Der aktuelle Rentenwert – ein Faktor in der Rentenberechnungsformel
Der aktuelle Rentenwert ist ein bedeutender Faktor in der Berechnungsformel der gesetzlichen Rente und damit im Rentenrecht. Bis zum 30.06.2023 wurde noch zwischen dem aktuellen Rentenwert, welcher für die alten Bundesländer (Rechtskreis West) gilt und dem aktuellen Rentenwert (Ost) unterschieden. Ab dem 01.07.2023 gibt es für Gesamt-Deutschland einen einheitlichen aktuellen Rentenwert.
Die gesetzliche Grundlage, in der der aktuelle Rentenwert geregelt ist, ist § 68 SGB VI (Sechstes Buch Sozialgesetzbuch). Der aktuelle Rentenwert (Ost) ist in § 255a SGB VI geregelt.
Nach § 68 Abs. 1 SGB VI ist der aktuelle Rentenwert der Betrag, der einer monatlichen Rente wegen Alters der allgemeinen Rentenversicherung entspricht, wenn für ein Kalenderjahr Beiträge aufgrund des Durchschnittsentgeltes gezahlt wurden.
Der aktuelle Rentenwert wird im Rentenbescheid genannt
Der aktuelle Rentenwert, der bei der Berechnung der Rente zum Ansatz kommt, wird im Rentenbescheid aufgeführt. Konkret wird der aktuelle Rentenwert in der Anlage „Berechnung der Rente“ aufgeführt, welcher für die Berechnung der konkreten Rente maßgebend ist.
Die Brutto-Rente ergibt sich, indem die ermittelten persönlichen Entgeltpunkte mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert werden.
Wurden persönliche Entgeltpunkte (Ost) ermittelt, werden diese mit dem aktuellen Rentenwert (Ost) multipliziert. Es kann auch vorkommen, dass sowohl der aktuelle Rentenwert als auch der aktuelle Rentenwert (Ost) zum Ansatz kommt, wenn Entgeltpunkte sowohl in den alten als auch in den neuen Bundesländern erzielt wurden.
Wie der aktuelle Rentenwert ermittelt wird
Ermittelt wird der aktuelle Rentenwert, indem der bisher gültige aktuelle Rentenwert mit den folgenden drei Faktoren multipliziert wird:
- Faktor für Veränderung der Bruttolöhne/-gehälter je Arbeitnehmer
- Faktor für die Veränderung des durchschnittlichen Beitragssatzes in der allgemeinen Rentenversicherung
- Nachhaltigkeitsfaktor
Die Veränderung der Bruttolöhne/-gehälter je Arbeitnehmer wird vom Statistischen Bundesamt berechnet. Wie die Veränderung des durchschnittlichen Beitragssatzes in der allgemeinen Rentenversicherung berechnet wird, wird in § 68 Abs. 3 SGB VI definiert.
Anpassung jährlich zum 01. Juli und die Schutzklausel
Der aktuelle Rentenwert – und auch der aktuelle Rentenwert (Ost) – wird jährlich zum 01. Juli angepasst, also dynamisiert. Damit werden die gesetzlichen Renten der Lohn- und Gehaltsentwicklung angepasst.
Bereits im Jahr 2009 wurde gesetzlich eine Schutzklausel geschaffen. Die gesetzliche Grundlage für die Schutzklausel ist § 68a SGB VI (für den aktuellen Rentenwert) und § 255a SGB VI für den aktuellen Rentenwert (Ost). Diese Schutzklausen, welche auch als sogenannten „Rentengarantieklausel“ bekannt ist, verhindert, dass es zu einer Minusanpassung der Renten kommen kann. Wären rein rechnerisch die Renten aufgrund der o. g. Faktoren zu reduzieren, wird die bisherige Rente unvermindert weitergezahlt.
Die Schutzklausel kam bereits im Jahr 2010 und auch im Jahr 2021 zum Tragen.
Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz bringt einheitlichen aktuellen Rentenwert
Mit dem am 24.07.2017 im Bundesgesetzblatt verkündeten Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz (Gesetz über den Abschluss der Rentenüberleitung) wird erreicht, dass es ab dem 01.07.2024 keine unterschiedlichen aktuellen Rentenwerte mehr für die alten und die neuen Bundesländer gibt. Ab Juli 2024 wird es daher nur noch einen aktuellen Rentenwert geben, welcher dann für Gesamt-Deutschland gilt.
Damit das Ziel des deutschlandweiten einheitlichen aktuellen Rentenwertes bis 2024 erreicht wird, wurden die Rentendynamisierungen, welche jährlich zum 01.07. erfolgen, in den neuen Bundesländern stärker umgesetzt als in den alten Bundesländern. Aufgrund der hohen Dynamisierungssätze zum 01.07.2023 wurde das Ziel des einheitlichen aktuellen Rentenwertes bereits ein Jahr früher erreicht. Damit gilt bereits ab dem 01.07.2023 sowohl für den Rechtskreis West als auch für den Rechtskreis Ost ein einheitlicher aktueller Rentenwert.
Insgesamt sieht das Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz vor, dass der aktuelle Rentenwert (Ost) folgenden Prozentsatz des aktuellen Rentenwertes erreichen muss:
ab 01.07.2018 | 95,8 Prozent des aktuellen Rentenwertes |
ab 01.07.2019 | 96,5 Prozent des aktuellen Rentenwertes |
ab 01.07.2020 | 97,2 Prozent des aktuellen Rentenwertes |
ab 01.07.2021 | 97,8 Prozent des aktuellen Rentenwertes |
ab 01.07.2022 | 98,6 Prozent des aktuellen Rentenwertes |
ab 01.07.2023 | 99,3 Prozent des aktuellen Rentenwertes |
ab 01.07.2024 | 100 Prozent des aktuellen Rentenwertes |
Übersicht der aktuellen Rentenwerte ab 1992
Gültig ab | bundeseinheitlich | |
01.07.2024 | 39,32 Euro | |
01.07.2023 | 37,60 Euro | |
West | Ost | |
01.07.2022 | 36,02 Euro | 35,52 Euro |
01.07.2021 | 34,19 Euro | 33,47 Euro |
01.07.2020 | 34,19 Euro | 33,23 Euro |
01.07.2019 | 33,05 Euro | 31,89 Euro |
01.07.2018 | 32,03 Euro | 30,69 Euro |
01.07.2017 | 31,03 Euro | 29,69 Euro |
01.07.2016 | 30,45 Euro | 28,66 Euro |
01.07.2015 | 29,21 Euro | 27,05 Euro |
01.07.2014 | 28,61 Euro | 26,39 Euro |
01.07.2013 | 28,14 Euro | 25,74 Euro |
01.07.2012 | 28,07 Euro | 24,92 Euro |
01.07.2011 | 27,47 Euro | 24,37 Euro |
01.07.2010 | 27,20 Euro | 24,13 Euro |
01.07.2009 | 27,20 Euro | 24,13 Euro |
01.07.2008 | 26,56 Euro | 23,34 Euro |
01.07.2007 | 26,27 Euro | 23,09 Euro |
01.07.2006 | 26,13 Euro | 22,97 Euro |
01.07.2005 | 26,13 Euro | 22,97 Euro |
01.07.2004 | 26,13 Euro | 22,97 Euro |
01.07.2003 | 26,13 Euro | 22,97 Euro |
01.07.2002 | 25,86 Euro | 22,70 Euro |
01.07.2001 | 49,51 DM | 43,15 DM |
01.07.2000 | 48,58 DM | 42,26 DM |
01.07.1999 | 48,29 DM | 42,01 DM |
01.07.1998 | 47,65 DM | 40,87 DM |
01.07.1997 | 47,44 DM | 40,51 DM |
01.07.1996 | 46,67 DM | 38,38 DM |
01.07.1995 | 46,23 DM | 36,33 DM |
01.07.1994 | 46,00 DM | 34,49 DM |
01.07.1993 | 44,49 DM | 32,17 DM |
01.07.1992 | 42,63 DM | 26,57 DM |
Die aktuellen Rentenwerte, wie es sie heute gibt, gibt es seit dem Jahr 1992 – also seit dem Jahr, in dem das Sechste Buch Sozialgesetzbuch – in dem die Gesetzliche Rentenversicherung geregelt ist – eingeführt wurde.
Bis zum Jahr 1992 hat es persönliche Werteinheiten gegeben. 100 Werteinheiten entsprechen heute genau einen Entgeltpunkt.
Prüfung des Rentenbescheides
Der aktuelle Rentenwert ist nur ein Faktor in der Berechnungsformel der gesetzlichen Rente. Insgesamt wird die Brutto-Rente mit einer Vielzahl an Berechnungsschritten ermittelt. Hier besteht die Gefahr, dass sich schnell ein Fehler einschleichen kann bzw. die Rente nicht in der korrekten Höhe ermittelt wird.
Es wird daher dringend empfohlen, jeden Rentenbescheid überprüfen zu lassen. Bei einer Rente handelt es sich um eine Leistung, welche über einen sehr langen Zeitraum gewährt wird. Fehlberechnungen führen daher für die betroffenen Rentner schnell zu einem hohen finanziellen Verlust.
Für die Überprüfung von Rentenbescheiden der Gesetzlichen Rentenversicherung stehen registrierte Rentenberater zur Verfügung. Hier können Sie sich ein Angebot für Ihre Rentenbescheidprüfung einholen:
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