Digitale Rentenübersicht online

Die Digitale Rentenübersicht kann nun abgerufen werden

Bei den Übersichten über die Anwartschaften der Altersversorgung bestand in der Vergangenheit die Problematik, dass diese von den einzelnen Anbietern unterschiedlich aufbereitet und dargestellt wurden. Zudem müssen die Übersichten bei jedem Anbieter gesondert angefordert werden bzw. werden in einem bestimmten Rhythmus zur Verfügung gestellt.

Mit der Digitalen Rentenübersicht, welche mit dem „Gesetz Digitale Rentenübersicht“ seitens des Gesetzgebers ins Leben gerufen wurde, haben Bürgerinnen und Bürger einen neuen Service. Die persönlichen Rentenansprüche bzw. die bislang erreichten Anwartschaften aus der Gesetzlichen Rentenversicherung und sowohl der betrieblichen als auch privaten Alterssicherung werden nun in einer Digitalen Rentenübersicht einheitlich dargestellt.

Die Digitale Rentenübersicht wird über das Portal der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht seit dem 30.06.2023 zur Verfügung gestellt und ist unter https://www.rentenuebersicht.de/ mit jedem gängigen Internetbrowser aufrufbar.

Anmeldung erforderlich

Damit die Digitale Rentenübersicht aufgerufen werden kann, muss zunächst eine Registrierung erfolgen. Die Registrierung erfolgt mit dem elektronischen Personalausweis und der Steuer-ID (Steuer-Identifikationsnummer). Anstelle des elektronischen Personalausweises kann auch die eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU oder des EWR verwendet werden.

Die Nutzung des Portals ist für die Bürgerinnen und Bürger kostenfrei. Hinsichtlich der Datensicherheit werden mindestens die Anforderungen erfüllt, welche auch im Online-Banking gelten.

Nachdem die Anmeldung im Portal der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht erfolgreich erfolgt ist, kann ausgewählt werden, welche Altersvorsorge-Produkte in die Übersicht aufgenommen werden sollen. Es ist auch möglich, alle vorhandenen Altersvorsorge-Produkte mit einem Mouse-Klick auszuwählen.

Innerhalb von höchstens fünf Tagen wird dann die Digitale Rentenübersicht aufbereitet und online zur Verfügung gestellt. Die Übersicht kann auch exportiert werden, damit diese unter anderem als Grundlage für Beratungsgespräche verwendet werden kann.

Aktuell werden die Rentenanwartschaften bei der Gesetzlichen Rentenversicherung, bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) und bei der Union Investment ausgegeben. Weitere Anbieter der betrieblichen und privaten Altersversorgung werden im Laufe des Jahres 2023 noch an die Digitale Rentenauskunft angebunden.

Beratung, Renteninformation und Rentenauskunft

Das Portal der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht erstellt lediglich die Übersicht der Anwartschaften auf Altersvorsorge, nimmt jedoch keine individuelle Beratung – insbesondere zur weiteren Altersvorsorgeplanung – vor. Für solche Beratungsgespräche stehen weiterhin die Rentenversicherungsträger oder andere Beratungsstellen, z. B. registrierte Rentenberater, zur Verfügung.

Durch die Digitale Rentenübersichten werden auch nicht die Renteninformationen und Rentenauskünfte ersetzt, die von den Rentenversicherungsträgern regelmäßig zur Verfügung gestellt werden. Die Renteninformationen werden jährlich verschickt. Ab dem vollendeten 55. Lebensjahr erhalten die Versicherten die Rentenauskünfte alle drei Jahre. Bei den Rentenauskünften handelte es sich um eine detaillierte und ausführliche Aufstellung der Rentenanwartschaften, die auch das komplette Rentenversicherungskonto enthalten.

Bildnachweis: © Robert Kneschke

Prüfung von Rentenauskünften

Nachdem Rentenauskünfte sehr ausführlich auf die bereits erlangten Rentenansprüche eingehen und auch sämtliche Versicherungszeiten enthalten, welche bislang im Rentenversicherungskonto abgespeichert sind, können diese auf Richtigkeit überprüft werden.

Rentenauskünfte können von registrierten Rentenberatern überprüft werden, die unabhängig von den Rentenversicherungsträgern arbeiten und beraten.

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