Rentenbescheid richtig prüfen

So prüfen Sie Ihren Rentenbescheid richtig

Nicht jeder möchte sich in jungen Jahren bereits mit seiner Rente befassen – das hat ja noch Zeit. Aber spätestens wenn das Arbeitsleben langsam dem Ende zugeht oder wenn ein Partner stirbt wird man unweigerlich damit konfrontiert. Dann kommt ein großer Berg auf einen zu, der erledigt werden will. Viele Behördengänge, Formulare ausfüllen, Unterlagen überprüfen sowie seitenlange Bescheide. Das alles führt zu einer großen Belastung und Verwirrung. Aber gerade im Zusammenhang mit der Rente ist es wichtig die Bescheide genauestens nachzuprüfen, da man hier leicht viel Geld verschenken kann.

Wer aus dem Arbeitsleben ausscheidet erhält, nachdem er einen Rentenantrag gestellt hat, seinen Rentenbescheid. Damit wird er vom Rentenversicherungsträger über seinen Rentenanspruch und auch die Rentenhöhe informiert. Dass ein solcher Rentenbescheid Fehler enthalten kann liegt bei der komplexen Berechnung auf der Hand, denn Fehler können sich hier trotz EDV einschleichen. Bei der Erstellung des Rentenbescheides gibt es immer wieder Fehler. Die Deutsche Rentenversicherung hat in einer Statistik festgestellt, dass pro Jahr ca. 600.000 Rentenbescheide Fehler aufweisen.

Falsche Eingabe der Daten

Alle Datenerfassungen zu Sachverhalten für die Rentenberechnung erfolgen auf elektronischem Weg. Dies geschieht durch Meldungen von Arbeitgebern, Krankenkassen, Rehabilitationsträgern und auch von den Agenturen für Arbeit. Doch es entstehen bereits bei der Übermittlung bzw. der Eingabe der Daten Fehler. So werden oft Einkommen wegen typischer Zahlendreher (14.000 Euro statt richtig 41.000 Euro) falsch gemeldet oder auch Daten bei Beschäftigungsende (13. des Monats statt richtig der 31. des Monats). Dies und viele andere Falscheingaben können natürlich den Rentenbescheid und speziell die Rentenhöhe stark beeinträchtigen.

Der Versicherungsverlauf von Arbeitnehmern, die häufig den Arbeitgeber gewechselt haben oder längere Zeiten von Arbeitslosigkeit oder Krankheit nachweisen, ist natürlich besonders anfällig für Eingabefehler, was dann auch die Rente verringern kann.

Wichtig ist es deshalb seinen Versicherungsverlauf und ganz besonders seinen Rentenbescheid genauestens zu überprüfen oder überprüfen zu lassen. Denn etwa ein Drittel aller Widerspruchsverfahren gegen falsche oder fehlerhafte Rentenbescheide enden zu Gunsten der Versicherten. Nach wie vor ist die Dunkelziffer fehlerhafter Rentenbescheide hoch.

Die Renteninformation sollte bereits geprüft werden

Wichtig ist es aber, nicht erst beim Rentenbescheid tätig zu werden. Bereits die von den Rentenversicherungsträgern regelmäßig zugesandten Renteninformationen sollten bereits auf Fehler geprüft werden, damit im Rentenfall langwierige Ermittlungen und Briefwechsel wegfallen.

Die Renteninformationen werden von den Rentenversicherungsträgern für Versicherte ab dem 27. Lebensjahr jährlich und ab dem 54. Lebensjahr alle drei Jahre zugesandt. Versicherte die noch keine entsprechende Renteninformation erhalten haben können sich direkt an die für sie zuständige Rentenkasse wenden.

Wichtig bei der Renteninformation

Diese ist nur ein Service und eine unverbindliche Information der Rentenversicherungsträger für ihre Versicherten. Jeder Versicherte kann aber auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung Bund unter der Rubrik "Service" - "Versicherungsverlauf einsehen und anfordern" seine Daten relativ einfach anfordern.

Rentenbescheid überprüfen

Wer seinen Rentenbescheid erhält, ist mit der Fülle an Daten und Informationen, die dieser enthält meist schlichtweg überfordert. Die Rentenkassen sind zwar bemüht, die Rentenbescheide verständlich zu machen. Doch bei der Fülle an rechtlichen Hinweisen und Belehrungen sind diese dennoch für einen Laien nur schwer nachvollziehbar. Daher stehen hierfür registrierte Rentenberater zur Verfügung. In diesem Zusammenhang ist nicht nur alleine die Höhe der monatlichen Rente wichtig, sondern ob die Höhe der Rentenzahlung korrekt ermittelt wurde.

Infos zum Versicherungsverlauf

Nachfolgend wird der Versicherungsverlauf näher beschrieben. Gleicht man den Versicherungsverlauf mit den Versicherungsbescheinigungen der Arbeitgeber ab, kann man genau überprüfen ob Lohnangaben, Brutto-Arbeitsentgelt und alle Zeiträume übereinstimmen. Vergleicht man alle Aufrechnungsbescheinigungen und Entgeltbescheinigungen, sieht man ob bei der Eingabe der Daten alle Bruttolöhne und andere Angaben richtig erfasst wurden.

Zu den Fehlzeiten

Zeiten der Arbeitslosigkeit oder Studienzeiten gelten als Fehlzeiten und sollten genauestens daraufhin überprüft werden, ob sie korrekt erfasst wurden. So muss man manche Zeiten (z. B. die einer Referendarstätigkeit) bereits vorher bei einer Kontenklärung eintragen lassen, da sie die Rentenversicherungsträger nicht automatisch anerkennen. Zeitliche Lücken muss man dringend ansehen und prüfen, ob hier evtl. rentenrechtliche Zeiten vorgelegen haben. Bei den zeitlichen Lücken sind meist die ersten Fehler vorhanden, weshalb sich bereits hier die Überprüfung durch einen Rentenberater auszahlen kann.

Hinzuverdienstgrenzen

Wer seinen ersten Rentenbescheid erhält, bekommt mit diesem immer auch seine individuellen Hinzuverdienstgrenzen mitgeteilt. Wer allerdings bereits eine Rente bezieht, muss seine speziellen Hinzuverdienstgrenzen immer beim Rentenversicherungsträger erfragen. Hier hilft auch gerne der Rentenberater.

Was ist bei der Überprüfung des Versicherungsverlaufes oder Rentenbescheides besonders zu beachten?

Die Versicherungsnummer

Jeder Versicherte erhält seine individuelle Versicherungsnummer. Sie wird für ihn speziell ermittelt, steht auf jeder Seite des Rentenbescheides ganz oben in folgender Form: 11 222222 X 333

  • Die ersten beiden Zahlen (hier 11) bilden den Rentenversicherungsträger ab, der die Versicherungsnummer vergeben hat. Fehler haben keine Auswirkung auf die Rentenhöhe.
  • Die mittleren sechs Zahlen sind Ihr Geburtsdatum (z. B. 29.06.56). Hier haben Fehler unmittelbare Auswirkung auf den Rentenbeginn oder eventuelle Abschläge.
  • Der Buchstaben an der 8. Stelle (hier X) ist der erste Buchstabe des Geburts-Nachnamens. Fehler haben auch hier keine Auswirkung auf die Rentenhöhe.
  • Die letzten drei Zahlen (hier 333) bezeichnen immer eine Kontrollziffer mit deren Hilfe man Versicherten mit gleichem Geburtsdatum unterscheiden kann. Männer erscheinen hier mit Ziffern bis 499, Frauen mit Zahlen ab 500. Für Frauen ist dies wichtig wegen des vorzeitigen Rentenbeginns beim Altersruhegeld für Frauen.

Witwen- oder Witwerrente

Die Renten für Witwen und Witwer sind gleich. Beim Tod eines Versicherten können sowohl die Witwe, der Witwer als auch der Lebenspartner eine Hinterbliebenenrente beanspruchen. Dies wissen viele Menschen aber nicht, sodass hier aus Unkenntnis der Antrag oft nicht gestellt wird und somit keine Rente zur Auszahlung kommt. Die Rentenversicherungsträger sind zwar angehalten die Anspruchsberechtigten beim Tode eines Versicherten auf ihre Ansprüche hinzuweisen, dies unterbleibt allerdings häufig.

Der „Amtsermittlungsgrundsatz“

Diese Regelung ist bei Renten immer gültig. Sie bedeutet, dass der Rentenversicherungsträger selbst alle Einzelheiten und Daten entsprechend ermitteln und erfragen muss. Man sollte sich aber grundsätzlich immer mit einem Rentenberater in Verbindung setzen, da er die zum Teil sehr komplexen Zusammenhänge im Rentenrecht besser überblicken kann. Das beginnt schon bei der Entscheidung ob eine Altersrente bereits mit 65 oder erst mit 67 Jahren beginnen soll und endet damit zu prüfen, welche Angaben und Daten sich negativ auf eine Rente auswirken könnten.

Der Rentenberater kann auch prüfen, welche zusätzlichen Angaben sich negativ auf die Rente auswirken können.

Wenn Sie noch weitere Fragen zu dieser Problematik haben oder Ihren Rentenbescheid überprüfen lassen möchten, können Sie sich gerne an einen registrierten Rentenberater wenden. Auf dieser Seite können Sie Rentenberater kontaktieren, die für allen Fragen rund um Ihren Rentenbescheid und zu Ihren Rentenansprüchen gerne und fachkompetent zur Seite stehen und Sie auch bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche vertreten.

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