Rentenerhöhung 2024

Rentenerhöhung 2024 beträgt 4,57 Prozent

Um 4,57 Prozent werden die gesetzlichen Renten zum 01.07.2024 erhöht (dynamisiert). Mit dieser Rentenerhöhung beträgt die Rentenanpassung im dritten Jahr in Folge mehr als vier Prozent (2022 lag die Rentenerhöhung sogar über fünf Prozent im Westen und über sechs Prozent im Osten).

Neu ist in diesem Jahr, dass es für Gesamt-Deutschland erstmals einen einheitlichen Prozentsatz gibt, um den die Renten in den alten Bundesländern (Rechtskreis West) und in den neuen Bundesländern (Rechtskreis Ost) angehoben werden.

Mit der Rentenerhöhung von 4,57 Prozent zum 01.07.2024 steigt der aktuelle Rentenwert von vormals 37,60 Euro auf 39,32 Euro.

Gründe für die kräftige Rentenerhöhung

Ein bedeutender Faktor bei der Berechnung des Dynamisierungssatzes ist die Lohnentwicklung, welche vom Statistischen Bundesamt berechnet wurde. Aufgrund der hohen Tariferhöhungen im vergangenen Jahr bzw. der guten Lohnabschlüsse wurde eine Lohnsteigerung von 4,72 Prozent errechnet, die einen maßgeblichen Anteil an der diesjährigen Rentenerhöhung ausmacht.

Ein weiterer Grund für die kräftige Rentenerhöhung im Jahr 2024 ist der stabile und starke Arbeitsmarkt.

Der Nachhaltigkeitsfaktor hat dazu geführt, dass die Rentenerhöhung etwas gedämpft wird. Mit 0,16 Prozentpunkten führte der Nachhaltigkeitsfaktor, mit dem das Verhältnis von Rentenbeziehern zu Beitragszahlern bei der Berechnung der Rentenerhöhung berücksichtigt wird, zu einer geringeren Rentenerhöhung.

Aufgrund des stabilen Beitragssatzes in der Gesetzlichen Rentenversicherung hat der sogenannte Beitragssatzfaktor keinen Einfluss auf die Berechnung es Dynamisierungssatzes genommen. Der Beitragssatz liegt in den vergangenen Jahren stabil bei 18,6 Prozent.

Einheitliche Rentenerhöhung für Gesamt-Deutschland

Nachdem bereits im letzten Jahr (zum 01.07.2023) das Ziel eines einheitlichen aktuellen Rentenwertes erreicht werden konnte, gibt es im Jahr 2024 nur noch einen einheitlichen Dynamisierungssatz für alle gesetzlichen Renten. Die Differenzierung der Prozentsätze für die Rentenerhöhung in den alten und in den neuen Bundesländern ist damit endgültig Vergangenheit.

Mit der aktuellen Rentenerhöhung beträgt das Rentenniveau – und hierfür hat die Niveauschutzklausel gesorgt – 48 Prozent.

Neben der Rentenerhöhung zum 01.07.2024 werden bestimmte Bezieher einer Erwerbsminderungsrente eine weitere bzw. zusätzliche Erhöhung ihrer Rentenzahlung bekommen. Durch die Änderungen, welche mit dem „Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetzes“ umgesetzt werden, werden Erwerbsminderungsrentner, deren Rente zwischen Januar 2000 und Juni 2014 begonnen hat, einen Zuschlag von 7,5 Prozent erhalten. Hat die Erwerbsminderungsrente zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 begonnen, gibt es einen Zuschlag von 4,5 Prozent. Näheres hierzu kann auch unter: Deutliche Erhöhung Erwerbsminderungsrenten im Jahr 2024 nachgelesen werden.

Mit der Rentenerhöhung gehen auch erhöhte Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung einher. Rentenbezieher, die in der „Krankenversicherung der Rentner“ (KVdR) versichert sind, werden die erhöhten Beiträge direkt von der Rente abgezogen. Rentenbezieher, die freiwillig in der Gesetzlichen Krankenversicherung oder in der Privaten Krankenversicherung (PKV) versichert sind, erhalten den erhöhten Zuschuss neben der Rentenzahlung ab Juli 2024 mit ausgezahlt.

Rentenkassen informieren schriftlich

Die Rentenkassen informieren die Rentenbezieher schriftlich über die Rentenerhöhung. In den sogenannten Rentenanpassungsmitteilungen werden die Rentner informiert, wie hoch ihre bisherige Rente (bis Juni 2024) war und wie hoch die erhöhte Rente ab Juli 2024 sein wird.

Es wird im Rahmen der Rentenerhöhung nur der bisherige Rentenbetrag mit dem Dynamisierungssatz erhöht. Eine vollständige Rentenberechnung wird nicht mehr vorgenommen. Sollte in der ursprünglichen Rentenberechnung, mit der die Rente bewilligt wurde, ein Fehler sein, setzt sich dieser mit den jährlichen Rentenerhöhungen fort. Es wird daher dringend empfohlen, jeden Rentenbescheid auf Richtigkeit überprüfen zu lassen.

Prüfung der Rentenbescheide auf Richtigkeit

Die Überprüfung von Rentenbescheiden können registrierte Rentenberater vornehmen. Diese Rentenberater arbeiten unabhängig von den Rentenkassen und vertreten ausschließlich die Interessen ihrer Mandanten.

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