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Registrierte Rentenberater prüfen Rentenbescheide fachkundig

Da ein Rentenbescheid der Deutschen Rentenversicherung ziemlich umfangreich ist, kann er von vielen Rentnern nicht oder nur sehr mühevoll überprüft werden, ob er ganz und gar dem gängigen Recht entspricht und auch komplett ist. Für die Laien sind die Sachverhalte oft viel zu komplex und es bedarf hier der qualifizierten Hilfe eines registrierten Rentenberaters.

Durch den Rentenbescheid erstellt der Rentenversicherungsträger ein Dokument, das die vorhandenen Zeiten und Gegebenheiten rechtlich bewertet. Es ist deshalb sehr wichtig in erster Linie die im Versicherungsverlauf angegebenen Daten auf Vollständigkeit sowie die Rentenberechnung der Höhe nach genau zu überprüfen.

Da die Höhe der Rente unter anderem auch stark von den bisher erarbeiteten rentenrechtlichen Zeiten abhängig ist, sollte man sich den Versicherungsverlauf sehr genau ansehen und auf Vollständigkeit überprüfen. Wichtig ist, ob neben allen Pflichtversicherungszeiten auch freiwillige Beitragszeiten, Kindererziehungszeiten sowie Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung, aber auch Ersatz- und Anrechnungszeiten aufgeführt sind. Zeiten die länger zurückliegen sollten nicht vergessen werden. So dürfen Ausbildungszeiten und die entsprechende Ausbildungsvergütung nicht fehlen. Selbst Zeiten für Fortbildungen können aufgrund aktueller Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (BSG) heute oft anders bewertet werden als im Rentenbescheid. Die Anrechnung von Fortbildungszeiten wurde nämlich durch das Bundessozialgericht ausführlich und handfest beanstandet.

Die Altersteilzeit bzw. die entsprechende Berechnung führt in der Praxis auch immer wieder zu Fehlern. Überprüfen Sie deshalb Ihren Rentenbescheid sehr genau und legen Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides Widerspruch bei Ihrem Rentenversicherungsträger ein, wenn Sie glauben dass etwas nicht stimmt. Aber sogar bis zu einem Jahr kann Widerspruch eingelegt werden, allerdings nur dann wenn im Rentenbescheid die Rechtsbehelfsbelehrung fehlt. Eine Überprüfung des Rentenbescheides für die Zukunft ist aber in jedem Fall möglich. Haben Sie einen Widerspruch eingelegt und wurde diesem durch die Rentenversicherung nicht abgeholfen, so ergeht ein entsprechender Widerspruchsbescheid. Hier haben Sie dann das Recht den Klageweg bei den Sozialgerichten zu gehen.

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