Registrierte Rentenberater prüfen Rentenbescheide fachkundig
Da ein Rentenbescheid der Deutschen Rentenversicherung ziemlich umfangreich ist, kann er von vielen Rentnern nicht oder nur sehr mühevoll überprüft werden, ob er ganz und gar dem gängigen Recht entspricht und auch komplett ist. Für die Laien sind die Sachverhalte oft viel zu komplex und es bedarf hier der qualifizierten Hilfe eines registrierten Rentenberaters.
Durch den Rentenbescheid erstellt der Rentenversicherungsträger ein Dokument, das die vorhandenen Zeiten und Gegebenheiten rechtlich bewertet. Es ist deshalb sehr wichtig in erster Linie die im Versicherungsverlauf angegebenen Daten auf Vollständigkeit sowie die Rentenberechnung der Höhe nach genau zu überprüfen.
Da die Höhe der Rente unter anderem auch stark von den bisher erarbeiteten rentenrechtlichen Zeiten und der Höhe des beitragspflichtigen Entgeltes (aus dem Rentenversicherungsbeiträge berechnet und abgeführt wurden) abhängig ist, sollte man sich den Versicherungsverlauf sehr genau ansehen und auf Vollständigkeit überprüfen. Wichtig ist, ob neben allen Pflichtversicherungszeiten auch freiwillige Beitragszeiten, Kindererziehungszeiten sowie Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung, aber auch Ersatz- und Anrechnungszeiten aufgeführt sind. Zeiten die länger zurückliegen, sollten nicht vergessen werden. So dürfen Ausbildungszeiten und die entsprechende Ausbildungsvergütung nicht fehlen. Selbst Zeiten für Fortbildungen können aufgrund aktueller Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (BSG) heute oft anders bewertet werden als im Rentenbescheid. Die Anrechnung von Fortbildungszeiten wurde nämlich durch das Bundessozialgericht ausführlich und handfest beanstandet.
Die Altersteilzeit bzw. die entsprechende Berechnung führt in der Praxis auch immer wieder zu Fehlern. Überprüfen Sie deshalb Ihren Rentenbescheid sehr genau und legen Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides Widerspruch bei Ihrem Rentenversicherungsträger ein, wenn Sie glauben dass etwas nicht stimmt. Aber sogar bis zu einem Jahr kann Widerspruch eingelegt werden, allerdings nur dann wenn im Rentenbescheid die Rechtsbehelfsbelehrung fehlt. Eine Überprüfung des Rentenbescheides für die Zukunft ist aber in jedem Fall möglich. Haben Sie einen Widerspruch eingelegt und wurde diesem durch die Rentenversicherung nicht abgeholfen, so ergeht ein entsprechender Widerspruchsbescheid. Hier haben Sie dann das Recht den Klageweg bei den Sozialgerichten zu gehen.
Rentenbescheide von Laien nur schwer überprüfbar
Rentenbescheide sind für Laien oft schwer nachvollziehbar, weil sie hochkomplexe Berechnungen und viele gesetzliche Regelungen enthalten. Die Rente wird aus persönlichen Entgeltpunkten, dem Zugangsfaktor, dem Rentenartfaktor und dem aktuellen Rentenwert berechnet, wobei jeder Faktor von individuellen Daten wie Beitragszeiten, Gehalt, Kindererziehungszeiten und gegebenenfalls Sonderregelungen abhängt.
Zudem werden verschiedene Anspruchszeiten wie Erwerbstätigkeit, Kindererziehung, Pflege, Arbeitslosigkeit oder Krankheit unterschiedlich angerechnet. Viele Laien wissen nicht, welche Zeiten wie bewertet werden. Hinzu kommen gesetzliche Sonderregelungen, etwa für vorgezogenen Renteneintritt, Teilrenten oder die Mütterrente (hiervon gibt es mit der Mütterrente I bis Mütterrente III bereits drei verschiedene Mütterrenten), deren korrekte Anwendung ohne Fachkenntnis schwer erkennbar ist.
Die Bescheide enthalten oft Umrechnungsfaktoren und verweisen auf Paragraphen des Sozialgesetzbuchs, die ohne Hintergrundwissen nur schwer nachvollziehbar sind. Auch Änderungen durch Rentenanpassungen, etwa die jährliche Erhöhung, fließen komplex in die Berechnung ein und werden nicht direkt im Bescheid erklärt.
Ohne Fachkenntnisse, Erfahrung oder Zugang zu den relevanten gesetzlichen Regelungen ist es für Laien daher praktisch unmöglich, die Berechnung vollständig zu prüfen. Meist bleibt nur die Möglichkeit, die Rentenversicherung um eine detaillierte Erläuterung zu bitten oder einen registrierten Rentenberater hinzuzuziehen. Registrierte Rentenberater sind die Experten, wenn es um die Prüfung der Rentenbescheide geht, welche von einer unabhängigen Stelle (unabhängig von den Rentenversicherungsträgern) erfolgen soll.
Kontaktaufnahme
Nehmen Sie mit einem registrierten Rentenberater Kontakt zur Überprüfung Ihres Rentenbescheides auf.
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