Die Renteninformationen der Gesetzlichen Rentenversicherung
Jahr für Jahr erhalten zirka 40 Millionen gesetzlich Rentenversicherte von ihrer zuständigen Rentenkasse eine Renteninformation zugesandt. Diese Renteninformationen werden schon seit zwölf Jahren erstellt und haben sich für die Versicherten als sehr nützlich herausgestellt. Die Renteninformationen enthalten einerseits eine Übersicht über die bisherigen Beitragszahlungen, die bisher im individuellen Rentenkonto gespeichert sind. Andererseits enthalten die Renteninformationen eine Hochrechnung, mit welcher Rentenhöhe später einmal gerechnet werden kann.
Planung Altersvorsorge
Die Renteninformation wird seit dem Jahr 2002 für Versicherte ab dem vollendeten 27. Lebensjahr verschickt, sofern ab diesem Alter mindestens fünf Jahre an rentenrechtlichen Beitragszeiten vorliegen. Irrelevant ist in diesem Zusammenhang, ob es sich bei dem Versicherten um einen Beschäftigten oder einen selbstständig Tätigen handelt. Mit der Renteninformation wird der Zweck verfolgt, dass Versicherte einen Überblick über ihre Rente erhalten und die Entwicklung der Rentenanwartschaften verfolgen können. Auf dieser Grundlage kann dann die private Altersvorsorge geplant werden.
Die Renteninformationen weisen bei der später zu erwartende Rente die individuelle Regelaltersgrenze des Versicherten aus. Nachdem die Regelaltersgrenze seit dem Jahr 2012 schrittweise vom vollendeten 65. Lebensjahr auf das vollendete 67. Lebensjahr angehoben wird, gelten für die einzelnen Geburtsjahrgange unterschiedliche Regelaltersgrenzen. Von der schrittweisen Anhebung der Regelaltersgrenzen sind alle Versicherten der Geburtsjahrgänge ab 1947 betroffen. Für Versicherte der Geburtsjahrgänge ab 1964 gilt dann einheitlich die „neue“ Regelaltersgrenze des vollendeten 67. Lebensjahres.
Daten der Renteninformationen
In den Renteninformationen werden folgende Daten ausgewiesen:
- Aktueller Stand der Rentenansprüche, welche mit den bisherigen rentenrechtlichen Zeiten bereits erreicht wurden.
- Höhe der vollen und teilweisen Erwerbsminderungsrente, auf die am Tag der Ausstellung der Renteninformation ein Anspruch besteht (sofern eine Erwerbsminderung im rentenrechtlichen Sinne vorliegt).
- Höhe der bisher entrichteten Rentenversicherungsbeiträge, untergliedert nach der Art der Beitragszahlung.
- Voraussichtiche Höhe der Altersrente, wenn weiterhin Beiträge in Höhe der Beitragszahlung der letzten fünf Jahre geleistet werden.
Darüber hinaus enthalten die Renteninformationen zwei Hochrechnungen im Rahmen derer Steigerungsraten zum Ansatz kommen, welche die Bundesregierung, unabhängige Wirtschaftsforschungsinstitute und die Europäischen Union übereinstimmend errechnet haben. Sofern ein Versicherter die Rentenhochrechnungen nicht nach den unterstellten/angenommenen Steigerungsraten als Grundlage für die Planung der Altersvorsorge heranziehen möchte, kann im Rahmen der Erstellung eines Rentengutachtens, wofür registrierte Rentenberater zur Verfügung stehen, auch andere Prozentsätze ansetzen lassen. Durch die Erstellung von Rentengutachten besteht auch die Möglichkeit, weitere individuelle Lebenssituationen in die Rentenhochrechnung einfließen zu lassen.
Kontenklärung
Die Renteninformationen haben dann die größtmöglichste Aussagekraft, wenn sämtliche rentenrechtlichen Zeiten im Rentenkonto abgespeichert sind. Ist dies nicht der Fall, sollten diese Zeiten im Rahmen einer Kontenklärung (Klärung des Rentenversicherungskontos) nachgemeldet werden.
Für die Kontenklärung stellen die Rentenversicherungsträger gesonderte Formulare bereit. Für die Kontenklärung können auch registrierte Rentenberater beauftragt werden, welche die Meldung der rentenrechtlichen Zeiten an den Rentenversicherungsträger professionell und zuverlässig durchführen und damit für die Betroffenen ein relativ geringer Verwaltungsaufwand entsteht.
PS: Ab dem vollendeten 55. Lebensjahr wird die Renteninformation durch eine Rentenauskunft ersetzt. Diese ist umfangreicher und detaillierter als eine Renteninformation und wird im Turnus von drei Jahren versandt.
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