Starke Rentenerhöhung 2023, allerdings unter Inflationsrate
Das Bundesministerium für Arbeit hat (am 20.03.2023) die Prozentsätze für die Erhöhung der gesetzlichen Renten für das Jahr 2023 bekannt gegeben. Die Rentenerhöhung (Rentendynamisierung) wird jährlich zum 01. Juli durchgeführt.
Im Jahr 2023 werden die Renten der rund 21 Millionen Rentner zum 01.07.2023 um 4,39 Prozent im Westen (alte Bundesländer) und um 5,86 Prozent im Osten (neue Bundesländer) angehoben. Mit diesem Dynamisierungssätzen werden die Rentenbezüge erneut – nach einer starken Rentenerhöhung im Jahr 2022 – deutlich dynamisiert.
Die starke Rentenerhöhung im Jahr 2023 geht vor allem auf die Lohn- und Gehaltssteigerungen zurück, die üppig ausgefallen sind. Letztendlich zeigt sich trotz der aktuellen Herausforderungen der Arbeitsmarkt in einer guten Verfassung. Die hohen Tarifabschlüsse führen zu einer hohen Rentenerhöhung, da bei der Berechnung der Dynamisierungssätze der Grundsatz gilt, dass bei den Rentenanpassungen der Lohn- und Gehaltsentwicklung gefolgt wird.
Mit der diesjährigen Rentenerhöhung wird das Sicherungsniveau der Renten weiterhin stabil oberhalb von 48 Prozent liegen. Konkret liegt das Sicherungsniveau bei 48,15 Prozent.
Die Rentenerhöhung wird mit der Verordnung zur Bestimmung der Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Bestimmung weiterer Werte zum 1. Juli 2023 (Rentenwertbestimmungsverordnung 2023 - RWBestV 2023) festgesetzt. Dieser Verordnung hat der Bundesrat am 16.06.2023 zugestimmt.
Aufgrund der Tarifabschlüsse, welche im Jahr 2023 weiterhin erfolgen, wird auch für das kommende Jahr eine deutliche Rentenerhöhung erwartet.
Rentenerhöhung unterhalb Inflationsrate
Trotz der Erhöhung der Renten um 4,39 Prozent im Westen bzw. 5,86 Prozent im Osten liegt die Rentenerhöhung im Jahr 2023 unterhalb der Inflationsrate. Die Rentenerhöhung wird bei den Rentenbeziehern für eine Entspannung in Bezug auf die Teuerungsrate sorgen. Die Inflation wird jedoch nicht vollständig ausgeglichen. Nach den Hochrechnungen und Einschätzungen der Wirtschaftsforschungsinstitute wird für das Jahr 2023 eine Inflationsrate zwischen 5,4 und 6,2 Prozent erwartet.
Was die Rentenerhöhung im Vergleich zur Inflationsrate betrifft, sollte laut dem Bundesministerium für Arbeit jedoch nicht ein Jahr punktuell betrachtet werden. In den letzten zehn Jahren wurden die Renten um insgesamt 26 Prozent im Westen erhöht. In den neuen Bundesländern lag die Rentenerhöhung sogar bei insgesamt 40 Prozent. Im diesem Referenzzeitraum von zehn Jahren lag die Inflationsrate bei etwa 20 Prozent, sodass auf ein Jahrzehnt gesehen die Renten stärker erhöht wurden, als die Teuerungsrate war.
Aktueller Rentenwert nun einheitlich
Mit der diesjährigen Rentenerhöhung wird der aktuelle Rentenwert sowohl im Westen als auch im Osten auf 37,60 Euro angehoben. Das heißt, dass es ab dem 01.07.2023 keine zwei unterschiedlichen aktuellen Rentenwerte mehr gibt, wie dies in der Vergangenheit der Fall war.
Dass der aktuelle Rentenwert einmal einheitlich für Gesamt-Deutschland gelten soll, wurde bereits mit dem Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz geregelt (s. Rentenangleichung ab 2025 abgeschlossen). Nach diesen gesetzlichen Regelungen sollte allerdings erst zum 01.07.2024 für Gesamt-Deutschland ein einheitlicher aktueller Rentenwert gelten. Durch die üppige Rentenerhöhung in diesem Jahr wird das Ziel, dass die Unterscheidung zwischen West und Ost in Bezug auf den aktuellen Rentenwert wegfällt, bereits ein Jahr früher erreicht.
Prüfung des Rentenbescheides
Auf Rentenbescheid-ueberpruefen.de stehen registrierte Rentenberater für eine Überprüfung der Rentenbescheide zur Verfügung, welche die gesetzlichen Rentenversicherungsträger erlassen haben.
Eine Überprüfung der Rentenbescheide ist zwingend anzuraten, da sich aufgrund der Komplexität der Rechts- und Berechnungsvorschriften schnell Fehler einschleichen können, die zu einer zu geringen Rentenzahlung führen.
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