Im Osten schlägt sich die Rentenerhöhung je 1.000 Euro Brutto-Rente sogar mit 61,20 Euro nieder.
Bezieht ein Rentner beispielsweise bisher eine Rente von 1.600,00 Euro brutto, wird diese Rente ab dem 01.07.2022 im Westen auf 1.685,60 Euro und im Osten auf 1.697,92 Euro erhöht.
Wurde die Rente korrekt berechnet?
Die Rentenerhöhung zum 01.07. eines Jahres wird stets anhand der bisherigen Entgeltpunkte vorgenommen, welche im Rahmen der Rentenbewilligung errechnet wurden. Es erfolgt nicht jährlich eine komplette Rentenneuberechnung.
Sollte sich im ursprünglichen Rentenbescheid, mit dem die Rente berechnet und bewilligt wurde, ein Fehler eingeschlichen haben, setzt sich dieser in den Folgejahren auch bei den Rentenanpassungen fort. Die Folge sind finanzielle Verluste für die Rentenbezieher. Die Rentenbescheide sollten daher zwingend von einer unabhängigen Stelle geprüft werden, ob diese richtig erlassen wurden. Hierfür stehen registrierte Rentenberater zur Verfügung.
Sollte ein Rentenbescheid schon älter sein, kann dennoch eine Überprüfung stattfinden und auch sinnvoll sein. Im Falle einer fehlerhaften Berechnung, kann der Bescheid im Rahmen eines Überprüfungsantrags korrigiert werden. Die Rentennachzahlung muss dann im Rahmen der Verjährungsfristen (vier Jahre) erfolgen.
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