Rentnerausweis

Rentnerausweis künftig im Scheckkartenformat

Versicherte der Gesetzlichen Rentenversicherung erhalten erstmalig mit dem Rentenbescheid einen „Ausweis für Rentnerinnen und Rentner“. Dieser Ausweis ist auf der letzten Seite des Rentenbescheides abgedruckt und kann herausgeschnitten werden. Nach erstmaliger Erstellung des Rentnerausweises wird jährlich zum 01.07. mit den Mitteilungen zur Rentenanpassung ein neuer Ausweis zugesandt.

Durch die Vorlage des Rentnerausweises in Verbindung mit dem amtlichen Lichtbildausweis können die Rentenbezieher oftmals Vergünstigungen erhalten, beispielsweise bei kulturellen Veranstaltungen, im Verkehrswesen oder bei einer Mitgliedschaft in einem Verein.

Ab Juli 2018 führen die gesetzlichen Rentenversicherungsträger Verbesserungen beim Rentnerausweis ein. Ab dem zweiten Halbjahr 2018 werden die Rentnerausweise in einem stabilen Scheckkartenformat gefertigt. Die Ausweise werden durch eine Folie verstärkt und können auch problemlos aus den Schreiben der Rentenkasse herausgetrennt werden. Mit der Verbesserung bei den Rentnerausweisen kommen die Rentenkassen den Kundenwünschen nach, die die Qualität der bisherigen Ausweise bemängelt haben.

Grundlage für die neuen Rentnerausweise ist ein Beschuss des Bundesvorstands der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Dadurch, dass der Rentnerausweis derzeit aus einem blanken Papier besteht, ist dieser relativ schnell verschlissen. Darüber hinaus ist es schwer – gerade für ältere Menschen – den Ausweis sauber aus den Rentenbescheid auszuschneiden. Mit dem neuen Rentnerausweis erhalten Rentner eine höhere Ausweisqualität, wie dies z. B. beim Behindertenhausweis oder bei den Ausweisen der Krankenkasse (z. B. Befreiungsausweis von den Zuzahlungen) der Fall ist.

Kritik am neuen Rentnerausweis

Die verbesserten Rentnerausweise haben gleich Kritiker gefunden. So hat der Bundesrechnungshof die Einführung der neuen Rentnerausweise dahingehend kritisiert, dass es dessen Meinung nach keinen Bedarf für neue und qualitativere Ausweise gebe. Diese Kritik wurde von den Rentenversicherungsträgern und auch vom Sozialverband SoVD zurückgewiesen. Je Ausweis entstehen Kosten in Höhe von 0,30 Euro, was zum Nutzen für die Rentenbezieher ein angemessenes Verhältnis darstellt.

Wurde der Rentenbescheid korrekt berechnet?

Empfehlenswert ist, dass ein Rentenbescheid der Gesetzlichen Rentenversicherung von einem unabhängigen Experten geprüft wird. Aufgrund der komplexen Berechnungsweise sind die Rentenberechnungen fehleranfällig, was sich nachteilig auf die Rentenhöhe auswirken kann. Damit keine finanziellen Nachteile in Kauf genommen werden, sollte die Rentenberechnung überprüft werden.

Für die Überprüfung von Rentenbescheiden stehen registrierte Rentenberater zur Verfügung.

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